Jahresabrechnung 2014

  • Hallo zusammen,

    wir haben unsere Jahresabrechnung 2014 vom Vermieter bekommen, es gibt einige unverständliche Kosten.

    Ich versuche es nachfolgend bestmöglich zu beschreiben, im Anhang außerdem ein Bild von der Abrechnung 2013 (links) und 2014 (rechts).

    Hausmeister: Hierzu liegt eine weitere Abrechnung der Hausverwaltung vor in der Kosten wie Reparaturen oder auch Hausmeister aufgeschlüsselt sind. Diese Kosten sind seit Jahren auf den Cent gleich!
    Winterdienst: Es gibt seit Jahren einen Winterdienst, zuerst hat dies die Hausverwaltung selbst erledigt seit 2014 gibt es einen externen Winterdienst und der Posten erscheint seperat in der Abrechnung.
    Allgemeinstrom: Seit Jahren ein richtiger Wucher! Wir sind 5 Parteien, das Haus wurde Mitte der 90er gebaut. Allgemeinstrom hatte ich schon letztes Jahr bemängelt, es wurde mit der Ölheizung begründet, diese benötigt viel Strom. Ansonsten gibt es vor der Haustüre einen Bewegungsmelder, dieser wurde letztes Jahr von Halogen auf LED umgestellt. Zuletzt kommt nur noch die übliche Beleuchtung im Hausflur. Nun sind diese Kosten in der neuen Abrechnung nochmal um 50% gestiegen! Zum Verständnis: 5 Parteien x 130€ = 650€ ! Das sind ca. 55€ im Monat für Allgemeinstrom, davon können wir unsere Wohnung fast zwei Monate mit Strom versorgen. :confused:
    Kosten Trinkwasserversorgung: Es gab letztes Jahr eine Untersuchung des Trinkwasser.

    Meine Fragen:
    Dürfen Reparaturen auf den Mieter umgelegt werden?
    Wie kann der Posten Hausmeister seit Jahren auf den Cent gleich sein?
    Ich vermute der Winterdienst wurde die Jahre davor über Hausmeisterkosten abgerechnet (siehe Abrechnung 2013), in der neuen Abrechnung gibt es aufgrund des externen Winterdienst nun eine extra Kostenstelle. Dementsprechend sollte der Posten Hausmeister sinken?
    Sind Kosten für Allgemeinstrom für ein 5 Parteienhaus von 650€ jährlich normal?
    Dürfen die Kosten für Trinkwasseruntersuchung auf den Mieter umgelegt werden?

    Was genau kann ich bemängeln?

    Falls weitere Fragen oder Hinweise auftauchen, bin ich sehr dankbar darüber!

    Vielen Dank im Voraus für eure Meinung.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

  • Reparaturen sind keine umlagefähigen Nebenkosten. Sollten evtl. Kleinreparaturen gemeint sein, so sind diese dem Mieter gesondert in Rechnung zu stellen.

    Das die Hausmeisterkosten immer gleich sind kann daran liegen das der Gute pauschal entlohnt wurde.

    Die Trinkwasseruntersuchung darf m. M. n. nicht umgelegt werden. Oder ist hier die Legionellenprüfung gemeint?

    Ob die Kosten für Allgemeinstrom normal sind, kann man nicht sagen. Kommt auch drauf an was da alles "dran hängt". Der evtl. vorhandenen Aufzug oder die Heizungsanlage.

    Zu den unklaren Kostenpunkten einen Termin mit dem Vermieter vereinbaren und Einsicht in die Originalbelege nehmen. Das zu gewähren ist der Vermieter verpflichtet.

    Allerdings sind, wenn das alles ist was Du als Abrechnungen bekommen hast, diese formell unwirksam weil wichtige Mindestanforderungen nicht erfüllt sind.

    Es Fehlen folgende Angaben:

    - Gesamtkosten des Hauses

    - Umlage-/Verteilerschlüssel

    - der Nutzungszeitraum

    - Heizkosten. Gibt es dazu eine gesonderte Abrechnung?

    Und warum zum Geier heißt das Ding einmal Jahres- und einmal Wohngeld- und nicht Neben- bzw. Betriebskostenabrechnung?

