Beiträge von flloyd

    Etwas überrascht bin ich auf den "Verweis" mangels Mietrecht :) Sicher kann man auch mit der Baurecht-Keule kommen, aber ich hätte gedacht, dass das irgendwie auch mietrechtlich geregelt sein müsste, wenn man Mietern plözlich etwas direkt auf deren Flachdach und vor das Fenster baut, so das fremde Menschen dort hineinsehen können.

    Die Reaktion des Eigentümers war mehr oder weniger, das er uns verbal den Stinkefinger gezeigt hat. Um es mal höflich auszudrücken.

    Danke dennoch für die bisherigen Rückmeldungen :)

    Moin zusammen :)

    Wir bewohnen seit fast 13 Jahren ein einzelstehendes Hinterhaus, das durch einen Flachdachanbau (der ebenfalls zu unserer Wohnung gehört) mit dem Mehrfamillienvorderhaus "verbunden" ist. Die Breite des Anbaus/Flachdachs (und damit der Abstand zum Vorderhaus) beträgt ca. 6 Meter, die zu den Balkonen des Vorderhauses ca. 5 Meter. Nun ist der Besitzer/Vermieter auf die Idee gekommen auf dem Flachdach eine Dachterrasse zu bauen um die Atrakktivität der Wohnung im Vorderhaus zu steigern. Der Zugang soll über den zur Wohnung gehörigen Balkon erfolgen.

    Wir sind natürlich weniger davon begeistert, da zum einen ja dadurch quasi auf unserem Dach herumgetrampelt wird (Lärm) und zum anderen auch geplant ist die Dachterrasse über die volle Breite zu bauen, also bis direkt an unsere Außenwand und damit auch an unsere beiden Fenster, die dort zur Seite hin sind. Dahinter ist unser Hauptwohnraum. Direkt am Fenster steht unsere Wohnzimmercouch. Die Fenster zukünftig immer verschlossen und Gardinen zu zu halten, ist für uns natürlich keine Option, da die Fenster auch die hauptsächliche Quelle für Tageslicht sind.

    Ich hoffe die beiden Skizzen verdeutlichen mein Geschreibsel etwas :)

    Fragen nun:
    Ist das so überhaupt erlaubt , das a) auf dem Dach des von uns gemieteten Objektes etwas errichtet wird und b) muss nicht auch ein gewisser Abstand zu unserer Wohnung/unseren Fenstern eingehalten werden - allein schon aus Gründen der Privatspähre? Jeder der sich auf dieser Dachterrasse befindet, kann dann ja direkt in unsere Fenster reinsehen bzw. uns zuhören, wenn das Fenster offen ist.

    Die Wohnung im Vorderhaus soll an eine Gruppe von 6 Studenten vermietet werden, reger Betrieb auf de Dachterrasse wäre also auch garantiert.

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    Hallo.

    Ich hoffe ich habe hier das richtige Forum erwischt, ich bin nicht allzu geübt in solchen Dingen :)

    Wir wohnen seit über 12 Jahren in der gleichen Wohnung (eigentlich ein einzeln stehendes Hinterhaus hinter einem Mehrfamilienhaus), lediglich die Vermieter haben in der Zeit in zuletzt schnellerer Frequenz "gewechselt", andere Verwaltungen, Fusionen von Verwaltungen etc. Derzeit ist es BUWOG.

    Nun haben wir ein Schreiben bekommen, mit ener Menge BGB (557, 558, 559), der Feststellung das unsere Grundmiete "seit längerer Zeit" unverändert ist und das man die Grundmiete jetzt um 5€ erhöht (vorausgesetzt wir stimmen zu) und dafür dann aber für 24 Monate auf jede weitere Mieterhöhung "verzichtet". Stimmen wir nicht zu, dann "könnten die Erhöhungen zur ortsüblichen Vergleichsmiete" etc. etc. Details des Anschreibens sind im Anhang zu lesen bei Bedarf.

    So weit, so nett ;)

    Nur warum verzichten sie denn für 24 Monate wenn wir nun zustimmen. Das macht uns nun ehrlich gesagt leicht mißtrauisch. Gibt es da einen Haken? Oder sind wir einfach nur zu unrecht "ängstlich"?

    Alle Mieter haben übrigens dieses Schreiben erhalten und unabhängig von der Wohnungsgröße und Miete hat jeder die 5 Euro mehr bekommen. Bei uns beträgt es z.B. 0,81% mehr.

    Falls es relevant ist: Wir haben eine Indexmiete.

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