Beiträge von sorportium

    Hallo zusammen,

    ich wohne in einer Gemeinschaftswohnanlage. Unter dem Haus befindet sich eine Tiefgarage. Ich habe damals bei Anmietung zwei Mietverträge unterschrieben. Einen für die Wohnung und einen für den Tiefgaragenstellplatz. Im Mietvertrag der Wohnung steht: "Zur Wohnung gehört ein Tiefgaragenstellplatz mit der Nummer ...... der nach Maßgabe eines separaten Mietvertrages vermietet wird."

    ich wollte den Tiefgaragenstellplatz kündigen, aber der Vermieter (größter vermieter deutschlands) hat die Kündigung nicht angenommen. Die Kündigung des Tiefgaragenstellplatzes ist nur mit dem Wohnungsmietvertrag möglich."

    Jetzt hab ich mal recherchiert. BGH Urteil vom 12.10.2011 - VIII ZR 251/10

    Meine Tiefgarage befindet sich auf demselben Grundstück und die Kündigungsfristen sind gleich. Ist es also somit trotzdem ein einheitlicher Mietvertrag obwohl zwei getrennte Mietverträge bestehen?

    Mal angenommen der Vermieter hat Recht und der Stellplatz gehört zur Wohnung. Darf ich den Stellplatz dann kündigen wenn mir eine Untervermietung verweigert wird?

    Ich hab keine Fahrzeuge, ich kann den Stellplatz nicht nutzen. Damals vor 10 Jahren wo ich die Wohnung genommen habe hatte ich noch ein Auto.

    Danke für Eure Hilfe.

    Hallo zusammen,

    leider habe ich das Pech xxxx als Vermieter zu haben und schlage mich gerade mit den Nebenkosten rum die Jahr für Jahr steigen, sowie diverse andere Dinge. Hier wird ohne Anwalt und Klage aber wohl nichts zu machen sein. Aber ich habe ein weiteres Problem:

    Aus meiner Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2019 ergibt sich ein Guthaben. Aus der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2018 ergab sich auch ein Guthaben. Trotzdem hat Vonovia die Nebenkostenvorauszahlung für die kommenden Jahre ohne Begründung erhöht.

    Für das Jahr 2019 ergeben sich laut Nebenkostenabrechnung Betriebskosten in Höhe von 1228,17 EUR. Auf 12 Monate verteilt ergibt das eine neue monatliche Vorauszahlung von 102,35 EUR. Xxxx möchte jedoch 107,00 EUR monatliche Vorauszahlung.

    Für das Jahr 2019 ergeben sich laut Nebenkostenabrechnung Heizkosten in Höhe von 1269,21 EUR. Auf 12 Monate verteilt ergibt das eine neue Vorauszahlung von 105,77 EUR. Xxxx möchte jedoch eine Vorauszahlung der Heizkosten in Höhe von 127,00 EUR.

    - Ich dachte die Nebenkostenvorauszahlung für das kommende Jahr darf nicht höher sein, also die Nebenkosten aus dem Vorjahr durch 12?

    - Darf sich xxxx darauf berufen, dass in einem früheren Abrechnungszeitraum (vor 3 Jahren) die Heizkosten höher waren?

    - Darf xxxx "Aufschläge" ohne Begründung aufsetzen?

    - Was mache ich wenn ich die Nebenkostenvorauszahlung anpasse und xxxx per Fax mitteile, ich aber trotzdem von xxxx Mahnungen erhalte? Der Laden reagiert nämlich gar nicht mehr auf Schreiben von mir, sondern ignoriert alle Schreiben der letzten Monate - egal um was es geht.

    Grüße

    Name des Vermieters gelöscht - bitte Forenregeln beachten

    Aus "Mietrechtslexikon":

    Eine separat vermietet Garage kann auch isoliert gekündigt werden und zwar ohne dass der Vermieter gesetzlich anerkannte Gründe für eine Kündigung haben muss, denn es handelt sich nicht um Wohnraum.

    Verstehe ich das richtig?

    Entweder:

    A: Garage und Wohnung bilden eine "Einheit". Dann kann die Garage nicht gesondert gekündigt werden, aber es darf auch keine gesonderte Mieterhöhung für die Garage geben und die Mieterhöhung für die Garage muss sich an Kappungsgrenzen und Fristen halten .

    ODER

    B: Garage und Wohnung bilden KEINE "Einheit". Dann darf die Mieterhöhung für die Garage unabhängig von Kappungsgrenzen und Fristen sein. DAFÜR KANN DIE GARAGE ABER AUCH gesondert von der Wohnung gekündigt werden.

    Beides - also Garagenmiete darf beliebig erhöht werden aber Garage darf nicht gekündigt werden - GEHT NICHT !

    Richtig so?

    Hallo,

    die Miete für meine Wohnung wurde in den letzten 3 Jahren um 20% erhöht.
    Die Kappungsgrenzen und Fristen wurden penibel genau eingehalten.

    Mit jeder Mieterehöhung für die Wohnung gab es auch eine saftige Mieterhöhung für den Tiefgaragenstellplatz.
    Die Miete für den Tiefgaragenstellplatz wurde um rund 70% in den letzten 3 Jahren erhöht. ( von 31,00 auf 52,50 EUR)

    Wohnung und Tiefgaragenstellplatz wurden zusammen angemietet. Es gibt zwei Mietverträge, einen Mietvertrag für die Wohnung und einen Mietvertrag für die Garage. Im Mietvertrag für die Wohnung steht: Der Mieter kann den Garagenmietvertrag NUR mit dem Wohnungsmitvertrag kündigen.

    Der Stellplatz und die Wohnungsanlage befinden sich auf dem gleichen Grundstück. In der Nebenkostenabrechnung der Wohnung sind Stromkosten für den Stellplatz aufgeführt.


    1. Ist eine Mieterhöhung um 70% in 3 Jahren überhaupt zulässig?

    2. Gibt es eine Möglichkeit den Garagenmitvertrag zu kündigen und die Wohnung zu behalten?

    Mfg

    Danke für Eure Antworten. Naja, die PATRIZIA AG ist also nicht doof.

    Haben sich also genau an die Kappungsgrenzen und Fristen gehalten.

    Auch der örtliche Mitspiegel lässt eine Erhöhung "locker" zu. Ich bin noch ein gutes Stückchen unter der ortsüblichen, durchschnittlichen Miete.

    Stößt halt extrem sauer auf, weil damals die PATRIZIA AG unterschrieben hat in der Sozialcharta, dass die Mieten ALLER PATRIZIA Wohnungen im Durchschnitt höchsten 2% pro Jahr steigen dürfen. Aber wie und wer will das kontrollieren?

    Mfg

    Hallo,

    leider bin ich ein Mieter einer ehemaligen LBBW-Wohnung. Vor dem Verkauf an die PATRIZIA AG wurde uns ALLES versprochen. Heute interessiert das niemanden mehr.

    PATRIZIA hat mir die Miete um 118,67 innerhalb von 3 Jahren erhöht nach diesem Schema:

    bis 30.06.2012: 370,83

    ab 01.07.2012 407,91

    ab 01.10.2013 445,00

    ab 01.07.2015 489,50

    Ist das noch im gesetzlichen Rahmen? Gibt es denn keine Möglichkeit (Ausser Auszug) sich dagegen zu wehren?

    Mfg

    sorportium

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