Hallo Community,
ich hoffe ihr könnte mir helfen. Ich möchte mein Anliege kurz aber verständlich erklären.
Innerhalb der letzten zwei Jahre, musste ich bereits ein Darlehen aufgrund einer fristlosen Kündigung (Mietzahlungsverzug) beantragen. Dieses Darlehen wurde anerkannt, ich konnte weiter in der Wohnung wohnen. Nun hatte ich (innerhalb von 2 Jahren) erneut eine fristlose Kündigung erhalten (Mietzahlungsverzug). Jetzt eine Mitteilung vom Amtsgericht, Kenntnis zur Abschrift der im März eingegangen Räumungsklage, schriftliches Vorverfahren.
Meine Frage, ich möchte jetzt ein Darlehen zur Kostenübernahme beantragen.
Soweit sollte das nicht möglich sein, da ich bereits innerhalb von 2 Jahren ein Darlehen bekommen habe?
Wird bei dem Sachverhalt unterschieden zwischen, Darlehen für die Tilgung einer fristlosen Kündigung (1. Fall) und einem Darlehen zur Tilgung einer Räumungsklage, jetziger Fall?
Kann mir dennoch ein Darlehen gewährt werden, um die Räumungsklage abzuwenden? Ich habe das so verstanden, dass das möglich ist, aber der Vermieter dennoch nicht auf die Räumung verzichten muss? Ich befinde mich noch in der ersten zwei Wochenfrist eines schriftlicher Vorverfahrens.
Meine Fragen:
1. Wie gehe ich vor, wenn mir kein Darlehen zugesprochen wird?
2. Wie gehe ich vor, wenn mir ein Darlehen zugesprochen wird aber ich dennoch ausziehen muss?
1. Kein Widerspruch einlegen und schnellstmöglich eine neue Wohnung suchen?
2. Widerspruch einlegen und die Möglichkeit ersuchen, mir Zeit für den Wechsel einzuräumen?
Es liegt noch kein Räumungsurteil vor.
Kann der Vermieter durch einen GV dennoch die Wohnung räumen lassen?
Ich habe gelesen das dass möglich wäre aber dem Vermieter (aus rechtlichen Gründen) nicht empfohlen wird.
Vielen Dank und MfG
Gollum