Frage zum Auszug aus WG, gemeinsamer Mietvertrag

  • Hallo Leute,

    ich habe eine Frage, da ich sehr bald aus meinem WG Zimmer ausziehen muss, um in einer anderen Stadt mein Pflichtpraktikum absolvieren zu koennen.

    Die Wohnunh teile ich mir mit einer Mitbewohnerin, wir bilden sozusagen eine Zweck-WG, wir haben beide einen gemeinsamen Mitvertrag.
    Wie kann ich jetzt am besten die Wohnung kuendigen, die Kündigungsfrist betraegt ja ueblicherweise laut Vertrag 3 Monate, so dass ich im August davon befreit waere. Hierzu stellt sich noch das Problem einen Nachmieter fuer mein Zimmer zu finden. Ich wohne in einer Stadt, in der Wohnungen nicht sehr gefragt sind. Ich meine, bin ich verpflichtet, solange ich selbst keinen Nachmieter finde, solange fuer dieses Zimmer weiterhin zu bezahlen?

    Oder was passiert dann, wenn die Mitbewohnerin nicht einwilligt, diesen Vertrag zu kuendigen und einen neuen zu unterschreiben, damit sie hier bleiben kann.

    Vielen Dank fuer euere Hilfe, ich bin sehr darauf angewiesen.

    Liebe Gruesse

    Edeskrumpli

  • edeskrumpli:

    "Wie kann ich jetzt am besten die Wohnung kuendigen, die Kündigungsfrist betraegt ja ueblicherweise laut Vertrag 3 Monate, so dass ich im August davon befreit waere."
    - Falsch. Solange nicht auch Dein Mitmieter zeitgleich kündigt, kommst Du aus dem MV nicht heraus.

    "Hierzu stellt sich noch das Problem einen Nachmieter fuer mein Zimmer zu finden."
    - Das stellt sich nur, wenn der VM und Dein Mitmieter damit einverstanden sind, Dich dann aus dem MV zu entlassen.

    "Ich meine, bin ich verpflichtet, solange ich selbst keinen Nachmieter finde, solange fuer dieses Zimmer weiterhin zu bezahlen?"
    - Ja, u.U. bis zum Sankt Nimmerleinstag...

    "Oder was passiert dann, wenn die Mitbewohnerin nicht einwilligt, diesen Vertrag zu kuendigen und einen neuen zu unterschreiben, damit sie hier bleiben kann."
    - Dann ist das eben so. Du kannst höchstens versuchen, sie zur ebenfalls-Kündigung zu verklagen, welches jedoch m.E. misslingen wird.

  • Zitat

    Wie kann ich jetzt am besten die Wohnung kuendigen, die Kündigungsfrist betraegt ja ueblicherweise laut Vertrag 3 Monate, so dass ich im August davon befreit waere.

    Du alleine gar nicht.

    Besteht die PARTEI Mieter aus mehreren PERSONEN können nur alle Personen gemeinsam den Vertrag kündigen. Eine Teilkündigung einer Person wäre unwirksam.

    Zitat

    Ich meine, bin ich verpflichtet, solange ich selbst keinen Nachmieter finde, solange fuer dieses Zimmer weiterhin zu bezahlen?

    Du hast kein Zimmer in einer Wohnung gemietet sondern zusammen mit einer weiteren Person eine komplette Wohnung.

    Für die Zahlung der Miete haftest Du, genau wie Deine Mitbewohnerin, dem Vermieter gegenüber zu 100 %.

    Zitat

    Oder was passiert dann, wenn die Mitbewohnerin nicht einwilligt, diesen Vertrag zu kuendigen und einen neuen zu unterschreiben, damit sie hier bleiben kann.

    Dann kannst Du sie auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung verklagen. Das Urteil ersetzt dann ihre Unterschrift unter der Kündigung.

    Mit einem evtl. "Ersatzmieter" müßte neben Deiner Mitbewohnerin auch der Vermieter einverstanden sein.

    Das sog. WGs etwas "besonderes" sind, sprich es dafür ein "spezielles" Mitrecht gibt ist, wie so viele Mietrechtsirrtümer, nicht auszurotten.:mad:

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