WG Mietvertrag mit drei Vertragsnehmern - einer zahlt nicht

  • Guten Tag,

    Wir haben als WG einen ungünstigen Vertrag bei dem die ganze Wohnung an drei Mieter gemeinsam vermietet ist, d.h. es werden keine Einzelzimmer vermietet sondern der gesamte Wohnraum, es gibt eine Gesamtmiete und es stehen drei Unterschriften auf dem Vertrag von Mieter A,B und C.
    D.h. wir können nur gemeinsam kündigen.

    Nun ist Mieter A ausgezogen, hat einen Aufhebungsvertrag gemacht und eine Nachfolgerin gefunden. Sie hatte aber mit den Vermietern "nur" einen mündlichen Mietvertrag gemacht und sagt nun, dass sie doch nicht einziehen wolle und das der mündliche Vertrag nicht gültig sei, weil ihr einige falsche Angaben gemacht wurden bzw. sie dies nicht richtig verstanden hätte.

    Da der vorherige Mitbewohner A einen Aufhebungsvertrag gemacht hat (dort war vermerkt, dass er die Nachfolgerin als Nachmieterin stellt), ist er aber wohl aus dem Mietverhältnis entlassen (?) und nur noch Mieter B und C sind Mieter der Wohnung.

    Wenn nun die eigentliche Nachfolgerin sich weigert einzuziehen und die Miete anteilig zu zahlen - sind dann Mieter B und C dennoch verpflichtet die Gesamtmiete zu zahlen inkl. des Anteils der Nachmieterin?
    Oder brauchen sie nur ihren Anteil zu zahlen und können sich darauf berufen, dass der Vermieter diese Angelegenheit mit der Nachmieterin regeln muss?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus!

  • Zitat

    Nun ist Mieter A ausgezogen, hat einen Aufhebungsvertrag gemacht und eine Nachfolgerin gefunden. Sie hatte aber mit den Vermietern "nur" einen mündlichen Mietvertrag gemacht

    Geht gar nicht.

    Zitat

    Da der vorherige Mitbewohner A einen Aufhebungsvertrag gemacht hat (dort war vermerkt, dass er die Nachfolgerin als Nachmieterin stellt), ist er aber wohl aus dem Mietverhältnis entlassen (?)

    Nur wenn der Vertragsentlassung die anderen WGler und der Vermieter nachweisbar zugestimmt haben.

    Zitat

    Oder brauchen sie nur ihren Anteil zu zahlen und können sich darauf berufen, dass der Vermieter diese Angelegenheit mit der Nachmieterin regeln muss?

    Grundsätzlich hat der Vermieter Anspruch auf 100 % der Miete. Wie WGler das unter sich aufteilen ist Rille.

  • Hallo,

    da habt ihr ein recht kompliziertes Verhältnis.

    Niemand kann ohne Einverständnis aller vier Parteien aus dem Vertrag entlassen werden. D.h. ein Aufhebungsvertrag wäre ungültig.

    Der Vermieter kann euch drei allerdings gesamtschuldnerisch in die Pflicht nehmen. Es kann sich also das Geld von demjenigen holen, von dem er möchte. Wenn also einer nicht zahlt, dann sind die anderen in der Pflicht.

    Ihr drei könnt im sog. Innenverhältnis klären, wer für welchen Teil der Kosten verantwortlich ist. D.h. wenn ihr der Meinung seit, Mieter A muss seinen Anteil solange zahlen, bis ein Nachfolger da ist, dann könntet ihr ihn nötigenfalls verklagen.

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

  • Laut diversen Rechts-Websites (z.B. https://www.mietrecht.de/mietvertrag/vertrag/) ist ein mündlicher Vertrag möglich und bindend. Es ist nur die Frage inwiefern das zutrifft, wenn die Dame, die die Zusage gemacht hat bei der Zusage über bestimmte Zusammenhänge nicht Bescheid wusste. Ob das dann einfach für sie "Pech" ist, oder ob die Zusage dann nicht gültig ist.

    "Nur wenn der Vertragsentlassung die anderen WGler und der Vermieter nachweisbar zugestimmt haben."
    Vermieter hat schriftlich zugestimmt, wir anderen Mieter aber nicht schriftlich.

    "Niemand kann ohne Einverständnis aller vier Parteien aus dem Vertrag entlassen werden. D.h. ein Aufhebungsvertrag wäre ungültig."
    Das ist 100% sicher? Ich hatte es beim Mieterbund angesprochen und die Dame meinte, das ginge, aber vielleicht hat sie das nicht ganz überblickt.

