Beiträge von Humanoid

    @HH: eben nicht. Ablehnung von Prozesskostenhilfe erging nach Gerichtsurteil. Es herrschte somit kein Waffengleichstand. BVerfG, 26.06.2003 - 1 BvR 1152/02 - dejure.org

    Richterin schob erst Entscheidung über Prozesskostenhilfe mehrfach hinaus, behauptete bei Gütetermin Vortrag sei nicht substantuiert genug. Ein Rechtsanwalt der die Verteidigung übernehmen wollte, meinte, er würde sich ärgern. Um Prozesskostenhilfe zu bekommen, muss substantuiert vorgetragen werden, doch um substantuiert vortragen zu können, bräuchte es Prozesskostenhilfe. Daraufhin schrieb er einen etwas "frechen" Brief, der dann - aus heutiger Sicht - leider nicht abgegeben wurde, da die Richterin schon reichlich leicht gereizt bzw. reizbar wirkte.

    Überdies wurden - warum auch immer - fristgerecht eingereichte Unterlagen (fotodokumentierte Mängelaufstellung durch Anwältin, Kostenaufstellung, Kontobelege, Zusammenfassung Wohnungsbegehung mit Mitarbeitern Hausverwaltung und Rechtsanwältin) nicht in der Urteilsfindung berücksichtigt.

    Anhand der meisten Reaktionen hier, erwarte ich hier jedoch keine hilfreiche Antworten mehr zu erhalten. Offenbar mein Fehler anzunehmen, man könne in einem Forum für Mietrecht Hilfe in Mietfragen bzw. dazugehörigen möglichen Rechtsproblemen erhalten können.

    Hallo,

    Beklagte beantragte Prozesskostenhilfe, da Anwältin meinte, das könne sie auch selbst machen. Richterin verschob mehrfach Entscheidung über Bewilligung.
    Klage wegen Mietschulden. Beklagte: Einbehaltung von Miete wegen Ersatzvornahme
    Bei Gütetermin hieß es, der Vortrag sei nicht substantuiert genug.
    Zwei Tage nach Fristablauf zur Möglichkeit Beweise und Stellungnahme einreichen zu können, erneuter Termin. Große Überraschung! Urteilsverkündung: Räumung.

    Eingereicht:
    Beleg Kontoauszüge, dass Mängel / Mietminderung bekannt
    Detaillierte 10 seitige Mängelauflistung nach Vorgaben der Beklagten seitens einer Anwältin erstellt, inklusive Ankündigung einer Ersatzvornahme mit Fristsetzung
    Zusammenfassung (auch ca. 10 Seiten) Wohnungsbegehung mit 2 Mitarbeitern der Hausverwaltung, Anwältin und Beklagten
    Mängel teils fotodokumentiert in separatem Schreiben
    Zwecks "Heilung" des Mietvertrages Rechnungsbelege eingereicht, die über die einbehaltene Miete hinausgehen.


    Hausverwaltung bestreitet Mängel. 20 Jahre Wohnen und kein Abschleifen von Böden, keine neuen Böden, kein Streichen von Wänden, morsche Fenster...


    Urteil zusammengefasst: Beklagte hätte nicht einfach so renovieren dürfen und dass sie die Kosten nicht zuordnen hätte können.

    Richterin ist überhaupt nicht auf fristgerecht nachgereichte Unterlagen eingegangen.

    Die Ablehnung der Prozesskostenhilfe kam nach Urteilsspruch mit der Begründung "nicht substantuiert" genug.


    Bisherige Rechtsanwältin möchte nicht in Berufung gehen, da sie u.a. kaum noch vor Ort tätig ist.


    PKH nach BVerfG-Rechtsprechung BVerfG, 26.06.2003 - 1 BvR 1152/02 - dejure.org
    Prozesskostenhilfe | Wenn Gerichte nicht widerstehen k
    Prozesskostenhilfe ? Wikipedia

    Wer kann jemanden empfehlen der Berufungen macht? Raum München.

    Danke.

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