    Ich lese grad das die Heizung über den Allgemeinstrom läuft. Das kann natürlich arg zu Buche schlagen. Umwälzpumpen können echte Stromfresser sein. Ältere Modelle haben über 100 Watt. Und wenn die 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr laufen ...

    2 Mal editiert, zuletzt von anitari (22. April 2015 um 08:59)


  • Hausmeister: Hierzu liegt eine weitere Abrechnung der Hausverwaltung vor in der Kosten wie Reparaturen oder auch Hausmeister aufgeschlüsselt sind. Diese Kosten sind seit Jahren auf den Cent gleich!


    Reparaturen dürfen nicht umgelegt werden.

    Zitat


    Winterdienst: Es gibt seit Jahren einen Winterdienst, zuerst hat dies die Hausverwaltung selbst erledigt seit 2014 gibt es einen externen Winterdienst und der Posten erscheint seperat in der Abrechnung.


    Eigentlich sollten Sie froh sein, wenn es selbst erledigt wurde. Wenn nun ein extra Dienst in Anspruch genommen wird, kann das berechnet werden.

    Zitat


    Allgemeinstrom: Seit Jahren ein richtiger Wucher! Wir sind 5 Parteien, das Haus wurde Mitte der 90er gebaut. Allgemeinstrom hatte ich schon letztes Jahr bemängelt, es wurde mit der Ölheizung begründet, diese benötigt viel Strom. Ansonsten gibt es vor der Haustüre einen Bewegungsmelder, dieser wurde letztes Jahr von Halogen auf LED umgestellt. Zuletzt kommt nur noch die übliche Beleuchtung im Hausflur. Nun sind diese Kosten in der neuen Abrechnung nochmal um 50% gestiegen! Zum Verständnis: 5 Parteien x 130€ = 650€ ! Das sind ca. 55€ im Monat für Allgemeinstrom, davon können wir unsere Wohnung fast zwei Monate mit Strom versorgen.


    Sehen Sie die Rechnungen ein und lassen Sie sich das von demjenigen erklären, der dafür die erforderliche Ortskenntnis hat.

    Zitat

    Kosten Trinkwasserversorgung: Es gab letztes Jahr eine Untersuchung des Trinkwasser.


    ...und die müssen Sie auch zahlen.

    Zitat


    Dürfen Reparaturen auf den Mieter umgelegt werden?


    Nein!

    Zitat

    Wie kann der Posten Hausmeister seit Jahren auf den Cent gleich sein?


    Befragen Sie Ihren Vermieter und nicht hier wildfremde Leute.

    Zitat


    Ich vermute der Winterdienst wurde die Jahre davor über Hausmeisterkosten abgerechnet (siehe Abrechnung 2013), in der neuen Abrechnung gibt es aufgrund des externen Winterdienst nun eine extra Kostenstelle. Dementsprechend sollte der Posten Hausmeister sinken?


    Lassen Sie sich die Rechnungen zeigen.

    Zitat


    Sind Kosten für Allgemeinstrom für ein 5 Parteienhaus von 650€ jährlich normal?


    Was wünschen Sie zu hören? Gefälligkeitsmeinungen gibt es bei mir nicht.

    Zitat

    Dürfen die Kosten für Trinkwasseruntersuchung auf den Mieter umgelegt werden?


    Ja!

    Zitat

    Was genau kann ich bemängeln?


    Prüfen Sie alle Rechnungen und erst dann können Sie in Widerspruch gehen. Alles andere ist Bla-Bla.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (22. April 2015 um 08:53)

  • Unabhängig vom Inhalt ist diese Abrechnung formell fehlerhaft. Hier ist weder die Gesamtgröße des Objektes benannt, noch wurde der Verteilerschlüssel angegeben.

    Zitat

    Dürfen Reparaturen auf den Mieter umgelegt werden?

    Nein, allerdings sehe ich dies auch nicht in deiner Abrechnung. Hier müsste geprüft werden, wie sich die Hausmeisterkosten zusammensetzen.

    Zitat

    Ich vermute der Winterdienst wurde die Jahre davor über Hausmeisterkosten abgerechnet (siehe Abrechnung 2013), in der neuen Abrechnung gibt es aufgrund des externen Winterdienst nun eine extra Kostenstelle. Dementsprechend sollte der Posten Hausmeister sinken?

