Guten Tag,
Wir haben als WG einen ungünstigen Vertrag bei dem die ganze Wohnung an drei Mieter gemeinsam vermietet ist, d.h. es werden keine Einzelzimmer vermietet sondern der gesamte Wohnraum, es gibt eine Gesamtmiete und es stehen drei Unterschriften auf dem Vertrag von Mieter A,B und C.
D.h. wir können nur gemeinsam kündigen.
Nun ist Mieter A ausgezogen, hat einen Aufhebungsvertrag gemacht und eine Nachfolgerin gefunden. Sie hatte aber mit den Vermietern "nur" einen mündlichen Mietvertrag gemacht und sagt nun, dass sie doch nicht einziehen wolle und das der mündliche Vertrag nicht gültig sei, weil ihr einige falsche Angaben gemacht wurden bzw. sie dies nicht richtig verstanden hätte.
Da der vorherige Mitbewohner A einen Aufhebungsvertrag gemacht hat (dort war vermerkt, dass er die Nachfolgerin als Nachmieterin stellt), ist er aber wohl aus dem Mietverhältnis entlassen (?) und nur noch Mieter B und C sind Mieter der Wohnung.
Wenn nun die eigentliche Nachfolgerin sich weigert einzuziehen und die Miete anteilig zu zahlen - sind dann Mieter B und C dennoch verpflichtet die Gesamtmiete zu zahlen inkl. des Anteils der Nachmieterin?
Oder brauchen sie nur ihren Anteil zu zahlen und können sich darauf berufen, dass der Vermieter diese Angelegenheit mit der Nachmieterin regeln muss?
Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus!