Angesicht eines aktuellen Falle frage ich mich, wie ein Mietverhältnis im Allgemeinen verstanden wird. Mein Verständnis ist folgendes:
Der Besitzer/Vermieter kauft eine Wohnung zum Preis x und vermietet diese zu einer ortsüblichen Miete. Der Mieter zahlt die gleichbleibende Miete. Dafür kann er erwarten, daß die Wohnung vom Besitzer in einem gleichbleibenden Zustand gehalten wird. Dazu muß dieser Geld zurücklegen, was in Instandhaltung bzw. Modernisierung investiert wird.
Nun kommt's: wenn aber nichts in Instandhaltung fließt, sich also der Zustand der Wohnung durch Benutzung kontinuierlich verschlechtert, sagt die Logik, daß der Vermieter zum Einen nicht gleichbleibend viel Miete erhalten dürfte (sprich, die Miete müßte sinken) bzw. dürfte er keine Mieterhöhung fordern.
Nun deklarieren unsere unklaren deutschen Gesetze, wie das BGB, haarklein, wann und wie ein Vermieter eine Mieterhöhung fordern kann, aber nicht, wie sich der Mieter dagegen wehren kann. Der Mieter hat als arme Sau meist keinen teuren Rechtsschutz, bräuchte aber einen Anwalt, um sich gegen den Vermieter wehren zu können, weil Gerichte üblicherweise dem Recht geben, der am lautesten bellt. Man ist also immer am zahlen, ob man sich nun wehrt oder nicht. Das Objekt, die Wohnung, ändert sich dagegen nicht. Man bekommt für immer mehr Geld immer weniger Gegenleistung.
Ich bitte um Darlegung eures Verständnisses eines Mietverhältnisses. Danke.