    Auch das lässt sich nur über eine Belegeinsicht klären. Ansonsten ist es nicht zwingend so, dass hierdurch die Hausmeisterkosten sinken müssen. Anstatt des Winterdienstes kommt der Hausmeister vielleicht dann mal dazu, einen Hausflur zu fegen?

    Zitat

    Sind Kosten für Allgemeinstrom für ein 5 Parteienhaus von 650€ jährlich normal?

    Ja, zumal hier anscheinend der Betriebsstrom der Heizungsanlage inbegriffen ist.

    Zitat

    Dürfen die Kosten für Trinkwasseruntersuchung auf den Mieter umgelegt werden?

    Handelt es sich hier um die Prüfung nach Trinkwasserverordnung? Das wäre theoretisch umlegbar, allerdings nur, wenn dies vertraglich vereinbart, bzw. eine Umlage wirksam angekündigt wurde.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • Handelt es sich hier um die Prüfung nach Trinkwasserverordnung? Das wäre theoretisch umlegbar, allerdings nur, wenn dies vertraglich vereinbart, bzw. eine Umlage wirksam angekündigt wurde.

    Nicht korekt. Die Legionellenprüfung sind Kosten der Warmwasserversorgung. Ohne diese Prüfung darf die Warmwasserversorgung nicht stattfinden. Diese Kosten sind in den Kosten gem. § 2, Abs. 4 BetrKV enthalten.

    Noch mal zu den Hausmeisterkosten:
    In unseren Mietshäusern ist es üblich, dass seit Jahren die Kosten des Hauswarts gleich sind.
    Grund: Pauschalverträge. Und die werden evtl. einmal auf die 5 Jahre in der Höhe der Pauschale angepasst.

  • Zitat

    Nicht korekt. Die Legionellenprüfung sind Kosten der Warmwasserversorgung.

    Das ist kein geltendes Recht, sondern lediglich die Auffassung von "Haus & Grund". Entsprechende Urteile hierzu gibt es nicht.

    Zitat

    Diese Kosten sind in den Kosten gem. § 2, Abs. 4 BetrKV enthalten

    Ich kenne zwar dein Exemplar der BetrKV nicht, aber laut meiner Ausgabe steht davon nichts. Unter Absatz 2 steht genauestens geschrieben, welche Kosten umlagefähig sind. Von Trinkwasseruntersuchungen steht dort nichts. Genauso wenig, wie eine entsprechende Umlage in der HeizKV geregelt ist.

    Zitat

    Ohne diese Prüfung darf die Warmwasserversorgung nicht stattfinden.

    Was meinst Du damit? :confused: Wenn keine Prüfung erfolgt, bzw. ein Befund festgestellt wird, muss das Warmwasser abgestellt werden?

    Ansonsten mal hier nachlesen:

    Betriebskosten: Legionellenpr

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zuerst vielen Dank für die Antworten.

    Zur Trinkwasseruntersuchung, ja es handelt sich hierbei um eine Legionellenprüfung.

    130€ Nebenkosten für eine 70m² Wohnung (kein Altbau) - Hausordnung wird selbst erledigt - erscheint mir schon etwas hoch.

  • Zitat

    130€ Nebenkosten für eine 70m² Wohnung (kein Altbau) - Hausordnung wird selbst erledigt - erscheint mir schon etwas hoch.

    Nö, damit liegst Du sogar noch unter dem Bundesdurchschnitt. Bei dir sind das 1,86 €/m², der Schnitt liegt irgendwo bei 2,30 €/m².

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zuerst vielen Dank für die Antworten.

    Zur Trinkwasseruntersuchung, ja es handelt sich hierbei um eine Legionellenprüfung.

    130€ Nebenkosten für eine 70m² Wohnung (kein Altbau) - Hausordnung wird selbst erledigt - erscheint mir schon etwas hoch.

    Ist inkl. Heizkosten mindestens 10 € zu wenig.

  • Nunja, ich denke hier muss man auch die regionalen Unterschiede sehen.
    Zum Vergleich in der Nachbarschaft ein Haus 130m² Wohnfläche, 4köpfige Familie zahlt 1.505€ Nebenkosten im Jahr. Wir mit unserer 70m² Wohnung sind darüber! Beim Haus entfällt der Hausmeisterservice.

