Beiträge von caius

    Hallo zusammen,

    ich ziehe im August aus meiner Wohnung aus und brüte gerade über den Klauseln des Vertrages, was die Renovierung der Wohnung bei Auszug betrifft. Mir erschließt sich nicht ganz, welche Klauseln bindend für mich sind und welche nichtig. (Anm. der Mietvertrag wurde 2009 geschlossen.)


    (1) "Der Mieter führt auf eigene Kosten die Schönheitsreparaturen fachgerecht durch."

    Wie ist "fachgerecht" zu verstehen? Ich bin kein Maler.

    "Während der Dauer des Mietverhältnisses hat der Mieter die erforderlichen Schönheitsreparaturen durchzuführen.

    Dies ist im allgemeinen nach folgenden Zeitabständen, beginnend mit dem Mietverhältnis, der Fall:

    alle 3 Jahre: Küchen, Bäder und Duschen

    alle 5 Jahre: Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten

    alle 7 Jahre: alle anderen Nebenräume

    alle 7 Jahre: Der Anstrich von Fenstern, Türen, sonstigen Holzteilen, Heizkörpern, Versorgungsleitungen und Einbaumöbeln."

    Ist diese Auflistung als starre Regelung (unwirksam) zu verstehen, oder wird sie durch das "im allgemeinen" aufgeweicht und ist somit für mich bindend?

    (2) "Der Mieter hat spätestens bei Ende des Mietverhältnisses die nach Maßgabe von Ziffer 1 und 2 erforderlichen Arbeiten durchzuführen."

    (3) "Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses einzelne oder sämtliche Schönheitsreparaturen noch nicht fällig, so hat der Mieter die zu erwartenden Kosten anteilige aufgrund eines Kostenvoranschlags eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebes an den Vermieter im allgemeinen nach folgender Maßgabe zu bezahlen:

    Liegen die Schönheitsreparaturen während der Mietzeit in Küchen, Bäder und Duschen länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 33% der Kosten, länger als zwei Jahre 66%.

    - Wohn- und Schlafräume, Flur, Dielen und Toiletten länger als ein Jahr 20%, länger als zwei Jahre 40%, länger als drei Jahre 60%, länger als vier Jahre 80%

    - Sonstige Nebenräume, Fenster, Türen, sonstige Holzteile, Heizkörper/Leitungen länger als ein Jahr - 14,28%, länger als zwei Jahre 28,57%, länger als drei Jahre 42,85%, länger als vier Jahre 57,14%, länger als fünf Jahre 71,43%, länger als sechs Jahre 85,71%

    Der Mieter ist berechtigt, den Kostenvoranschlag eines anderen Malerfachbetriebes vorzulegen oder die Schönheitsreparaturen in neutraler Ausführung selbst durchzuführen."

    Hat diese Prozentuale Aufschlüsselung Bestand?

    (4) "Besondere Vereinbarungen: Die Wohnung wird renoviert vermietet und muss auch renoviert zurückgegeben werden."

    Kann der Vermieter das so pauschal festhalten?

    Warum ich das hinterfrage: Normalerweise würde ich mir keinen Zacken aus der Krone brechen, hier mit der Farbrolle durchzugehen. Die letzten 13 Jahre hat der Vermieter sich jedoch einen feuchten Kehricht um meine Belange gekümmert. Z.B. was das Durchsetzen der Hausordnung betrifft (Lärm, Müll und Schuheberge im Treppenhaus usw.) Zudem hat er bei meiner Kündigungsübergabe eröffnet, er hätte nach der Übernahme der Immobilie (2013) von dem Vorbesitzer, die Kautionskonten nicht bekommen. Ich müsse mich an den Vorbesitzer wenden, wenn ich die Kaution wieder bekommen möchte. Faktisch habe ich seinerzeit von der früheren Verwaltung ein Schreiben bekommen, aus dem hervorgeht, dass die Konten mit der Immobilie an den neuen Besitzer (ihn) übergeben wurden - inklusive Kopie des (meines) Kontoauszuges, des entsprechenden Kautionskontos. Er ist also sowas wie ein Halodri und ich stelle mich auf Debatten bezgl. der Wohnungsübergabe ein, in denen ich argumentativ sicher sein möchte - was er von mir erwarten kann - nicht erwarten kann.

    In diesem Kontext: Ich habe hier vor einigen Jahren eine Wand knallrot gestrichen (Ja, das war blöd ;) ) Bin ich verpflichtet diese wieder in einen neutralen Zustand zu versetzen?

    So..das war viel Text..ich hoffe auf hilfreiche Antworten und bedanke mich im Voraus.


    Guten Tag,

    Ein Mieter wohnt seit fast 13 Jahren in seiner Wohnung. Zur Mietsache gehört (lt.Vertrag) eine Einbauküche inklusive Einbaukühlschrank. Dieser Kühlschrank gibt jetzt den Geist auf und kühlt nicht mehr.

