Patrizia erhöht die Miete zum dritten Mal innerhalb von 3 Jahren

  • Hallo,

    leider bin ich ein Mieter einer ehemaligen LBBW-Wohnung. Vor dem Verkauf an die PATRIZIA AG wurde uns ALLES versprochen. Heute interessiert das niemanden mehr.

    PATRIZIA hat mir die Miete um 118,67 innerhalb von 3 Jahren erhöht nach diesem Schema:

    bis 30.06.2012: 370,83

    ab 01.07.2012 407,91

    ab 01.10.2013 445,00

    ab 01.07.2015 489,50

    Ist das noch im gesetzlichen Rahmen? Gibt es denn keine Möglichkeit (Ausser Auszug) sich dagegen zu wehren?

    Mfg

    sorportium

  • Da man sich, wie es aussieht, an die Kappungsgrenze und auch die gesetzlich vorgeschriebenen Wartezeiten gehalten hat, wäre nur zu prüfen, ob der Mietspiegel für deine Gemeinde, bzw. die Preise für Vergleichswohnungen das hergeben.

  • Zitat

    Ist das noch im gesetzlichen Rahmen?

    Kommt darauf an wie viel Prozent von der Kaltmiete das jeweils sind, ob zwischen den Mieterhöhungsverlangen mindestens 12 Monate liegen und vor allem das Mieterhöungsverlangen nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt ist.

    So lange die Miete den örtlichen Mietspiegel bzw. Vergleichsmieten nicht unangemessen überschreiten bleibt nur die Kündigung.

    Zitat

    bis 30.06.2012: 370,83

    ab 01.07.2012 407,91

    Das z. B. paßt schon mal nicht. Nach 12 Monaten unveränderter Mieter kann der Vermieter zwar die Mieter erhöhen, aber frühestens zum Beginn des 3. Monats nach dem Zugang des Mieterhöhungsverlangens.


  • Zitat: bis 30.06.2012: 370,83
    ab 01.07.2012 407,91

    Das z. B. paßt schon mal nicht. Nach 12 Monaten unveränderter Mieter kann der Vermieter zwar die Mieter erhöhen, aber frühestens zum Beginn des 3. Monats nach dem Zugang des Mieterhöhungsverlangens.


    Das MEV wird wahrscheinlich 2-3 Monate vor dem 01.07.2012 dem Mieter zugegangen sein...

  • Danke für Eure Antworten. Naja, die PATRIZIA AG ist also nicht doof.

    Haben sich also genau an die Kappungsgrenzen und Fristen gehalten.

    Auch der örtliche Mitspiegel lässt eine Erhöhung "locker" zu. Ich bin noch ein gutes Stückchen unter der ortsüblichen, durchschnittlichen Miete.

    Stößt halt extrem sauer auf, weil damals die PATRIZIA AG unterschrieben hat in der Sozialcharta, dass die Mieten ALLER PATRIZIA Wohnungen im Durchschnitt höchsten 2% pro Jahr steigen dürfen. Aber wie und wer will das kontrollieren?

    Mfg

  • Das MEV wird wahrscheinlich 2-3 Monate vor dem 01.07.2012 dem Mieter zugegangen sein...

    Und damit wäre es unwirksam. Aber gut 2012 ist Geschichte und wenn Fragesteller die erhöhte Miete freiwillig gezahlt hat ohnehin.

  • Danke für Eure Antworten. Naja, die PATRIZIA AG ist also nicht doof.

    Haben sich also genau an die Kappungsgrenzen und Fristen gehalten.

    Auch der örtliche Mitspiegel lässt eine Erhöhung "locker" zu. Ich bin noch ein gutes Stückchen unter der ortsüblichen, durchschnittlichen Miete.

    Stößt halt extrem sauer auf, weil damals die PATRIZIA AG unterschrieben hat in der Sozialcharta, dass die Mieten ALLER PATRIZIA Wohnungen im Durchschnitt höchsten 2% pro Jahr steigen dürfen. Aber wie und wer will das kontrollieren?

    Mfg

    Hallo,

    die Mieten sind also noch "ein gutes Stück" unterhalb des Durchschnittes. Dann sei doch fro, dass du eine günstige Wohnung hast, bzw. sehr lang hattest.

    Wenn du gehofft hast, der Eigentümer deiner Wohnung würde dir ein Leben lang eine supergünstige Wohnung zur Verfügung stellen, dann Willkommen in der Wirklichkeit.

    Wehre dich und ziehe aus, dann kommst du nochmal an.

    Immer dieses Anspruchsdenken.... Tsss

    Gruss
    H H

  • Das MEV wird wahrscheinlich 2-3 Monate vor dem 01.07.2012 dem Mieter zugegangen sein...

    Das wäre trotzdem unwirksam. Ein Mieterhöhungsverlangen darf erst nach 12 Monaten nach der letzten Mieterhöhung zugestellt werden. So ist eine Mieterhöhung nur aller 15 Monate möglich.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • bis 30.06.2012: 370,83
    ab 01.07.2012 407,91


    Das z. B. paßt schon mal nicht. Nach 12 Monaten unveränderter Mieter kann der Vermieter zwar die Mieter erhöhen, aber frühestens zum Beginn des 3. Monats nach dem Zugang des Mieterhöhungsverlangens.

    Warum passt das nicht?
    Die erste Angabe dient doch m.M.n. lediglich der Information, wie hoch die Miete vor der ersten Erhöhung war - wie kommt man da auf einen anderen Schluß?

  • Zitat

    Die erste Angabe dient doch m.M.n. lediglich der Information, wie hoch die Miete vor der ersten Erhöhung war - wie kommt man da auf einen anderen Schluß?

    Stimmt. Denkfehler meinerseits.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat von Berny
    Das MEV wird wahrscheinlich 2-3 Monate vor dem 01.07.2012 dem Mieter zugegangen sein...

    Das wäre trotzdem unwirksam. Ein Mieterhöhungsverlangen darf erst nach 12 Monaten nach der letzten Mieterhöhung zugestellt werden. So ist eine Mieterhöhung nur aller 15 Monate möglich.


    Das hatte anitari sinngemäss auch schon geschrieben. Aber es ist doch garnicht bekannt, WANN die letzte MEH VOR dem 01.07.2012 war...

  • und die Mieterhöungen kommen so ganz ohne Modernisierungen ? Das schon happig...

    Meine Genossenschaft hat auch immer so im Jahresabstand die Miete leicht erhöht dafür dann aber jedes Jahr was modernisiert und wenns nur die Briefkästen waren und dann dafür draufgeschlagen. Dieses Vorgehen ist den Mietern gegenüber auch besser zu erklären als immer nur zu erhöhen ohne was zu tun dafür.

    Ist in dem Fall hier aber alles Regelkonform, 20% innerhalb von 3 Jahren und da haben die sogar den Taschenrechner für benutzt :) passt genau

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