Die Rechnung für das Auffüllen des Ausdehnungsgefäßes beläuft sich auf 81 Euro. Der Vermieter lehnt die Bezahlung der Rechnung ab da es sich um eine Kleinreparatur handeln würde. Im Mietvertrag sind Kleinreparaturen bis zu 150 Euro vereinbart.
Die Wartung der Heizung wurde am 01.12.2014 durchgeführt, dabei wurde kein Mangel festgestellt. Die Kosten für die Wartung haben wir bezahlt. Am 24.02.2015 mußte dann das Ausdehnungsgefäß aufgefüllt werden.
Handelt es sich hierbei um eine Kleinreparatur ?