Beiträge von Nene1973


    bis 30.06.2012: 370,83
    ab 01.07.2012 407,91


    Das z. B. paßt schon mal nicht. Nach 12 Monaten unveränderter Mieter kann der Vermieter zwar die Mieter erhöhen, aber frühestens zum Beginn des 3. Monats nach dem Zugang des Mieterhöhungsverlangens.

    Warum passt das nicht?
    Die erste Angabe dient doch m.M.n. lediglich der Information, wie hoch die Miete vor der ersten Erhöhung war - wie kommt man da auf einen anderen Schluß?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!