Hallo,
in einer Mietwohnng tritt ein schleichender Wasserschaden auf, der in den Gemeinschaftsräumen auffällig wird. Bis die Ursache gefunden und die Begutachtnug durch die Wohngebäudeversicherung ist, vergehen etwa vier Wochen. Der Vermieter teilt dem Mieter etwa einen Monat nach Ursachensuche schriftlich mit, dass die ebenfalls betroffene Wohnung wegen der fälligen Sanierung zum 1. des Folgemonats geräumt werden muss. Der Mieter kommt dem nach, kommt bei Verwandten unter und hört danach nichts mehr vom Vermieter. Gleichsam mindert der Mieter die Miete um 100%. Der Vermieter lässt nichts weiter von sich hören.
Vier Monate nach der vorrübergehenden Räumung der Wohnung erhält der Mieter eine ordnungsgemäße Kündigung seines Vermieters, weil dieser meint, der Mieter sei seiner Pflicht zur Schadensanzeige nicht nachgekommen und hätte seine Pflichten damit vernachlässigt. Die Kündigungsfrist hat der Vermieter allerdings irrtümlich auf drei statt der aúfgrund der Dauer des Mietverhältnisses fälligen sechs Monate gesetzt. Der Mieter widerspricht der Kündigung und hört weiter nichts vom Vermieter.
Zwei Monate nach Ablauf der Dreimonatskündigungsfrist des Vermieters fordert dieser vom Mieter die Wohnngsschlüssel, weil er das Mietverhältnis als beendet ansieht. Der Mieter widerpricht der Forderng mit dem Verweis, dass das Mietverhältnis nach erfolgtem Widerspruch der Kündigung weiterhin besteht.
Dem Mieter wird die Situation langsam bunt, da offenbar keine Sanierng der angemieteten Wohnung erfolgt oder erzumindest nich darüber informiert ist, dass die Wohnung wieder beogen werden kann. 13 Monate nach der vorrübergehenden Räumung kündigt der Mieter das Mietverhältnis ordentlich mit dreimonatiger Frist.
Drei Monate nach Beendigng des Mietverhältnisses fordert der Vermieter die Mietzahlung für die 16 Monate seit der vorrübergehenden Räumung der Wohnng.
Ist die Forderung des Vermieters gänzlich / teilweise begründet?