Ärger mit dem Vermieter

  • Hallo , ich hoffe es kann mir jemand helfen. Unser Vermieter hat nach 2 Jahren uns die Garage abgenommen ( Miete blieb aber gleich) weil er meinte er brauchte sie als Stellplatz. Durfte er das? Er hat dann die Garage umgebaut und nach und nach wurde bewusst das er als Wohnung umbaut und ebenfalls vermieten will, aber die Nachbarn haben ihm einen Strich durch die Rechnung gemacht darf er nicht. Einen Stromzwischenzähler hat er bei uns reingemacht und 2 jahre lang mussten wir den Strom mitbezahlen, denn seltsamerweise lief der Zähler weiter obwohl nix da unten läuft. Nach zwei Jahren bitten seinen Strom zu bezahlen hab ich den Betrag nun von der Miete abgezogen und hab ihn auch darauf schriftlich in Kenntnis gesetzt. Im Sept. 2014 kam eine Kündigung wegen Eigenbedarfs natürlich sofort Widerspruch eingelegt wegen Verdachts das wir den Strom einbehalten haben und wegen gravierende Mängel hier in der Wohnung. Dann haben wir nix mehr gehört die Kündigung wurde auch nicht zurückgezogen und haben nun im März eine Kündigung von einem Anwalt bekommen Begründung Mietrückstände. Widerspruch eingelegt mit der Begründung 1. wegen dem Strom und zweitens verspricht der Vermieter seit fünf Jahren Renovierungen die dringend notwendig wären macht aber nix. Nun meine Frage zwei Kündigungen wegen verschiedener Sache ist das legal wer kann mir was raten? Danke im Voraus. Welche Kündigung ist für uns massgeblich die erste oder die zweite

  • Zitat

    Nun meine Frage zwei Kündigungen wegen verschiedener Sache ist das legal

    Ja


    Zitat

    Welche Kündigung ist für uns massgeblich die erste oder die zweite

    Nach dem Motto "der letzte Befehl gilt" also die aktuelle.

    Der Rest der Frage ist ziemlich wirres Zeug. Darum nicht wirklich zu beantworten.

    Garage vertraglich zugesichert?

    Mängel nachweisbar dem Vermieter mitgeteilt?

    Waren die Mängel schon bei Mietbeginn vorhanden/bekannt?

  • Leider hat es sich so abgespielt keine weiß nicht wie ich es sonst beschreiben kann

    in dem du kurz und knapp anitaris fragen beantwortest.

  • Punkt , Komma , Strich das brauch ich nicht ! :)

    naja dazu mal kein Kommentar, ich schreib ja auch sicherlich keine gute Deutsch ^^

    Also ...

    1. Ist im MV die Garage/Stellplatz mit als gemietete Fläche aufgeführt ? Wenn ja , darf er die nicht wegnehmen.

    Dann eine Garage für 1 PKW zu einer Wohnung umbauen ? Da bekommt der saloppe Begriff "Wohnklo" im Verhältniss ja fast luxeriöse Züge ... Umbauen kann er seine Garage wie er will, auch zum Zirkus oder Spiegelkabinett.

    Mit dem Zwischenzähler kann ich nicht ganz nachvollziehen, wenn er aber bei euch abgreift und der Zwischenzähler dann den Verbrauch der Garage erfasst , isses doch ok, da kann man ja klar trennen. Wenn der Zähler dreht auch wenn da kein Licht an ist, heißt es ja nicht das kein Verbrauch stattfindet, wer weiß was da alles noch so läuft.

    Alle Kürzungen der Miete müssen schriftlich angekündigt werden, Gründe genannt, sowie Fristen gesetz um eventuelle Mängel oder Missstände zu beheben. Einfach kürzen ist immer problematisch.

    Wegen Eigenbedarf kann ein Vermieter immer kündigen, allerdings muss auch das bei eurem Wiederspruch geprüft werden.

    Renovierungen versprochen und nicht durchgeführt ? OK, was steht im MV zu dem Thema ? Wenn der VM nicht ganz blöde war , wird er die "Schönheitsreparaturen" ohnehin auf den Mieter übertragen haben. Oder geht es hier um Modernisierungen ?


    Bitte mehr Infos, nach Möglichkeit verständlich formuliert ! Sonst auf zum Anwalt aber pronto

    Einmal editiert, zuletzt von Azze (18. April 2015 um 03:21)

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