Danke euch!
Beiträge von wolke99
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Nein Abrechnung, da formell falsch bzw. fehlerhaft, zurückweisen. Schrieb ich aber schon in meinem ersten Post.
Außerdem die Originalbelege beim Vermieter einsehen.
Mein Frage zu den Heizkosten hast Du auch noch nicht beantwortet. Werden die, wie vorgeschrieben, gemäß Heizkostenverordnung abgerechnet?
Die Heizkosten werden gemäß Verordnung abgerechnet, die Abrechnung des Betreibers wurde der Jahresabrechnung beigelegt.
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Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Zum einen kennst Du nicht das Verbrauchsverhalten der Nachbarn, zum anderen kennst Du weder die baulichen Gegebenheiten, noch die umgelegten Kosten.
Ich selbst hatte in meiner ehemaligen Wohnung höhere Betriebskosten, als in meiner aktuellen, obwohl die jetzige um einiges größer ist.Hier mag es vielleicht regionale Unterschiede (z.B. Grundsteuer) geben, aber so viel macht letztendlich nicht aus. Ich verwalte Objekte in verschiedensten Teilen Deutschlands. Die Kosten sind überall fast gleich.
Fazit: Abrechnung schlucken, zahlen und fertig?
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Nunja, ich denke hier muss man auch die regionalen Unterschiede sehen.
Zum Vergleich in der Nachbarschaft ein Haus 130m² Wohnfläche, 4köpfige Familie zahlt 1.505€ Nebenkosten im Jahr. Wir mit unserer 70m² Wohnung sind darüber! Beim Haus entfällt der Hausmeisterservice. -
Zuerst vielen Dank für die Antworten.
Zur Trinkwasseruntersuchung, ja es handelt sich hierbei um eine Legionellenprüfung.
130€ Nebenkosten für eine 70m² Wohnung (kein Altbau) - Hausordnung wird selbst erledigt - erscheint mir schon etwas hoch.
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Hallo zusammen,
wir haben unsere Jahresabrechnung 2014 vom Vermieter bekommen, es gibt einige unverständliche Kosten.
Ich versuche es nachfolgend bestmöglich zu beschreiben, im Anhang außerdem ein Bild von der Abrechnung 2013 (links) und 2014 (rechts).
Hausmeister: Hierzu liegt eine weitere Abrechnung der Hausverwaltung vor in der Kosten wie Reparaturen oder auch Hausmeister aufgeschlüsselt sind. Diese Kosten sind seit Jahren auf den Cent gleich!
Winterdienst: Es gibt seit Jahren einen Winterdienst, zuerst hat dies die Hausverwaltung selbst erledigt seit 2014 gibt es einen externen Winterdienst und der Posten erscheint seperat in der Abrechnung.
Allgemeinstrom: Seit Jahren ein richtiger Wucher! Wir sind 5 Parteien, das Haus wurde Mitte der 90er gebaut. Allgemeinstrom hatte ich schon letztes Jahr bemängelt, es wurde mit der Ölheizung begründet, diese benötigt viel Strom. Ansonsten gibt es vor der Haustüre einen Bewegungsmelder, dieser wurde letztes Jahr von Halogen auf LED umgestellt. Zuletzt kommt nur noch die übliche Beleuchtung im Hausflur. Nun sind diese Kosten in der neuen Abrechnung nochmal um 50% gestiegen! Zum Verständnis: 5 Parteien x 130€ = 650€ ! Das sind ca. 55€ im Monat für Allgemeinstrom, davon können wir unsere Wohnung fast zwei Monate mit Strom versorgen.
Kosten Trinkwasserversorgung: Es gab letztes Jahr eine Untersuchung des Trinkwasser.Meine Fragen:
Dürfen Reparaturen auf den Mieter umgelegt werden?
Wie kann der Posten Hausmeister seit Jahren auf den Cent gleich sein?
Ich vermute der Winterdienst wurde die Jahre davor über Hausmeisterkosten abgerechnet (siehe Abrechnung 2013), in der neuen Abrechnung gibt es aufgrund des externen Winterdienst nun eine extra Kostenstelle. Dementsprechend sollte der Posten Hausmeister sinken?
Sind Kosten für Allgemeinstrom für ein 5 Parteienhaus von 650€ jährlich normal?
Dürfen die Kosten für Trinkwasseruntersuchung auf den Mieter umgelegt werden?Was genau kann ich bemängeln?
Falls weitere Fragen oder Hinweise auftauchen, bin ich sehr dankbar darüber!
Vielen Dank im Voraus für eure Meinung.
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Die Heizkosten hab ich nicht in Frage gestellt. Hat ansonsten noch jemand eine Meinung dazu oder kann ich die Abrechnung so in dieser Form anerkennen?
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Ansonsten ist die Abrechnung in Ordnung für einen Zeitraum von Oktober-Dezember 2011?
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Guten Morgen!
Es nimmt kein Ende, nun habe ich zum dritten mal eine korrigierte Jahresabrechnung bekommen und m.M.n. ist die Abrechnung immer noch nicht korrekt. Zum Beispiel taucht der Posten "Hecke schneiden" wieder auf?? Bitte nochmals um eure Meinung. Danke!
