Whirlpool defekt: Wer zahlt? Mietminderung legitim?

  • Hallo,
    in unserer Wohnung ist seit ich hier wohne ein Whirlpool eingebaut. Seit einer Weile funktioniert dieser allerdings durch häufige Benutzung nicht mehr, da der An/Aus Schalter am Whirlpool nicht mehr funktioniert. Bei dem Schalter ist über die Jahre auch nach und nach die Beschichtung abgeplatzt und er ließ sich immer schwerer betätigen. Jetzt wie gesagt gar nicht mehr.
    Ich habe den Vermieter vor einer Weile bereits darüber informiert, aber es ist nichts passiert. Jetzt wollte ich nochmal anrufen und noch einmal mit Nachdruck eine Reparatur verlangen, da wir den Whirlpool ja auch nicht mehr als Badewanne benutzen können, da sonst Keime in das Rohrsystem gelangen.

    Kann ich in diesem Fall auch eine Mietminderung "androhen"? Schließlich funktioniert weder der Whirlpool, noch kann ich ihn als Badewanne benutzen. Laut § 535 muss der Vermieter aber ja dafür sorgen, dass alles so ist, wie es bei Einzug war. Ich habe gelesen, dass in dem Fall, dass die Wanne nicht benutzbar ist eine Mietminderung von ca. 15% (da noch eine Dusche vorhanden ist) mit einer entsprechenden Frist gerechtfertigt ist:

    Zitat

    Im Falle, dass keine Dusche vorhanden ist 20% laut Urteil vom 18.09.1973 - 8 C 716/72, WM 1974, S. 53., Das AG Aachen sagt hingegen, dass nur 14% Minderung gerechtfertigt sind (Urteil vom 12.03.1970 - 10 C 90/70, NJW 1970, S. 1923).

    Aber wie sieht das mit den Reparaturkosten aus? Kann der Vermieter die dann an mich abschieben, da ich den Schalter ja durch häufige Benutzung "kaputt" gemacht habe? Es war aber ja nicht mutwillig und ist durch normale Benutzung passiert. Oder zahlt das dann meine (Haftplicht-)Versichung? Oder muss er das ganz einfach selber tragen?

  • Im Falle, dass keine Dusche vorhanden ist 20% laut Urteil vom 18.09.1973 - 8 C 716/72, WM 1974, S. 53., Das AG Aachen sagt hingegen, dass nur 14% Minderung gerechtfertigt sind (Urteil vom 12.03.1970 - 10 C 90/70, NJW 1970, S. 1923).

    Nun wissen Sie, was Amtsgerichtsurteile wert sind.

  • Hallo,

    Kann der Vermieter die dann an mich abschieben, da ich den Schalter ja durch häufige Benutzung "kaputt" gemacht habe? Es war aber ja nicht mutwillig und ist durch normale Benutzung passiert. Oder zahlt das dann meine (Haftplicht-)Versichung? Oder muss er das ganz einfach selber tragen?

    Vorausgesetzt es existiert im Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel, dann wird das weitere in diesem Beitrag bestens erklärt:

    Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net

  • Ich habe eine solche Klausel im Mietvertrag:

    Zitat

    Der Mieter hat die Kosten für Kleinreparaturen innerhalb der Mieträume zu tragen. Die kleinen Instandsetzungen und - haltungen umfassen u.a. das Beheben von Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlusseinrichtungen von Fensterläden/Rolläden - d.h. Einrichtungen und Gegenständen, die dem ständigen Zugriff des Mieters unterliegen, bis zum Kostenbetrag von 150€ + MwSt. für den einzelnen Reparaturfall, höchstens jedoch 500€ im Jahr.

    Ich bezweifle allerdings, dass eine Reparatur nur 150€ kosten würde. D.h. in dem Fall, dass es mehr kostet, müsste er es selbst tragen, richtig? Wenn es weniger als 150€ sind, zahlt das dann meine Haftplichtkasse?

    Kann ich denn - für den Fall, dass er sich weigert oder wiedermal ewig braucht (wie meistens) - eine schriftliche Aufforderung inkl. Mietminderung rausschicken? Ein Grund die Wohnung zu nehmen war zugegebenermaßen der Whirlpool :P Also will ich auch, dass der funktioniert und ohne diesen finde ich die Miete ehrlich gesagt auch zu hoch (auch mit, aber naja), zumal wir den ja nichtmal mehr als Badewanne nutzen können.

  • Aber wie sieht das mit den Reparaturkosten aus? Kann der Vermieter die dann an mich abschieben, da ich den Schalter ja durch häufige Benutzung "kaputt" gemacht habe?


    Da Du ja bereits Gerichtsurteile zitierst, wirste sicherlich auch noch eines finden, wo "häufige" Benutzung konkretisiert wird.

