Wer kann Rechtsbeistand in München empfehlen?

  • Hallo,

    Beklagte beantragte Prozesskostenhilfe, da Anwältin meinte, das könne sie auch selbst machen. Richterin verschob mehrfach Entscheidung über Bewilligung.
    Klage wegen Mietschulden. Beklagte: Einbehaltung von Miete wegen Ersatzvornahme
    Bei Gütetermin hieß es, der Vortrag sei nicht substantuiert genug.
    Zwei Tage nach Fristablauf zur Möglichkeit Beweise und Stellungnahme einreichen zu können, erneuter Termin. Große Überraschung! Urteilsverkündung: Räumung.

    Eingereicht:
    Beleg Kontoauszüge, dass Mängel / Mietminderung bekannt
    Detaillierte 10 seitige Mängelauflistung nach Vorgaben der Beklagten seitens einer Anwältin erstellt, inklusive Ankündigung einer Ersatzvornahme mit Fristsetzung
    Zusammenfassung (auch ca. 10 Seiten) Wohnungsbegehung mit 2 Mitarbeitern der Hausverwaltung, Anwältin und Beklagten
    Mängel teils fotodokumentiert in separatem Schreiben
    Zwecks "Heilung" des Mietvertrages Rechnungsbelege eingereicht, die über die einbehaltene Miete hinausgehen.


    Hausverwaltung bestreitet Mängel. 20 Jahre Wohnen und kein Abschleifen von Böden, keine neuen Böden, kein Streichen von Wänden, morsche Fenster...


    Urteil zusammengefasst: Beklagte hätte nicht einfach so renovieren dürfen und dass sie die Kosten nicht zuordnen hätte können.

    Richterin ist überhaupt nicht auf fristgerecht nachgereichte Unterlagen eingegangen.

    Die Ablehnung der Prozesskostenhilfe kam nach Urteilsspruch mit der Begründung "nicht substantuiert" genug.


    Bisherige Rechtsanwältin möchte nicht in Berufung gehen, da sie u.a. kaum noch vor Ort tätig ist.


    PKH nach BVerfG-Rechtsprechung BVerfG, 26.06.2003 - 1 BvR 1152/02 - dejure.org
    Prozesskostenhilfe | Wenn Gerichte nicht widerstehen k
    Prozesskostenhilfe ? Wikipedia

    Wer kann jemanden empfehlen der Berufungen macht? Raum München.

    Danke.

    Einmal editiert, zuletzt von Humanoid (18. April 2015 um 12:34)

  • Nach dem dritten Erwerbslosenforum nun hier auch noch? Warum? Gefallen dir die dortigen Antworten nicht?

    Ich versuche lediglich möglichst viele nützliche Informationen zu erhalten. Das ist also keine Frage von gefallen oder nicht gefallen.

  • Danke für den Hinweis mit der Anwaltskammer.

    "Hier" dachte ich sei eine Hilfe für Mietrecht und das schließt meiner Meinung nach das von mir vorgetragene Thema ein. Wenn dem nicht so ist, kann mein Thread hier gerne gelöscht werden.

  • Danke, Azze. Das ist ja die Krux, welcher anwaltliche Beistand hängt sich in sowas rein?! Ich fange mal an mit dem fragen und vielleicht kommt hier ja noch eine Empfehlung.

  • Hallo Humanoid,

    Prozesskostenhilfe bekommen, das Verfahren verloren und dennoch willst du nochmal klagen. Und das alles auf unsere Kosten!

    Das ist die Krux mit vielen Sozialhilfeempfängern. Sie wollen gegen alles und jeden klagen, weil es ja nicht ihr Geld ist. Wenn ein Richter die Prozesskostenhilfe ablehnt, weil es aussichtlos ist, dann hat der Richter keine Ahnung.

    Hier mein Tip: krieg dein Leben auf die Reihe und höre auf der Geld von der Anderen zu verschwenden!

    Gruss
    H H

    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

  • @purple: wie wäre es, würdest Du erstmal Deine Meinung ohne jeden Kenntnisstand der Dinge, also reine Vorurteile, auf Wahrheitsgehalt hin überprüfen, bevor Du sie unqualifizierst in die Welt posaunst!

  • @HH: eben nicht. Ablehnung von Prozesskostenhilfe erging nach Gerichtsurteil. Es herrschte somit kein Waffengleichstand. BVerfG, 26.06.2003 - 1 BvR 1152/02 - dejure.org

    Richterin schob erst Entscheidung über Prozesskostenhilfe mehrfach hinaus, behauptete bei Gütetermin Vortrag sei nicht substantuiert genug. Ein Rechtsanwalt der die Verteidigung übernehmen wollte, meinte, er würde sich ärgern. Um Prozesskostenhilfe zu bekommen, muss substantuiert vorgetragen werden, doch um substantuiert vortragen zu können, bräuchte es Prozesskostenhilfe. Daraufhin schrieb er einen etwas "frechen" Brief, der dann - aus heutiger Sicht - leider nicht abgegeben wurde, da die Richterin schon reichlich leicht gereizt bzw. reizbar wirkte.

    Überdies wurden - warum auch immer - fristgerecht eingereichte Unterlagen (fotodokumentierte Mängelaufstellung durch Anwältin, Kostenaufstellung, Kontobelege, Zusammenfassung Wohnungsbegehung mit Mitarbeitern Hausverwaltung und Rechtsanwältin) nicht in der Urteilsfindung berücksichtigt.

    Anhand der meisten Reaktionen hier, erwarte ich hier jedoch keine hilfreiche Antworten mehr zu erhalten. Offenbar mein Fehler anzunehmen, man könne in einem Forum für Mietrecht Hilfe in Mietfragen bzw. dazugehörigen möglichen Rechtsproblemen erhalten können.

  • Hallo Humanoid,

    hör doch auf mit dem Geschwafel.

    Du hast einen Prozess geführt oder führen lassen, ohne dass du die Prozeßkostenübernahme hattest. Dann warst du und/oder dein Anwalt zu blöd einen subsantuierten Vortrag zu bringen. Jetzt muss die Gesellschaft deinen Murks wenigstens nicht bezahlen. Du schuldest dem Gericht und deinem Anwalt also die aufgelaufenen Kosten. Willkommen im richtigen Leben - wer den Prozess verliert, der darf die Show bezahlen.

    Da Anwälte nicht auf Leute stehen, die am Ende die Rechnung nicht bezahlen können, wird schwer in München einen Rechtsbeistand zu finden, der pro bono für dich tätig wird. Vor allem, weil du bestimmt ein komischer Kauz bist.

    Volle Gönnung, da trifft es mal den Richtigen.

    Gruss
    H H

  • Anhand der meisten Reaktionen hier, erwarte ich hier jedoch keine hilfreiche Antworten mehr zu erhalten. Offenbar mein Fehler anzunehmen, man könne in einem Forum für Mietrecht Hilfe in Mietfragen bzw. dazugehörigen möglichen Rechtsproblemen erhalten können.


    Du solltest für Deine Unzufriedenheit bzw. Dein Versagen nicht die (freiwilligen, hilfsbereiten und unentgeltlichen) User dieses Forums verantwortlich machen.
    Tipp: Geld ansparen und dann den besten und teuersten Rechtsanwalt mandatieren.

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