Vermieter "verzichtet" auf Mieterhöhung (bestimmte Zeit lang) - warum?

  • Hallo.

    Ich hoffe ich habe hier das richtige Forum erwischt, ich bin nicht allzu geübt in solchen Dingen :)

    Wir wohnen seit über 12 Jahren in der gleichen Wohnung (eigentlich ein einzeln stehendes Hinterhaus hinter einem Mehrfamilienhaus), lediglich die Vermieter haben in der Zeit in zuletzt schnellerer Frequenz "gewechselt", andere Verwaltungen, Fusionen von Verwaltungen etc. Derzeit ist es BUWOG.

    Nun haben wir ein Schreiben bekommen, mit ener Menge BGB (557, 558, 559), der Feststellung das unsere Grundmiete "seit längerer Zeit" unverändert ist und das man die Grundmiete jetzt um 5€ erhöht (vorausgesetzt wir stimmen zu) und dafür dann aber für 24 Monate auf jede weitere Mieterhöhung "verzichtet". Stimmen wir nicht zu, dann "könnten die Erhöhungen zur ortsüblichen Vergleichsmiete" etc. etc. Details des Anschreibens sind im Anhang zu lesen bei Bedarf.

    So weit, so nett ;)

    Nur warum verzichten sie denn für 24 Monate wenn wir nun zustimmen. Das macht uns nun ehrlich gesagt leicht mißtrauisch. Gibt es da einen Haken? Oder sind wir einfach nur zu unrecht "ängstlich"?

    Alle Mieter haben übrigens dieses Schreiben erhalten und unabhängig von der Wohnungsgröße und Miete hat jeder die 5 Euro mehr bekommen. Bei uns beträgt es z.B. 0,81% mehr.

    Falls es relevant ist: Wir haben eine Indexmiete.

    Einmal editiert, zuletzt von flloyd (16. April 2015 um 14:33)

  • Hallo.

    Falls es relevant ist: Wir haben eine Indexmiete.

    Ja klar, ist das wichtig. Nach welchem Index steigt denn die Miete bei euch?

    Du solltest schreiben, was dazu im Mietvertrag vereinbart ist, oder die betreffende Klausel scannen und hochladen.

  • Zitat

    Falls es relevant ist: Wir haben eine Indexmiete.

    Ja, ist es.
    Ich bin mir gerade unsicher, ob der Vermieter dämlich oder clever ist.

    Bei einer Indexmiete ist eine Mieterhöhung nach § 558 BGB nämlich gar nicht möglich. Hier verzichtet der Vermieter - gegen Zahlung von 5€ monatlich - also großzügig auf etwas, dass er gar nicht geltend machen kann.

    Ich würde die 5 EUR nur dann akzeptieren, wenn der Vermieter auf eine Anpassung der Miete nach Preisindex des statistischen Bundesamt für 24 Monate verzichtet.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    klingt doch super.

    Ich wäre da nicht so misstrauisch. Eine Erhöhung um 0,81% bei einer Grundmiete von guten 5 €qm, ist doch nicht viel, vor allem wenn eine Erhöhungsverzicht für 24 Monate dabei herausspringt.

    Selbst wenn der Vermieter da "Böses" im Schilde führt, ist das Risiko gering. Zu einer derartigen Erhöhung kann er auch auf "normalen" Weg die Zustimmung erzwingen. Dann hat sie nur 12 Monate Bestandsgarantie.

    Auch mit der Indexmiete kann wenig passieren. Wenn es seit Längerem keine Mieterhöhung gegeben hat, dann wird sie ohnehin nicht gelebt. Und selbst wenn innerhalb der 24 Monate doch daran herumgeschraubt werden sollte, dann sind die 5 Euro von jetzt dort einzurechnen.

    Ich persönlich würde bei solchen Sachen nicht anfangen herumzustochern. Das Risiko anzunehmen ist geringer, als hier noch Zoff zu machen. Nachher kommt der Vermieter vielleicht noch auf die Idee, dass sein Angebot viel zu gut war.

    Gruss
    H H


    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

  • Hallo,

    klingt doch super.

    Ich wäre da nicht so misstrauisch. Eine Erhöhung um 0,81% bei einer Grundmiete von guten 5 €qm, ist doch nicht viel, vor allem wenn eine Erhöhungsverzicht für 24 Monate dabei herausspringt.

    Selbst wenn der Vermieter da "Böses" im Schilde führt, ist das Risiko gering. Zu einer derartigen Erhöhung kann er auch auf "normalen" Weg die Zustimmung erzwingen. Dann hat sie nur 12 Monate Bestandsgarantie.

    Auch mit der Indexmiete kann wenig passieren. Wenn es seit Längerem keine Mieterhöhung gegeben hat, dann wird sie ohnehin nicht gelebt. Und selbst wenn innerhalb der 24 Monate doch daran herumgeschraubt werden sollte, dann sind die 5 Euro von jetzt dort einzurechnen.

    Ich persönlich würde bei solchen Sachen nicht anfangen herumzustochern. Das Risiko anzunehmen ist geringer, als hier noch Zoff zu machen. Nachher kommt der Vermieter vielleicht noch auf die Idee, dass sein Angebot viel zu gut war.

    Gruss
    H H


    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Du weißt schon, dass Indexmiete auch heißt, dass Mieten sinken können? Und das hatten wir dieses Jahr im Januar. Da war der Index niedrieger als im Januar 2014.

  • Du weißt schon, dass Indexmiete auch heißt, dass Mieten sinken können? Und das hatten wir dieses Jahr im Januar. Da war der Index niedrieger als im Januar 2014.

    Ja, und was hat das mit diesem Fall zu tun?

    Eventuell möglich Ermäßigungen der Miete sind von der Vereinbarung ja nicht betroffen. Und selbst wenn, würde es durch den bisherigen Verzicht der Indexerhöhung Jahre dauern, bis im Falle einer Deflation die Miete wirklich zu reduzieren wäre.

    Gruss
    H H

  • Grundlegend muss ich ja mal sagen das ihr wo auch immer das ist , aktuell sehr günstig wohnt. Selbst mit 20% Aufschlag was dann 2017 wahrscheinlich mit einem Schlag kommen wird, wäre es noch günstig. Bin ja grundlegend auch eher ein sehr skeptischer Zeitgenosse. Ich suche da auch noch den Haken , konnte bisher aber nichts feststellen. Selbst bei den maximal zulässigen MIeterhöhungen und so weiter kann ich da im mom auch nichts verwerfliches dran sehen.

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