Beiträge von Amatitlan

    Hallo,

    mal angenommen, der Mieter hat den Schaden verursacht. Muss er bis Ultimo Miete (nach)zahlen, auch wenn die Wohnung bis Beendigung des Mietverhältnisses über fast 1,5 Jahre lang nicht wieder bewohnbar ist, weil keine Sanierung erfolgt?

    Abgesechen von der Schadensrsache. Ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter darüber zu informieren, dass eine erfolgte Sanierung abgeschlossen und die Wohnung wieder bewohnbar ist? Der Mieter muss doch bis auf Weiteres davon ausgehen, dass die Wohnung nach der Räumng zwecks Sanierung noch nicht wieder bewohnbar ist, wenn er nichts Gegenteiliges mitgeteilt bekommt.

    Hallo,

    in einer Mietwohnng tritt ein schleichender Wasserschaden auf, der in den Gemeinschaftsräumen auffällig wird. Bis die Ursache gefunden und die Begutachtnug durch die Wohngebäudeversicherung ist, vergehen etwa vier Wochen. Der Vermieter teilt dem Mieter etwa einen Monat nach Ursachensuche schriftlich mit, dass die ebenfalls betroffene Wohnung wegen der fälligen Sanierung zum 1. des Folgemonats geräumt werden muss. Der Mieter kommt dem nach, kommt bei Verwandten unter und hört danach nichts mehr vom Vermieter. Gleichsam mindert der Mieter die Miete um 100%. Der Vermieter lässt nichts weiter von sich hören.

    Vier Monate nach der vorrübergehenden Räumung der Wohnung erhält der Mieter eine ordnungsgemäße Kündigung seines Vermieters, weil dieser meint, der Mieter sei seiner Pflicht zur Schadensanzeige nicht nachgekommen und hätte seine Pflichten damit vernachlässigt. Die Kündigungsfrist hat der Vermieter allerdings irrtümlich auf drei statt der aúfgrund der Dauer des Mietverhältnisses fälligen sechs Monate gesetzt. Der Mieter widerspricht der Kündigung und hört weiter nichts vom Vermieter.

    Zwei Monate nach Ablauf der Dreimonatskündigungsfrist des Vermieters fordert dieser vom Mieter die Wohnngsschlüssel, weil er das Mietverhältnis als beendet ansieht. Der Mieter widerpricht der Forderng mit dem Verweis, dass das Mietverhältnis nach erfolgtem Widerspruch der Kündigung weiterhin besteht.

    Dem Mieter wird die Situation langsam bunt, da offenbar keine Sanierng der angemieteten Wohnung erfolgt oder erzumindest nich darüber informiert ist, dass die Wohnung wieder beogen werden kann. 13 Monate nach der vorrübergehenden Räumung kündigt der Mieter das Mietverhältnis ordentlich mit dreimonatiger Frist.

    Drei Monate nach Beendigng des Mietverhältnisses fordert der Vermieter die Mietzahlung für die 16 Monate seit der vorrübergehenden Räumung der Wohnng.

    Ist die Forderung des Vermieters gänzlich / teilweise begründet?

    Tja,

    was soll ich sagen. Der Herr ist auf deutsch gesagt ziemlich lahmarschig. Das Mietverhältnis der Vormieter ist zum 31.01.2015 fristgerecht gekündigt, sie sind aber schon im September bzw. Oktober ausgezogen. Eine Wohnungsübergabe oder Besichtigung der Vormieter an den VM fand trotz mehrfacher Aufforderung nicht statt. Ich sollte die Wohnung zum 01.02.2015 übernehmen, einen Mietvertrag oder Miete bezahlt habe ich (mangels Konkretisierung eines Betrages) bis heute nicht. Allerdings habe ich bereits seit Dezember den Wohnungsschlüssel und wahr seit dem auch nicht untätig. Der VM hat sich nun Ende März endlich dazu bequemt, die Wohnung zu besichtigen, in der ich bereits einige Arbeiten (Tapezieren, Streichen, Teppich legen) durchgeführt habe. Dabei hat er gemeint, dass ich die Türen und Heizkörper von der alten Farbe befreien müsse.

    Hallo,

    die Vormieter meiner Wohnung haben über 40 Jahre darin gelebt. Der Mann war starker Raucher, die eigentlich weißen Türen (Heizkörper, Rolladenkästen etc.) haben deshalb eine deutliche Gelbfärbung. Während der Mietdauer sind neben anderen Arbeiten auch die Türen und Heizkörper mehrmals gestrichen worden, sodass entsprechend dick Farbe drauf ist.
    Die Zimmertüren schließn mitunter schlecht oder gar nicht mehr. Der Vermieter verlangt nun von mir als Nachmieter, dass vor dem erneuten Anstrich (Schönheitsreparatur) die alten Lackschichten durch Abschleifen oder Abbeizen zuerst entfernt werden müssen (abschleifen oder abbeizen). Zählt das Abschleifen / Abbeizen zu den Schönheitsreparaturen?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!