Gemeinsamer Mietvertrag / Trennung der Partner

  • Hallo zusammen,

    ich stelle meine Frage im Auftrag meiner Schwester. Sie hat sich von ihrem Lebensgefährten getrennt, mit dem sie eine gemeinsame Wohnung in Köln City bewohnte. Nach seinem Auszug bewohnt sie die Wohnung zur Zeit allein. Im Mietvertrag sind beide Personen als Vertragspartner aufgeführt. Mit dem Ex-Partner hat sie sich jetzt zu einem "finanziellen Schlichtungsgespräch" getroffen. Ergebnis: der Ex-Partner verlangt finanziellen Ersatz für die selbst eingebrachten Möbel, will diese bei Nichtzahlung aus der Wohnung abholen lassen. Das ist sicherlich auch rechtens. Er versucht aber in jeder Situation, weiteren psychischen Druck auszuüben, um meine Schwester mittelfristig aus der Wohnung zu vertreiben, um selbst wieder einzuziehen. Sie sucht natürlich inzwischen freiwillig nach einer neuen Wohnung, um diesem Druck zu entgehen.

    Meine Frage: hat der Ex-Partner juristische Mittel, den Auszug meiner Schwester zu erzwingen, wo doch beide Partner im Mietvertrag stehen ?

    Gruß,

    Ralf

  • Zitat

    Meine Frage: hat der Ex-Partner juristische Mittel, den Auszug meiner Schwester zu erzwingen, wo doch beide Partner im Mietvertrag stehen ?

    Er könnte sie auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung des Mietvertrages verklagen.

    Dann hat aber auch er keinen Anspruch mehr auf die Wohnung.

    Außer der Vermieter schließt mit ihm einen Mietvertrag ab.

  • Hallo Ralf,

    falsche Frage. Die Richtige muesste lauten: will der Vermieter ueberhaupt mit einem der beiden den Vertrag fortfuehren, und wenn ja, mit wem? Das muss er naemlich nicht. Einer alleine hat kein Anrecht darauf, einen gemeinsam unterzeichneten Mietvertrag fortzufuehren. Auch kann nicht einfach nur einer der beiden kuendigen. Das muessen beide machen.

    Stimmt einer der beiden nicht zu, kann ihn der andere verklagen, dann ersetzt das Urteil die Zustimmung. Bis dahin kann sich der Vermieter mit seinen Forderungen auch an beide wenden. Es zaehlt nicht, wer dort wohnt, sondern wer im Vertrag steht.

    Also auch wenn es bei einer frischen Trennung schwer faellt, Zaehne zusammenbeissen und eine vernuenftige Loesung suchen. Schlichtungsgespraech klingt da schonmal gar nicht schlecht. Wenn das vor Gericht geht, wird es nur teuer, langwierig und unbefriedigend.

    cu
    Guenni

  • Hallo zusammen,

    ich stelle meine Frage im Auftrag meiner Schwester. Sie hat sich von ihrem Lebensgefährten getrennt, mit dem sie eine gemeinsame Wohnung in Köln City bewohnte. Nach seinem Auszug bewohnt sie die Wohnung zur Zeit allein. Im Mietvertrag sind beide Personen als Vertragspartner aufgeführt. Mit dem Ex-Partner hat sie sich jetzt zu einem "finanziellen Schlichtungsgespräch" getroffen. Ergebnis: der Ex-Partner verlangt finanziellen Ersatz für die selbst eingebrachten Möbel, will diese bei Nichtzahlung aus der Wohnung abholen lassen. Das ist sicherlich auch rechtens. Er versucht aber in jeder Situation, weiteren psychischen Druck auszuüben, um meine Schwester mittelfristig aus der Wohnung zu vertreiben, um selbst wieder einzuziehen. Sie sucht natürlich inzwischen freiwillig nach einer neuen Wohnung, um diesem Druck zu entgehen.

    Meine Frage: hat der Ex-Partner juristische Mittel, den Auszug meiner Schwester zu erzwingen, wo doch beide Partner im Mietvertrag stehen ?

    Gruß,

    Ralf

    Hallo,

    praktisch und auch theoretisch könnte der Ex-Partner zu jedem Zeitpunkt als Hauptmieter wieder in die Wohnung einziehen und der andere Hauptmieter könnte das nicht verhindern.

    Es wäre sinnvoller, die Wohnung aufzugeben, was nicht passt das passt nicht und manchmal kann man es nicht passender machen.

    Gruß
    BHSHuber

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