Zitat"Nun ist Mieter A ausgezogen, hat einen Aufhebungsvertrag gemacht"
- Haben ALLE Beteiligten den unterschrieben?
Nein, nur Mieter A und die Vermieter
Er meint aber er sei trotzdem raus, auch wenn das formal nicht korrekt war, weil er ja die Nachfolgerin gestellt hat und sein Name im Mietvertrag durchgestrichen wurde.
Zitat"eine Nachfolgerin gefunden. Sie hatte aber mit den Vermietern "nur" einen mündlichen Mietvertrag gemacht"
- Und der gilt.
Wenn die die Zusage gemacht hat in dem Verständnis das der Mietvertrag X gilt, obwohl dies aber nur ein möglicher Entwurf eines neuen Vertrages war, defakto galt aber Vertrag Y und über dessen Inhalte wurde sie nicht vollständig informiert bzw. wusste eigentlich garnichts richtig davon - dann gilt das möglicherweise nicht?
Zitat"das der mündliche Vertrag nicht gültig sei, weil ihr einige falsche Angaben gemacht wurden bzw. sie dies nicht richtig verstanden hätte."
- Der mdl. MV gilt trotzdem.
Sicher?
Zitat"Wenn nun die eigentliche Nachfolgerin sich weigert einzuziehen und die Miete anteilig zu zahlen - sind dann Mieter B und C dennoch verpflichtet die Gesamtmiete zu zahlen inkl. des Anteils der Nachmieterin?"
- Ja, jeder Mieter haftet gesamtschuldnerisch.
Nie sollte man solch einen Vertrag unterzeichnen ist die Lehre daraus...