  • Zitat

    Zum Vergleich in der Nachbarschaft ein Haus 130m² Wohnfläche, 4köpfige Familie zahlt 1.505€ Nebenkosten im Jahr. Wir mit unserer 70m² Wohnung sind darüber!

    Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Zum einen kennst Du nicht das Verbrauchsverhalten der Nachbarn, zum anderen kennst Du weder die baulichen Gegebenheiten, noch die umgelegten Kosten.
    Ich selbst hatte in meiner ehemaligen Wohnung höhere Betriebskosten, als in meiner aktuellen, obwohl die jetzige um einiges größer ist.

    Zitat

    Nunja, ich denke hier muss man auch die regionalen Unterschiede sehen.

    Hier mag es vielleicht regionale Unterschiede (z.B. Grundsteuer) geben, aber so viel macht letztendlich nicht aus. Ich verwalte Objekte in verschiedensten Teilen Deutschlands. Die Kosten sind überall fast gleich.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Zum einen kennst Du nicht das Verbrauchsverhalten der Nachbarn, zum anderen kennst Du weder die baulichen Gegebenheiten, noch die umgelegten Kosten.
    Ich selbst hatte in meiner ehemaligen Wohnung höhere Betriebskosten, als in meiner aktuellen, obwohl die jetzige um einiges größer ist.


    Hier mag es vielleicht regionale Unterschiede (z.B. Grundsteuer) geben, aber so viel macht letztendlich nicht aus. Ich verwalte Objekte in verschiedensten Teilen Deutschlands. Die Kosten sind überall fast gleich.

    Fazit: Abrechnung schlucken, zahlen und fertig?

  • Fazit: Abrechnung schlucken, zahlen und fertig?

    Nein Abrechnung, da formell falsch bzw. fehlerhaft, zurückweisen. Schrieb ich aber schon in meinem ersten Post.

    Außerdem die Originalbelege beim Vermieter einsehen.

    Mein Frage zu den Heizkosten hast Du auch noch nicht beantwortet. Werden die, wie vorgeschrieben, gemäß Heizkostenverordnung abgerechnet?

  • Das ist kein geltendes Recht, sondern lediglich die Auffassung von "Haus & Grund". Entsprechende Urteile hierzu gibt es nicht.


    Ich kenne zwar dein Exemplar der BetrKV nicht, aber laut meiner Ausgabe steht davon nichts. Unter Absatz 2 steht genauestens geschrieben, welche Kosten umlagefähig sind. Von Trinkwasseruntersuchungen steht dort nichts. Genauso wenig, wie eine entsprechende Umlage in der HeizKV geregelt ist.


    Was meinst Du damit? :confused: Wenn keine Prüfung erfolgt, bzw. ein Befund festgestellt wird, muss das Warmwasser abgestellt werden?

    Ansonsten mal hier nachlesen:

    Betriebskosten: Legionellenpr

    Du brauchst mir nicht zu sagen, was Legionellen sind.

    Und ja, eine Warmwassererzeugungsanlage kann amtlich gesperrt werden. Es gibt in Berlin ein Hochaus, wo dies so ist. Die Mieter leben seit monaten ohne WW.

    Und in eimem meiner Häuser gab es auch einen Befund, und da wurde die Stillegung der WW-Erzeugung auch angedroht, wenn ich nicht innerhalb einer Frist den Nachweis erbringe, dass die Keimbelastung erfolgreich beseitigt wurde. Die thermische Desinfektion (können auch mal zwei oder drei hintereinander sein, wenn die erste erfolglos war) ist natürlich NICHT umlagefähig. Das ist Instandsetzung.

    Die bestandene Legionellenprüfung ist Notwendig, um die Warmwassererzeugung vornehmen zu dürfen.
    (Wenn Du die Prüfung im Übrigen vergißt, droht das Gesundheitsamt auch mit der amtlichen Stilllegung der Anlage und natürlich einen Batzen Bußgeld.)

