Hallo,
Beklagte beantragte Prozesskostenhilfe, da Anwältin meinte, das könne sie auch selbst machen. Richterin verschob mehrfach Entscheidung über Bewilligung.
Klage wegen Mietschulden. Beklagte: Einbehaltung von Miete wegen Ersatzvornahme
Bei Gütetermin hieß es, der Vortrag sei nicht substantuiert genug.
Zwei Tage nach Fristablauf zur Möglichkeit Beweise und Stellungnahme einreichen zu können, erneuter Termin. Große Überraschung! Urteilsverkündung: Räumung.
Eingereicht:
Beleg Kontoauszüge, dass Mängel / Mietminderung bekannt
Detaillierte 10 seitige Mängelauflistung nach Vorgaben der Beklagten seitens einer Anwältin erstellt, inklusive Ankündigung einer Ersatzvornahme mit Fristsetzung
Zusammenfassung (auch ca. 10 Seiten) Wohnungsbegehung mit 2 Mitarbeitern der Hausverwaltung, Anwältin und Beklagten
Mängel teils fotodokumentiert in separatem Schreiben
Zwecks "Heilung" des Mietvertrages Rechnungsbelege eingereicht, die über die einbehaltene Miete hinausgehen.
Hausverwaltung bestreitet Mängel. 20 Jahre Wohnen und kein Abschleifen von Böden, keine neuen Böden, kein Streichen von Wänden, morsche Fenster...
Urteil zusammengefasst: Beklagte hätte nicht einfach so renovieren dürfen und dass sie die Kosten nicht zuordnen hätte können.
Richterin ist überhaupt nicht auf fristgerecht nachgereichte Unterlagen eingegangen.
Die Ablehnung der Prozesskostenhilfe kam nach Urteilsspruch mit der Begründung "nicht substantuiert" genug.
Bisherige Rechtsanwältin möchte nicht in Berufung gehen, da sie u.a. kaum noch vor Ort tätig ist.
PKH nach BVerfG-Rechtsprechung BVerfG, 26.06.2003 - 1 BvR 1152/02 - dejure.org
Prozesskostenhilfe | Wenn Gerichte nicht widerstehen k
Prozesskostenhilfe ? Wikipedia
Wer kann jemanden empfehlen der Berufungen macht? Raum München.
Danke.