Hallo zusammen,
ich wohne in einer Gemeinschaftswohnanlage. Unter dem Haus befindet sich eine Tiefgarage. Ich habe damals bei Anmietung zwei Mietverträge unterschrieben. Einen für die Wohnung und einen für den Tiefgaragenstellplatz. Im Mietvertrag der Wohnung steht: "Zur Wohnung gehört ein Tiefgaragenstellplatz mit der Nummer ...... der nach Maßgabe eines separaten Mietvertrages vermietet wird."
ich wollte den Tiefgaragenstellplatz kündigen, aber der Vermieter (größter vermieter deutschlands) hat die Kündigung nicht angenommen. Die Kündigung des Tiefgaragenstellplatzes ist nur mit dem Wohnungsmietvertrag möglich."
Jetzt hab ich mal recherchiert. BGH Urteil vom 12.10.2011 - VIII ZR 251/10
Meine Tiefgarage befindet sich auf demselben Grundstück und die Kündigungsfristen sind gleich. Ist es also somit trotzdem ein einheitlicher Mietvertrag obwohl zwei getrennte Mietverträge bestehen?
Mal angenommen der Vermieter hat Recht und der Stellplatz gehört zur Wohnung. Darf ich den Stellplatz dann kündigen wenn mir eine Untervermietung verweigert wird?
Ich hab keine Fahrzeuge, ich kann den Stellplatz nicht nutzen. Damals vor 10 Jahren wo ich die Wohnung genommen habe hatte ich noch ein Auto.
Danke für Eure Hilfe.