    Im übrigen würde ich da nicht die Heizkostenverordnung zur Hand nehmen, sondern die Betriebskostenverordnung.
    in der Version, die vom Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz publiziert wird (http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html) werden die entsprechenden Kosten wie folgt definiert:

    § 2 Aufstellung der Betriebskosten
    [...]
    5.
    die Kosten

    a)
    des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage,
    hierzu gehören die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2
    , soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, und die Kosten der Wassererwärmung entsprechend Nummer 4 Buchstabe a

    oder

    b)
    der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a,
    hierzu gehören das Entgelt für die Lieferung des Warmwassers und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a

    oder

    c)
    der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten,
    hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen im Innern der Geräte sowie die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft;

    Rückblick auf Nr. 2:
    2.
    die Kosten der Wasserversorgung,
    hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern, die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe;


    Insofern sind Kosten der Warmwasserversorgung mit vergleichbaren Kostenursachen der Kaltwasserversorgung gleichzusetzen.
    Die Legionellenprüfung ist rechtlich notwendig zum Betrieb der Warmwasserversorgungsanlage und verursachen somit Betriebskosten.
    Mangels Erwähnung sind diese Kosten nicht per Heizkostenabrechnung umlegbar, aber in der Betriebskostenabrechnung als "traurige" Einzelposition als Kosten der Warmwassererzeugung / Legionellenprüfung, per Fläche umlegbar (sofern nichts anderes rechtswirksam vereinbart wurde).

    Einmal editiert, zuletzt von AndreasC1977 (22. April 2015 um 14:29)

  • Faszinierend, dass Du zur Umlage dieser Kosten eine eindeutige Aussage triffst, obwohl dieses Thema absolut strittig ist.
    Weiterhin scheint deine Meinung da mehr Gewicht zu haben, als die von etlichen Experten.

    Woher beziehst Du dieses Wissen, wenn es nicht einmal eine eindeutige Rechtsprechung hierzu gibt?

    Du kannst hier auch hundert Paragraphen zitieren: Das Wort "Trinkwasseruntersuchung" finde ich dort nirgendwo. Sicher kann man dies dort irgendwo hineininterpretieren, allerdings ist das eine vergebene Mühe, wenn es hierzu keine Rechtsprechung gibt.
    Eine Trinkwasseruntersuchung hat nichts mit einer Wasseraufbereitung oder dem Betrieb einer Anlage zu tun. Es steht lediglich im Zusammenhang damit.

    Du kannst mir allerdings gern eine Quelle zu deinen Behauptungen nennen. Deine Meinung ist im Vergleich zu Rechtsprechung allerdings nichts wert (auch wenn Du das sicher gern anders hättest).

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Nein Abrechnung, da formell falsch bzw. fehlerhaft, zurückweisen. Schrieb ich aber schon in meinem ersten Post.

    Außerdem die Originalbelege beim Vermieter einsehen.

    Mein Frage zu den Heizkosten hast Du auch noch nicht beantwortet. Werden die, wie vorgeschrieben, gemäß Heizkostenverordnung abgerechnet?

    Die Heizkosten werden gemäß Verordnung abgerechnet, die Abrechnung des Betreibers wurde der Jahresabrechnung beigelegt.

  • Faszinierend, dass Du zur Umlage dieser Kosten eine eindeutige Aussage triffst, obwohl dieses Thema absolut strittig ist.
    Weiterhin scheint deine Meinung da mehr Gewicht zu haben, als die von etlichen Experten.

    Woher beziehst Du dieses Wissen, wenn es nicht einmal eine eindeutige Rechtsprechung hierzu gibt?

    Du kannst hier auch hundert Paragraphen zitieren: Das Wort "Trinkwasseruntersuchung" finde ich dort nirgendwo. Sicher kann man dies dort irgendwo hineininterpretieren, allerdings ist das eine vergebene Mühe, wenn es hierzu keine Rechtsprechung gibt.
    Eine Trinkwasseruntersuchung hat nichts mit einer Wasseraufbereitung oder dem Betrieb einer Anlage zu tun. Es steht lediglich im Zusammenhang damit.

