Schließzylinder in Wohnungstüre wieder auf Zentralschließung tauschen?

  • Hallöchen,

    als "neuer" hier im Forum habe ich direkt eine Frage, was den aktuellen Auszug aus unserer Wohnung angeht. Kurz zur Vorgeschichte...

    Vor zwei Jahren musste an unserer Wohnungstüre der Schließzylinder vom Schlüsseldienst aufgebohrt werden, während wir im Urlaub waren. Der Schlüsseldienst hat damals einen "normalen" Schließzylinder eingesetzt. Die Wohnungsverwaltung wollte damals gleich wieder einen Zentralschließzylinder einsetzen lassen, allerdings wollten wir nach 300,-€ Schlüsseldienst nicht nochmal 200,-€ ausgeben nur um einen einzigen Schlüssel für alles zu haben.

    Damals kam schon der Hinweis, dass es spätestens beim Auszug sowieso erfolderlich ist. Stimmt das? Müssen wir beim Auszug wieder einen Zentralen Zylinder einsetzen lassen?

    Leider kenne ich mich mit Gesetzestexten nicht so gut aus, daher bitte ich euch um Hilfe.


    Vielen, vielen Dank.
    Christian

  • Hallöchen,

    Damals kam schon der Hinweis, dass es spätestens beim Auszug sowieso erfolderlich ist. Stimmt das? Müssen wir beim Auszug wieder einen Zentralen Zylinder einsetzen lassen?

    Leider kenne ich mich mit Gesetzestexten nicht so gut aus, daher bitte ich euch um Hilfe.


    Vielen, vielen Dank.
    Christian

    Das hat mit Gesetzestexten nichts zu tun, das ist ganz einfacher Menschenverstand, bzw. Mathematik. Du hast die Wohnung bei Übergabe in den Zustand zu versetzen, wie du sie bekommen hast. Natürliche Abnutzungserscheinungen sind mit der Miete abgegolten, nicht aber der Austausch eines Schließzylinders einer Schließanlage.

  • Zitat

    Damals kam schon der Hinweis, dass es spätestens beim Auszug sowieso erfolderlich ist. Stimmt das? Müssen wir beim Auszug wieder einen Zentralen Zylinder einsetzen lassen?

    Ja, müsst Ihr. Ihr habt die Wohnung so zurückzugeben, wie Ihr sie bekommen habt.
    Ein Zentrales Schließsystem ist zum einen teurer und zum anderen auch bequemer, als normale Zylinder. Warum sollte sich der Vermieter damit zufrieden geben?

    Zitat

    Die Wohnungsverwaltung wollte damals gleich wieder einen Zentralschließzylinder einsetzen lassen, allerdings wollten wir nach 300,-€ Schlüsseldienst nicht nochmal 200,-€ ausgeben nur um einen einzigen Schlüssel für alles zu haben.


    Da habt Ihr "Schwein" gehabt. Grundsätzlich ist der Vermieter nämlich berechtigt, nach Schlüsselverlust, alle Schließanlagen im Haus zu wechseln. Das hätte Euch einen vierstelligen Betrag gekostet.

    Was sagt denn Eure Haftpflichtversicherung dazu?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Was sagt denn Eure Haftpflichtversicherung dazu?

    Die Haftpflichtversicherung hat damals schon abgewunken, weil es sich um einen Gefälligkeitsdienst während unseres Urlaubes von einer Bekannten gehandelt hat. Wäre es durch Zufall passiert wenn wir da gewesen wären, wäre das etwas anderes gewesen, aber dann hätte Sie auch nicht das Schloss aufbohren lassen müssen.

    Der ganze Fall ist dabei eher komplexer. Schlüssel wurden keine verloren, daher ist der Austausch der ganzen Anlage schon von vorn herein ausgeschlossen.

  • Nach 2 Jahren? Cool.

    Meine Haftpflichtversicherung hat letztens - anteilig - einen 3 Jahre alten Schaden reguliert. Aus Kulanz, versteht sich.

    Ansonsten weiß die Versicherung ja nicht, wann die Mieter den Schlüssel verloren haben.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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