Beiträge von motobiker999

    Hallo erstmal.

    Wir haben folgenden Sachverhalt:
    Wir haben im Oktober 2014 eine Mietwohnung bezogen. Der Vermieter hat im Mietvertrag einen beiderseitigen Kündigungsausschluss von 3 3/4 Jahren verankert. Soweit ich weiß, ist dies auch rechstens.
    Da es meiner alleine in einem Haus lebende Oma, 85 Jahre, seit 4 Jahren in Dialyse, Gesundheitlich nicht mehr so gut ging, bat sie uns im Januar 2015 zu ihr zu ziehen.
    Wir haben dies im Januar dem Vermieter von uns mitgeteilt und gebeten, den Vertrag auf 1. Mai aufgrund der Sachlage zu kündigen.
    Er hat uns zugestimmt und auf seine Gutmütigkeit verwiesen (soweit ich inzwischen weiß, ist das Ganze auch ohne seine Gutmütigkeit möglich, einen Kündigungsausschluss außer Kraft zu setzen, wenn es um die Pflege von Angehörigen geht).
    Meine Oma ist leider am 13.03. gestorben, jetzt wollen wir trotzdem in ihr Haus ziehen. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob wir jetzt rein rechtlich in der Wohnung bleiben müssen oder den Kündigungsausschluss mit der Ankündigung des Umzuges zur pflegebedürftigen Oma bereits komplett aufheben konnten und der Vermieter uns jetzt nicht zwingen kann, die Wohnung weiterhin zu nutzen?
    Vielen Dank für die Hilfe.

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