    Im Mietvertrag gibt es eine Klausel bezgl. Kleinreperaturen:

    Der Mieter trägt die Kosten der Kleinreperaturen innerhalb der Mieträume, soweit sie einen Betrag von 80,00€ (zzgl. MwSt.) im Einzelfall nicht überschreiten.

    Des Weiteren:

    Mietvermietet werden folgende Einrichtungen:
    komplette EBK (Möbel & Geräte) mögliche Reperaturen gehen zu Lasten des Mieters.

    Der Mieter hat die Wohnung damals quasi in einer Notsituation bezogen und den den Vertrag so unterschrieben. Er fürchtet, dass sein Vermieter sich bei der Schadensmeldung auf die letztgenannte Zusatzklausel berufen wird.

    Meiner Meinung nach ist diese Zusatzklausel nichtig (sofern eine Reperatur zu max. 80,00€ nicht wirtschaftlich oder nicht möglich wäre) und der Vermieter ist in der Pflicht den kaputten Kühlschrank auf seine Kosten zu ersetzen, weil er Bestandteil der Mietsache ist.

    Erfahrungsgemäß sind Diskussionen mit dem Vermieter sehr schwierig, weil er "immer" Recht hat - daher möchte der Mieter in der Argumentation sicher sein.

    Ich freue mich über Antworten, ob ich mit meiner Annahme richtig liege.

    Beste Grüße

    Hallo Andreas,

    ich habe noch einmal in meinen Mietvertrag geschaut und folgende Klausel gefunden:

    §15 Kleinreparaturen

    Der Mieter trägt die Kosten der Kleinreparaturen innerhalb der Mieträume, soweit sie einen Betrag von 80,00 € zzgl. MwSt. im Einzelfall nicht übersteigen. Kleinreparaturen sind Maßnahmen zur Behebung von Schäden an den mitvermieteten Anlagen und Einrichtungen innerhalb der Mieträume, wie Rolläden, Licht- und Klingelanlagen, Schlösser, Wasserhähne, Heizkörperventile, Klosettspüler, Wasch- und Abflussbecken, Ofen, Badeöfen, Thermen, Herde und ähnliche Einrichtungen. Werden innerhalb eines Jahres mehrere Kleinreparaturen ausgeführt, ist die Kostenübernahmepflicht auf einen Höchstbetrag von 320,00 € zzgl. MwSt, jedoch nicht mehr als 8% der Jahresmiete gemäß § 4 Ziff 1, begrenzt.

    Dem entgegen steht der o.g. genannte Zusatz innerhalb des Vertrages:

    Mietvermietet werden folgende Einrichtungen: Komplette Einbauküche (Möbel u. Geräte) mögliche Reperaturen gehen zu Lasten des Mieters.

    Diesen interpretiere ich so, dass ich Reparaturen, die in meiner Küche anfallen, zu 100% tragen muss (soll)

    Ich wohne seit 6 Jahren in dieser Wohnung. Der Defekt zeigt sich seit vorgestern.

    Danke!

    Ich hatte noch dieses hier gefunden

    Zitat

    In neueren Mietverträgen wird in der Regel zu Lasten des Mieters vereinbart, dass dieser sich an den Kosten für kleinere Reparaturen finanziell beteiligt. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen sogenannten "Kostenbeteiligungsklauseln" und "Vornahmeklauseln". Die letztgenannten zeichnen sich dadurch aus, dass nach ihnen der Mieter selbst verpflichtet sein soll, Reparaturen in Auftrag zu geben und zu bezahlen. Sie sind in der Regel aufgrund eines Verstoßes gegen das Gesetz über die allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam.

    Sollte es also zu einer Diskussion mit meinem Vermieter kommen und er auf die Klausel im Mietvertrag (zu 100%) pochen, wäre dies für mich genügend Argumentation um ihn vom Gegenteil zu überzeugen oder?

    Hallo Forum,

    dies ist mein erster Beitrag. Ich hoffe meinen "Fall" nachvollziehbar zu schildern und hilfreiche Antworten zu bekommen.

    Ich wohne in einer kleinen Wohnung mit kleiner Einbauküche, die u.a. mit 2 Kochfeldern versehen ist, die in die Arbeitsplatte eingelassen sind. Seit Kurzem springt bei Gebrauch der Kochfelder die Hauptsicherung raus. Somit ist ein Benutzen der Kochfelder nicht mehr möglich.

    Die Einbauküche ist Bestandteil des Mietvertrages. Im Mietvertrag finde ich folgende Klausel:

    "Mietvermietet werden folgende Einrichtungen: Komplette Einbauküche (Möbel u. Geräte) mögliche Reperaturen gehen zu Lasten des Mieters."

    Kann dies so richtig sein? Ich bin der Meinung, dass ich, mit meiner Miete, einen monatlichen Abschlag zahle und somit der Vermieter für eine Reperatur / Austausch aufkommen muss. Es sei denn, ich würde mutwillig dafür sorgen, dass etwas kaputt geht. (?)

    Kann mir hier jemand etwas Klarheit verschaffen?

    Vielen Dank!

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