Beiträge von hannes68

    Hallo Berny,

    immer diese Besserwissereien. Was hat denn meine Aussage mit einem defekten Ausdehnungsgefäß zu tun?

    Auch heile Ausdehenungsgefäße müssen regelmäßig aufgefüllt werden, dafür haben sie schließlich ein Auffüllventil. Unter "regelmäßig" ist zu verstehen, dass es immer wieder mal durchgeführt werden muß. Das kann auch im Abstand von mehreren Jahren sein. Damit zählen die Kosten zu den Betriebskosten als Wartung der Heizungsanlage (wenigstens das hattest du verstanden).

    Gruss
    H H

    Hallo H H: Zum Thema Betriebskosten habe ich folgendes gefunden. Wie ist Deine Meinung dazu ?

    "Als Betriebskosten sind solche Kosten zu verstehen, die dem Vermieter durch den bestimmungegemäßen Gebrauch laufend entstehen.

    Hierzu gehören dann nicht Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten sowie Herstellungskosten.

    Instandhaltungskosten sind solche Kosten, die aufgewendet werden müssen, um den bestimmungsgemäßen Gebrauch zu erhalten, wenn durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung ein Mangel entstanden ist. Die Beseitigung eines Mangels gehört also zur Instandhaltung, die nicht im Wege der Betriebskosten umgelegt werden kann.

    Keine Betriebskosten sind insbesondere die Kosten der Anschaffung von Geräten und Kleinteilen, auch wenn es sich um verschleißbedingte Ersatzbeschaffungen handelt (BGH WuM 2004,290)

    Maßnahmen zur Schadensvorsorge - wie Wartung, Pflege und Überwachung - können dagegen im Wege der Betriebskosten umgelegt werden (zB. AG Berlin GE 1988,524.)

    Für den Fall bedeutet dies, dass Ihr Vermieter die reinen Wartungskosten zwar als Betriebskosten in Ansatz bringen darf, nicht aber den Teil des Aufwandes und Materials, der auf die Behebung des Defekts entfällt. Dieser wäre sauber herauszurechnen, bevor hier etwas gezahlt wird.

    Denn für die Abnutzung zahlt der Mieter bereits den Mietzins. "

    Die Rechnung für das Auffüllen des Ausdehnungsgefäßes beläuft sich auf 81 Euro. Der Vermieter lehnt die Bezahlung der Rechnung ab da es sich um eine Kleinreparatur handeln würde. Im Mietvertrag sind Kleinreparaturen bis zu 150 Euro vereinbart.

    Die Wartung der Heizung wurde am 01.12.2014 durchgeführt, dabei wurde kein Mangel festgestellt. Die Kosten für die Wartung haben wir bezahlt. Am 24.02.2015 mußte dann das Ausdehnungsgefäß aufgefüllt werden.

    Handelt es sich hierbei um eine Kleinreparatur ?

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