Wasserschaden, Mietminderung, Sanierungsverug

  • Hallo,

    in einer Mietwohnng tritt ein schleichender Wasserschaden auf, der in den Gemeinschaftsräumen auffällig wird. Bis die Ursache gefunden und die Begutachtnug durch die Wohngebäudeversicherung ist, vergehen etwa vier Wochen. Der Vermieter teilt dem Mieter etwa einen Monat nach Ursachensuche schriftlich mit, dass die ebenfalls betroffene Wohnung wegen der fälligen Sanierung zum 1. des Folgemonats geräumt werden muss. Der Mieter kommt dem nach, kommt bei Verwandten unter und hört danach nichts mehr vom Vermieter. Gleichsam mindert der Mieter die Miete um 100%. Der Vermieter lässt nichts weiter von sich hören.

    Vier Monate nach der vorrübergehenden Räumung der Wohnung erhält der Mieter eine ordnungsgemäße Kündigung seines Vermieters, weil dieser meint, der Mieter sei seiner Pflicht zur Schadensanzeige nicht nachgekommen und hätte seine Pflichten damit vernachlässigt. Die Kündigungsfrist hat der Vermieter allerdings irrtümlich auf drei statt der aúfgrund der Dauer des Mietverhältnisses fälligen sechs Monate gesetzt. Der Mieter widerspricht der Kündigung und hört weiter nichts vom Vermieter.

    Zwei Monate nach Ablauf der Dreimonatskündigungsfrist des Vermieters fordert dieser vom Mieter die Wohnngsschlüssel, weil er das Mietverhältnis als beendet ansieht. Der Mieter widerpricht der Forderng mit dem Verweis, dass das Mietverhältnis nach erfolgtem Widerspruch der Kündigung weiterhin besteht.

    Dem Mieter wird die Situation langsam bunt, da offenbar keine Sanierng der angemieteten Wohnung erfolgt oder erzumindest nich darüber informiert ist, dass die Wohnung wieder beogen werden kann. 13 Monate nach der vorrübergehenden Räumung kündigt der Mieter das Mietverhältnis ordentlich mit dreimonatiger Frist.

    Drei Monate nach Beendigng des Mietverhältnisses fordert der Vermieter die Mietzahlung für die 16 Monate seit der vorrübergehenden Räumung der Wohnng.

    Ist die Forderung des Vermieters gänzlich / teilweise begründet?


  • Der Vermieter teilt dem Mieter etwa einen Monat nach Ursachensuche schriftlich mit, dass die ebenfalls betroffene Wohnung wegen der fälligen Sanierung zum 1. des Folgemonats geräumt werden muss. Der Mieter kommt dem nach, kommt bei Verwandten unter und hört danach nichts mehr vom Vermieter. Gleichsam mindert der Mieter die Miete um 100%.


    Das ist korrekt.
    § 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit.......

    Zitat

    Vier Monate nach der vorrübergehenden Räumung der Wohnung erhält der Mieter eine ordnungsgemäße Kündigung seines Vermieters, weil dieser meint, der Mieter sei seiner Pflicht zur Schadensanzeige nicht nachgekommen und hätte seine Pflichten damit vernachlässigt.


    Kann nicht beurteilt werden.

    Zitat

    Die Kündigungsfrist hat der Vermieter allerdings irrtümlich auf drei statt der aúfgrund der Dauer des Mietverhältnisses fälligen sechs Monate gesetzt. Der Mieter widerspricht der Kündigung und hört weiter nichts vom Vermieter.


    Das ist korrekt.

    Zitat

    Der Mieter widerpricht der Forderng mit dem Verweis, dass das Mietverhältnis nach erfolgtem Widerspruch der Kündigung weiterhin besteht.


    Richtig.

    Zitat

    13 Monate nach der vorrübergehenden Räumung kündigt der Mieter das Mietverhältnis ordentlich mit dreimonatiger Frist.


    Richtig.

    Die Forderung des Vermieters gänzlich unbegründet? Klingt wie fahren ohne Führerschein nach Gefühl

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (17. April 2015 um 20:25)

  • Hallo,

    mal angenommen, der Mieter hat den Schaden verursacht. Muss er bis Ultimo Miete (nach)zahlen, auch wenn die Wohnung bis Beendigung des Mietverhältnisses über fast 1,5 Jahre lang nicht wieder bewohnbar ist, weil keine Sanierung erfolgt?

    Abgesechen von der Schadensrsache. Ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter darüber zu informieren, dass eine erfolgte Sanierung abgeschlossen und die Wohnung wieder bewohnbar ist? Der Mieter muss doch bis auf Weiteres davon ausgehen, dass die Wohnung nach der Räumng zwecks Sanierung noch nicht wieder bewohnbar ist, wenn er nichts Gegenteiliges mitgeteilt bekommt.

  • Hallo Amatitlan,

    für mich hört sich das so an, als hättest du das ganz grundsätzlich richtig gemacht.
    Hast du die Mietminderung schriftlich angekündigt oder "einfach" nicht mehr bezahlt?

    M.E. würden die Forderungen des Vermieters ins Leere laufen. Damit käme er nicht durch. Miete für eine Wohnung, die du auf seine Aufforderung hin räumen mußtest. Das kann er ja mal einem Richter erklären.

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!