    Du kannst mir allerdings gern eine Quelle zu deinen Behauptungen nennen. Deine Meinung ist im Vergleich zu Rechtsprechung allerdings nichts wert (auch wenn Du das sicher gern anders hättest).

    wenn Du meinst...
    Wäre es strittig, gäbe es dazu Gerichtsverfahren. Da es diese aber (bislang) nicht gibt, ist es wohl nur für Dich strittig.
    Offenbar ist für jeden anderen Fachmann klar, dass diese Kosten umlagefähig sind, da sie zwangsweise anfallen, um die Warmwasserversorgungsanlage betreiben zu dürfen, nur für Dich nicht.
    Wenn die gesetzlich vorgeschriebene Feststellung der Unbedenklickeit einer Anlage zu deren Betrieb notwendig ist, so sind dies für den Betrieb notwendige Kosten, also Betriebskosten und diese dürfen umgelegt werden (Analog .
    Aber vielleicht gelten in Leipzig ja wieder einmal andere Gesetze... das suggerierst Du hier im Forum ja öfters mal.

    Das Thema ist übrigens so UNSTRITTIG (außer für Dich), dass sogar Mietervereine inzwischen einheitlich sagen (Der Mieterbund hat da nachgezogen), dass die fortlaufende Prüfung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umlagefähig sind. Soviel zu Deinem "strittig", Herr Strittig.

  • Zitat

    Wäre es strittig, gäbe es dazu Gerichtsverfahren

    Die Pflicht zur Trinkwasseruntersuchung ist recht neu, so dass eine Umlage spätestens mit der Abrechnung 2013 erfolgt ist. Da die Abrechnungsfrist hier längstens der 31.12.2014 war, ist es logisch, dass es hierzu keine Urteile gibt. Mir sind aktuell zwei Fälle bekannt, die zeitnah vor dem AG verhandelt werden.

    Zitat

    Offenbar ist für jeden anderen Fachmann klar, dass diese Kosten umlagefähig sind, da sie zwangsweise anfallen, um die Warmwasserversorgungsanlage betreiben zu dürfen, nur für Dich nicht.

    Oh, man...Lesen ist nicht deine Stärke oder? Google bedienen ebenso wenig, was?
    Es geht überhaupt nicht darum, dass diese Kosten nicht umlagefähig sind, sondern vielmehr, wie die Umlage erfolgt. Hier ist eben strittig, ob dies zu den Kosten der WW-Aufbereitung gehört oder zu den sonstigen Kosten.

    Schau einfach mal hier:
    https://www.das.de/de/rechtsporta…lagefaehig.aspx
    BundesBauBlatt

    einen anderen Link habe ich schon benannt und könnte viele weitere benennen.

    Zitat

    Aber vielleicht gelten in Leipzig ja wieder einmal andere Gesetze... das suggerierst Du hier im Forum ja öfters mal.

    Und Du suggerierst dauernd und penetrant, dass Du der größte Mietrechtsexperte auf Gottes grüner Erde bist. Das ist schon an deiner peinlichen Signatur erkennbar. Fehler gibst Du generell nie zu. In dem Fall gibt es etliche Google-Links zu dem Thema (auch außerhalb von Leipzig), die Dir widersprechen. Warum solltest Du also recht haben? Du bekommst es ja nicht einmal gebacken, eine Quelle für deine Behauptungen zu liefern.

    Also nochmal: Warum solltest Du Recht haben, wenn es massig Quellen gibt, die Dir widersprechen? Weil Du grundsätzlich immer recht hast?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Heizkosten werden gemäß Verordnung abgerechnet, die Abrechnung des Betreibers wurde der Jahresabrechnung beigelegt.

    In dem Privatstreit zwischen Andreas und Leipziger geht hier das Wesentliche fast unter.

    Bitte meine Herren macht das via PN.

    wolke99

    OK, trotzdem ist die Abrechnung in dieser Form unwirksam da, wie ich schon schrieb, wichtige Mindestanforderungen an eine korrekte Abrechnung fehlen.

  • anitari:

    "In dem Privatstreit zwischen Andreas und Leipziger geht hier das Wesentliche fast unter. Bitte meine Herren macht das via PN.
    - Ossi vs. Ossi, ob das geht...?

    " wolke99 OK, trotzdem ist die Abrechnung in dieser Form unwirksam da, wie ich schon schrieb, wichtige Mindestanforderungen an eine korrekte Abrechnung fehlen."
    - Und die Wolke sollte noch einmal Posting #13 lesen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!