Vorabnahme-Protokoll nachträglich geändert

  • Hi,

    Hausmeister & Außendienstleiter haben bei mir das Vorabnahmeprotokoll erstellt.
    Im Nachhinein hat die Innendienstmitarbeiterin dann Punkte hinzugefügt.
    Begründet mit der Tatsache, dass die neue Wohnung des selben Vermieters diese zusätzlichen Punkte in einer Anlage verzeichnet.
    Dies ist richtig, die Punkte die sie beanstandet:
    - Türzargen neu streichen,
    - Türen streichen
    wurden aber nicht im Vorabnahmeprotokoll aufgenommen, da nicht beanstandet &
    - waren laut Einzugsprotokoll vor 14,5 Jahren auch nicht mehr neuwertig!

    Ich bin insofern schlechter gestellt, als ein Mieter, der die Wohnungsgesellschaft ganz verlässt &
    es wurden eben nachträglich Punkte hinzugefügt.

    Darüberhinaus sagte der Hausmeister, dass ich fast 15 Jahre in der alten Whg. wohnen, sodass sowieso eine Firma zur Grunderneuerung reinmuss, es sich auch Setzrisse in den Wänden befänden.

    Muss ich jetzt auf einmal doch noch steichen, wir im Vorabnahmeprotokoll nicht vereinbart, weil dies der neue Vertrag aufweist?

    Vielen Dank im Voraus für eure Antwort!

  • Hallo,

    dein neuer Mietvertrag hat mit der alten Wohnung nichts zu tun. Die angegebene Begründung ist nicht korrekt. Wenn du dort allerdings 15 Jahre gewohnt hast und in der Zeit nicht ein einziges Mal die Türen gestrichen hast, dann ist das möglicherweise fällig. Allerdings nur insoweit dir die Schönheitsreparaturen wirksam übertragen wurden. Gleiches gilt für den Wand- und Deckenanstrich. Wenn du ddie noch nie gestrichen hast, sind die sicher auch überfällig.

    Ich denke dass du nicht auf die Vorabnahme und irgendwelche Aussagen vom Hausmeister verlassen kannst. Er ist schließlich nicht dein Vermieter.

    Aber mach ruhig wichtig Ärger bei der Gesellschaft. Du brauchst bestimmt nieeeee wieder eine Wohnung von denen.

    Gruß
    H H

  • Danke für die schnelle Antwort.
    Zur Klärung: Ich ziehe innerhalb der Gesellschaft um.

    Im neuen Vertrag steht diese Extraklausel, dass ich die Türzargen streichen muss in der alten Whg.

    Im Übernahmeprotokoll vor 14,6 Jahren stand, dass diese Teile, da von 1993 alle nicht mehr neuwertig sind!

    Der Hausmeister war nicht allein hier, sondern mit dem Außendienstleiter, sodass ich von Fachkenntnissen ausging.

    Beide sagten nichts vom streichen, da auch einige Setzrisse vorhanden sind (Ausnhahme Kinderzimmer da beige Farbe).

    Die Türen sind lasiert, also nicht einfach zu streichen. Ich sollte nur eine Tür neu kaufen, da von uns durchs ungute Versetzen des Stopers ein Loch in die Wand kam durchs Regal dahinter.

    In der Küche wird die ganze Einbauküche rausgerissen, sodass ein Streichen auch nicht total sinnig ist.

    Es befinden sich in einigen Zimmern Setzrisse, sodass auch von der Gesellschaft gestrichen werden könnte.

    Das Vorabnahmeprotokoll wurde auch vom Aussendienstleiter unterschrieben und sollte nur vom Innendienst abgetippt werden, v

    von dem kamen aber die zusätzlichen Punkte!

  • Hallo Mieter_1988,
    ist ja "toll", dass Andere für Dich ein Übernahmeprotokoll vereinbart haben und auch gleich für Dich Zu- oder Absagen oder Änderungen getätigt haben...:rolleyes:

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