    Danke soweit :)


  • "Niemand kann ohne Einverständnis aller vier Parteien aus dem Vertrag entlassen werden. D.h. ein Aufhebungsvertrag wäre ungültig."

    Genauso ist es. Alle Unterzeichner haften gesamtgesellschaftlich, also auch für die Erfüllung des gemeinsamen Vertrages.
    Auch der Vermieter hat kein Recht einseitig den bestehenden Vertrag zu ändern und Personen auszutauschen.
    Was der Vermieter anderen Leuten verspricht, ist sein ganz persönliches Problem.

  • LIch hatte es beim Mieterbund angesprochen und die Dame meinte, das ginge, aber vielleicht hat sie das nicht ganz überblickt.

    Ich gehe mal von letzterem aus.

    Diese "WG-Mauschelein" sind auch nicht wirklich einfach.

  • mieter85:

    "Nun ist Mieter A ausgezogen, hat einen Aufhebungsvertrag gemacht"
    - Haben ALLE Beteiligten den unterschrieben?

    "eine Nachfolgerin gefunden. Sie hatte aber mit den Vermietern "nur" einen mündlichen Mietvertrag gemacht"
    - Und der gilt.

    "und sagt nun, dass sie doch nicht einziehen wolle"
    - Dann soll sie mal zusehen, wie sie wieder da raus kommt...

    "das der mündliche Vertrag nicht gültig sei, weil ihr einige falsche Angaben gemacht wurden bzw. sie dies nicht richtig verstanden hätte."
    - Der mdl. MV gilt trotzdem.

    "Wenn nun die eigentliche Nachfolgerin sich weigert einzuziehen und die Miete anteilig zu zahlen - sind dann Mieter B und C dennoch verpflichtet die Gesamtmiete zu zahlen inkl. des Anteils der Nachmieterin?"
    - Ja, jeder Mieter haftet gesamtschuldnerisch.

  • Zitat

    "Nun ist Mieter A ausgezogen, hat einen Aufhebungsvertrag gemacht"
    - Haben ALLE Beteiligten den unterschrieben?


    Nein, nur Mieter A und die Vermieter

    Er meint aber er sei trotzdem raus, auch wenn das formal nicht korrekt war, weil er ja die Nachfolgerin gestellt hat und sein Name im Mietvertrag durchgestrichen wurde.

    Zitat

    "eine Nachfolgerin gefunden. Sie hatte aber mit den Vermietern "nur" einen mündlichen Mietvertrag gemacht"
    - Und der gilt.

    Wenn die die Zusage gemacht hat in dem Verständnis das der Mietvertrag X gilt, obwohl dies aber nur ein möglicher Entwurf eines neuen Vertrages war, defakto galt aber Vertrag Y und über dessen Inhalte wurde sie nicht vollständig informiert bzw. wusste eigentlich garnichts richtig davon - dann gilt das möglicherweise nicht?

    Zitat

    "das der mündliche Vertrag nicht gültig sei, weil ihr einige falsche Angaben gemacht wurden bzw. sie dies nicht richtig verstanden hätte."
    - Der mdl. MV gilt trotzdem.


    Sicher?

    Zitat

    "Wenn nun die eigentliche Nachfolgerin sich weigert einzuziehen und die Miete anteilig zu zahlen - sind dann Mieter B und C dennoch verpflichtet die Gesamtmiete zu zahlen inkl. des Anteils der Nachmieterin?"
    - Ja, jeder Mieter haftet gesamtschuldnerisch.


    Nie sollte man solch einen Vertrag unterzeichnen ist die Lehre daraus...

  • Laut diversen Rechts-Websites (z.B. https://www.mietrecht.de/mietvertrag/vertrag/) ist ein mündlicher Vertrag möglich und bindend. Es ist nur die Frage inwiefern das zutrifft, wenn die Dame, die die Zusage gemacht hat bei der Zusage über bestimmte Zusammenhänge nicht Bescheid wusste. Ob das dann einfach für sie "Pech" ist, oder ob die Zusage dann nicht gültig ist.

    Mündliche Mietverträge sind gültig. In Ihren 2 Satz kommen auch Ihnen erste Zweifel.
    Da der bestehende Mietvertrag nach wie vor gültig ist, hätte der Vermieter einen mündlichen Vertrag garnicht abschließen dürfen.
    Eine Wohnung kann nur einmal vermietet werden.
    Mithin ist er Makulatur. Der Partner A kann sehen was er will. Er ist immer noch Mitmieter. Man sollte ihm das deutlich zu verstehen geben. Bei Zahlungsverweigerung unternehmen Sie entsprechente rechtliche Schritte.

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