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Okay, zusammenfassend kann man sagen: ich beanstande erneut die Posten Reparatur/Sonstiges sowie Haushaltsnahe Dienstleistungen. Außerdem bitte ich um Zahlen für das gesamte Abrechnungsjahr sowie eine Belegeinsicht. Was vergessen?
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Ich finde dass die drei Posten Hausmeister, Reparatur/Sonstiges und Haushaltsnahe Dienstleistungen identisch sind. Worin untscheidet sich denn z.B. Hausmeister zu Haushaltsnahe Dienstleistungen?
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Hallo, habe nun meine überarbeitete Jahresabrechnung bekommen. Es wurde lediglich die Position "Hecke schneiden" bereinigt. Die Positionen Hausmeister, Reparatur/Sonstiges und Haushaltsnahe Dienstleistungen ergeben immer noch einen Wert von über 200€ für einen Zeitraum von 3 Monaten! Ist das normal?
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Nach Rücksprache mit dem Hausverwalter wird die Abrechnung vom Vermieter überpüft. Ich halte euch am Laufenden..
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...wenn die Zettel auch von der HV kommen, würde ich mir Sorgen machen^^
Okay, warum?
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Hier noch ein kleiner Auszug vom Mietvertrag
[INDENT]3.2 In der Miete nach Abs. 1 sind die Betriebskosten nicht enthalten. Der Mieter hat daher neben der Miete nach Abs. 1 die Betriebskosten i. S. v. § 2 der Betriebskostenverordnung zu tragen. Eine Aufstellung der von dem Mieter zu tragenden Betriebskosten ist dem Vertrag als Anlage 1 beigefügt. Diese Anlage ist wesentlicher Bestandteil des Vertrags
Anlage 1 des Mietvertrags
Betriebskosten
Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebenge-bäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden.4. Die Kosten
a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage;
hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebs-bereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchser-fassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung;
oder
b) des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage;
hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der Überwachung sowie die Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums;
oder
c) der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a;
hierzu gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanla-gen entsprechend Buchstabe a;
oder
d) der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten;
hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen in der Anlage, die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.5. Die Kosten
a) des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage;
hierzu gehören die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, und die Kosten der Wassererwärmung entsprechend Nummer 4 Buchstabe a;
oder
b) der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a;
hierzu gehören das Entgelt für die Lieferung des Warmwassers und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a;
oder
c) der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten;
hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen im Innern der Geräte sowie die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicher-heit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft.
6. Die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
a) bei zentralen Heizungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind;
oder
b) bei der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme entsprechend Nummer 4 Buchstabe c und ent-sprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind;
oder
c) bei verbundenen Etagenheizungen und Warmwasserversorgungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buch-stabe d und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind10. Die Kosten der Gartenpflege,
hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen.
[/INDENT] -
In der Abrechnung selbst konnte ich spontan keine offensichtlichen Fehler feststellen. Die beiden Zettel aus dem ersten Posting passen irgendwie nicht so ganz zur Abrechnung. Mir fehlt die Aufsplittung der auf dem kleinen Zettel angegebenen Posten. Nur der Hausmeister ist in der Abrechnung aufgeführt.
Noch was grundsätzliches: sind Sie Mieter oder Eigentümer?
Ich bin Mieter
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Im Anhang ist der Rest der Abrechnung.
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Ist es rechtlich in Ordnung dass ich für Reparaturen aufkommen soll die vor meinem Einzug angefallen sind?
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Wenn daß alles ist, ist die Abrechnung imho nicht in Ordnung.
Mietrecht: Formelle Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung, Fälligkeit
ich zitiere mal
"Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde liegenden Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der tatsächlich auch geleisteten Vorauszahlungen des Mieters. "
Verteilerschlüssel und Anteile sowie Gesamtkosten fehlen.
Der Austausch des Ausdehnungsgefäßes ist eine Reparatur die nicht umgelegt werden darf.
Auch die Regenrohrsandfang Geschichte ist imho eine Reparatur, da es keine regelmässig wiederkehrende Arbeit ist.
Die Gartenarbeiten sind nur umlegbar wenn im Mietvertrag die Betriebskosten nach Betriebskostenverordnung vereinbart sind.
Dann muss jedoch auch hier der Anteil ersichtlich sein.Auch sollte bei den Kosten die aufs ganze Jahr laufen die Aufsplittung zwischen Ihnen und dem Vormieter aufgeführt werden.
Ich würde diese Abrechnung so nicht akzeptieren. Lassen Sie sich beraten / Mieterverein / Anwalt oder lesen Sie sich weiter in das Thema ein. Eine Rechtsberatung können wir hier nicht anbieten.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Verteilerschlüssel und Anteile sind auf einem seperaten Blatt, habe es nicht online gestellt da ich es nicht relevant finde. Es geht um die hohen Kosten und die werde ich so nicht akzeptieren. Danke nochmal
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Hallo,
mir erscheint meine Jahresabrechnung viel zu hoch. Ich bin letztes Jahr im Oktober eingezogen, die Abrechnung ist daher von Oktober bis Ende Dezember. Außerdem sind diverse Kosten aufgelistet die bereits vor Einzug angefallen sind. Ist das in Odnung? Im Anhang zwei Screenshots welche die Abrechnung zeigen.
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
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