Moin zusammen 
Wir bewohnen seit fast 13 Jahren ein einzelstehendes Hinterhaus, das durch einen Flachdachanbau (der ebenfalls zu unserer Wohnung gehört) mit dem Mehrfamillienvorderhaus "verbunden" ist. Die Breite des Anbaus/Flachdachs (und damit der Abstand zum Vorderhaus) beträgt ca. 6 Meter, die zu den Balkonen des Vorderhauses ca. 5 Meter. Nun ist der Besitzer/Vermieter auf die Idee gekommen auf dem Flachdach eine Dachterrasse zu bauen um die Atrakktivität der Wohnung im Vorderhaus zu steigern. Der Zugang soll über den zur Wohnung gehörigen Balkon erfolgen.
Wir sind natürlich weniger davon begeistert, da zum einen ja dadurch quasi auf unserem Dach herumgetrampelt wird (Lärm) und zum anderen auch geplant ist die Dachterrasse über die volle Breite zu bauen, also bis direkt an unsere Außenwand und damit auch an unsere beiden Fenster, die dort zur Seite hin sind. Dahinter ist unser Hauptwohnraum. Direkt am Fenster steht unsere Wohnzimmercouch. Die Fenster zukünftig immer verschlossen und Gardinen zu zu halten, ist für uns natürlich keine Option, da die Fenster auch die hauptsächliche Quelle für Tageslicht sind.
Ich hoffe die beiden Skizzen verdeutlichen mein Geschreibsel etwas 
Fragen nun:
Ist das so überhaupt erlaubt , das a) auf dem Dach des von uns gemieteten Objektes etwas errichtet wird und b) muss nicht auch ein gewisser Abstand zu unserer Wohnung/unseren Fenstern eingehalten werden - allein schon aus Gründen der Privatspähre? Jeder der sich auf dieser Dachterrasse befindet, kann dann ja direkt in unsere Fenster reinsehen bzw. uns zuhören, wenn das Fenster offen ist.
Die Wohnung im Vorderhaus soll an eine Gruppe von 6 Studenten vermietet werden, reger Betrieb auf de Dachterrasse wäre also auch garantiert.
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