Hallo , ich hoffe es kann mir jemand helfen. Unser Vermieter hat nach 2 Jahren uns die Garage abgenommen ( Miete blieb aber gleich) weil er meinte er brauchte sie als Stellplatz. Durfte er das? Er hat dann die Garage umgebaut und nach und nach wurde bewusst das er als Wohnung umbaut und ebenfalls vermieten will, aber die Nachbarn haben ihm einen Strich durch die Rechnung gemacht darf er nicht. Einen Stromzwischenzähler hat er bei uns reingemacht und 2 jahre lang mussten wir den Strom mitbezahlen, denn seltsamerweise lief der Zähler weiter obwohl nix da unten läuft. Nach zwei Jahren bitten seinen Strom zu bezahlen hab ich den Betrag nun von der Miete abgezogen und hab ihn auch darauf schriftlich in Kenntnis gesetzt. Im Sept. 2014 kam eine Kündigung wegen Eigenbedarfs natürlich sofort Widerspruch eingelegt wegen Verdachts das wir den Strom einbehalten haben und wegen gravierende Mängel hier in der Wohnung. Dann haben wir nix mehr gehört die Kündigung wurde auch nicht zurückgezogen und haben nun im März eine Kündigung von einem Anwalt bekommen Begründung Mietrückstände. Widerspruch eingelegt mit der Begründung 1. wegen dem Strom und zweitens verspricht der Vermieter seit fünf Jahren Renovierungen die dringend notwendig wären macht aber nix. Nun meine Frage zwei Kündigungen wegen verschiedener Sache ist das legal wer kann mir was raten? Danke im Voraus. Welche Kündigung ist für uns massgeblich die erste oder die zweite