  • Da Du ja bereits Gerichtsurteile zitierst, wirste sicherlich auch noch eines finden, wo "häufige" Benutzung konkretisiert wird.

    Hm, verstehe nicht ganz worauf du hinaus willst. Mit "häufiger Benutzung" meinte ich auch eher "normale Benutzung über die 3 Jahre, die ich jetzt hier wohne".

  • MIt den 150 Euro könnte eng werden für einen neuen Schalter plus Einbau vom Fachmann. Wenn das wieder so ne Arbeit ist wo nur Servicetechniker vom Hersteller was machen können, wirds sehr wahrscheinlich über 150 Euro liegen.

    Ob deine Haftpflicht überhaupt für Schäden an gemieteten Sachen aufkommt, hängt vom Vertragsinhalt ab. Das musst du mal prüfen. Die werden sich aber ohnehin drücken, denn ein Schalter der normal benutzt wurde hält auch nicht ewig. Wenn der Whirlpool paar Jahre aufm Buckel hat wird die Haftpflicht nicht zahlen wollen.

    Wie alt ist das Dingen denn , vielleicht gibts sogar noch Herstellergarantie ?

  • MIt den 150 Euro könnte eng werden für einen neuen Schalter plus Einbau vom Fachmann. Wenn das wieder so ne Arbeit ist wo nur Servicetechniker vom Hersteller was machen können, wirds sehr wahrscheinlich über 150 Euro liegen.

    Aber das wäre doch gut für mich, oder? Dann müsste es ja der Vermieter übernehmen.

    Das mit der Haftpflicht habe ich mir fast gedacht, schade.

    Hmm, das weiß ich so nicht. Das ist sicher schon sehr lange hier drin, würde schätzen mindestens 5 Jahre.

  • schreib deinem Vermieter nen Brief, weiße auf den Defekt hin und bitte um Instandsetzung/Reparatur. Frist setzen 14 Tage. MIetminderung wär der nächste Brief wenn nichts passiert, dann diese ankündigen. Aber ich glaub ja schon das der Vermieter den Whirlpool auf seine Kosten reparieren wird. Du wohnst 3 Jahre dort und wenn nciht schjjon diverser Kram angemeldet wurde was alles kaputt ist, macht der das. Alles andere würde mich wirklich wundern.

    Hab auch nen ganz tollen Mietvertrag wo ich quasi alles mögliche Warten lassen muss, zur Instandsetzung und Pflege verdonnert wurde. Hab bisher keinen Cent für Reparaturen gezahlt. Der ist ja froh pünktlich und regelmässig die Miete zu erhalten. Müsste so Kleinreparaturen ansich selber tragen. Ausserdem holt der für Reparaturen ohnehin immer Schwarzarbeiter ran. Aber soll mir egal sein. Mein Vermieter ist ein ganz spezieller , aber er tut was wenn man ihn bittet. Würde er nichts tun , wär ich aber auch anders drauf. Grenze Kleinreparaturen 115 Euro laut MV, die sind aber grundsätzlich überschritten wenn man eine Fachfirma holen würde, das weiß er wohl auch ...

  • Wenn der festeingebaute Whirlpool Bestandteil der vermieteten Wohnung ist gilt:

    § 535 BGB - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

    Ob hier eine Kleinreparatur vorliegt kann ich nicht beurteilen.

    Und noch etwas, was Sie sich hinter die Ohren schreiben sollten:
    Oder zahlt das dann meine (Haftplicht-)Versichung?

    Dann schauen Sie mal gefälligst in Ihrer Police nach oder soll jemand von hier bei Ihnen vorbeikommen und das tun?
    Soviel Intelligenz sollte schon mal vorhanden sein.

  • Haftpflicht kann der eh knicken (selbst wenn Schäden an Mietsachen mit versichert sind), ausser er ist ausgerutscht und mit seinem Schädel gegen den Schalter geknallt und dadurch isses kaput gegangen. Aber durch reine Nutzung entstandender Defekt zahlt keine Haftpflicht. Das ist Verschleiß und somit ist der Vermieter zur Regulierung heranzuziehen, der Whirlpool wird sicherlich im Mietvertag als Mietsache stehen.

  • Danke erstmal für eure Antworten.

    Kann ich den Whirlpool eigentlich selbst reparieren lassen, falls nach 14 Tagen nichts passiert ist, und das dann von der nächsten Miete abziehen (falls es mehr als 150€ sind)? Als Alternative zu einer Mietminderung.

  • les dir mal bitte diese Seite durch

    http://www.mhm-ffm.de/Merkblaetter/MaengelbeseitigungUnd.pdf

    Danke!

    Dann werde ich jetzt erstmal ein Einschreiben rausschicken in dem ich die Mängel beanstande (gibt noch einen anderen) und einer Frist bis zum 27.04. Am Ende dann den Satz "Wegen dieser Mängel behalte ich mir die Wahrnehmung meiner Mieterrechte vor, u.a. ohne weitere Ankündigung die Miete zu mindern.". Wieviel die Miete dann gemindert wird, ist dann nochmal ein anderes Thema. Damit brauche ich mich aber erst beschäftigen, wenn er wirklich nicht reagieren sollte (was ich mir nicht vorstellen kann).

  • Dann werde ich jetzt erstmal ein Einschreiben rausschicken in dem ich die Mängel beanstande (gibt noch einen anderen) und einer Frist bis zum 27.04. Am Ende dann den Satz "Wegen dieser Mängel behalte ich mir die Wahrnehmung meiner Mieterrechte vor, u.a. ohne weitere Ankündigung die Miete zu mindern.". Wieviel die Miete dann gemindert wird, ist dann nochmal ein anderes Thema. Damit brauche ich mich aber erst beschäftigen, wenn er wirklich nicht reagieren sollte (was ich mir nicht vorstellen kann).


    Ich würde in einem Einwurfeinschreiben den Mangel an der Mietsache beschreiben, seit wann er dem VM bekannt ist, und den VM auffordern, ihn zeitnah zu beheben, um Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB hinweisen.

  • Ich würde in einem Einwurfeinschreiben den Mangel an der Mietsache beschreiben, seit wann er dem VM bekannt ist, und den VM auffordern, ihn zeitnah zu beheben, um Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB hinweisen.

    Danke, habe am Anfang das Datum eingefügt, wann ich es ihm telefonisch gesagt habe, die beiden Mängel beschrieben und den abschließenden Absatz geändert in:

    Zitat

    Ich bitte um baldige Behebung dieser Mängel Ihrerseits, bis spätestens den 27.04.2015, um Mietminderungen aufgrund von § 535 BGB zu vermeiden.

  • So, das Ganze hatte sich jetzt noch etwas hingezogen. Da ich kein Streit vom Zaun brechen wollte, hatte ich der Vermieterin das Ganze nochmals per Telefon und per Kurznachricht mitgeteilt. Ein anderes Problem (mit der Therme) wurde auch schnell behoben, allerdings hatte sich beim Whirlpool wieder zwei Wochen nichts getan. Daraufhin habe ich dann letzte Woche ein Einschreiben rausgeschickt, wo ich aufgefordert habe das Problem bis zum 12.05. zu beheben, um Mietminderungen nach § 535 BGB zu vermeiden. Und siehe da, ihr Mann meldet sich und ist heute auch vorbei gekommen.

    Dieser hat sich das Ganze angesehen und schon anmerken lassen, dass das wohl schwierig sei zu reparieren, da der Whirlpool aus Fernost kommt und niemand so richtig weiß, was für ein Modell das überhaupt ist - geschweige denn jemand das reparieren kann. Die kaputte Fernbedienung hat er erstmal mitgenommen. Er hat noch gefragt, ob man die Wanne denn noch als Badewanne nutzen kann woraufhin ich erwidert habe, dass das nicht sehr hygienisch sei, da das ganze Dreckwasser in die Schläuche läuft und dort nicht vernünftig rauszubekommen sei. Das hat er auch eingesehen.

    Er hat aber anmerken lassen, dass es sein kann, dass die den Whirlpool durch eine Badewanne austauschen werden. Ich meinte direkt, dass man sich dann aber über die Miete unterhalten müsse, was der Vermieter mit einem "Wieso?" kommentierte. Daraufhin habe ich ihm erklärt, dass ich ja Miete für eine Wohnung mit Whirlpool bezahle. Wenn keiner mehr drin ist, sollte das also angepasst werden. Das schien ihm allerdings nicht so zu gefallen.

    Wenn bis zum Ablauf meiner Frist nichts passiert ist, wäre eine Mietminderung doch angebracht, oder? Welche Höhe ist hier "gerechtfertigt"? 10%? Immerhin habe ich weder Badewanne noch Whirlpool, obwohl beides vorhanden war, als ich eingezogen bin.

    Und wie sieht es aus, wenn der Whirlpool dauerhaft gegen eine Badewanne ausgetauscht wird?

  • Und wie sieht es aus, wenn der Whirlpool dauerhaft gegen eine Badewanne ausgetauscht wird?

    Dann wirst du wohl mit dem Vermieter in Verhandlung treten müssen. Und da wird dir von uns hier niemand helfen können.

  • Und wie sieht es aus, wenn der Whirlpool dauerhaft gegen eine Badewanne ausgetauscht wird?


    Eine angemessene Mietminderung würde auch ich für angebracht halten. Mangels eigener Erfahrung kann (auch) ich nur auf die Suchmaschine des geringsten Misstrauens verweisen...

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