Beiträge von blank23

    Wenn Du hundert Monate lang je 2% v.d. Miete abziehst, könnte der VM auf die Idee kommen, Dich wegen Mietrückstand zu kündigen...
    Ich würde doch eher mit dem VM sprechen/verhandeln.

    Deswegen würde ich weiter volle Miete zahlen und dazu schreiben, dass es unter Vorbehalt ist. Im Anschluss würde ich dann den entsprechenden Betrag zurückfordern per Schreiben. Dann kann er mich nicht kündigen, da ich nie im Mietrückstand war. (so habe ich das aus dem Artikel oben verstanden)

    Habe jetzt mal etwas gesucht bezüglich der Höhe der Minderung.

    z.B. hier: Mietrecht: Das Recht auf Herabsetzung der Miete (Mietminderung)

    Dort steht, dass man am Besten nicht weniger Miete zahlen sollte! Wenn die Mietminderung sonst ungerechtfertigt war, kann ich fristlos gekündigt werden. Man soll lieber bei der Überweisung "unter Vorbehalt" mit angeben, um später dann eine Rückzahlung zu fordern. Sehr wichtig zu wissen!

    Die Frage ist noch: Ab wann tritt die Minderung in Kraft? Die Frist ist ja am 12.05. abgelaufen. Die Miete für diesen Monat habe ich ja aber bezahlt (ohne Vorbehalt). Habe ich jetzt für diesen Monat Pech gehabt und der VM hat dadurch jetzt automatisch bis Ende des Monats Zeit ohne Minderung was zu tun? Wenn ich das Schreiben z.B. am 2. erst rausschicke, hätte der VM ja immer 4 Wochen Zeit (auch wenn ich ihm nur 1-2 Wochen Frist gebe). Das kann ja eigentlich auch nicht richtig sein. Eigentlich müsste ich ja ab dem 13.05. täglich X% abziehen und die später nachfordern können.

    Außerdem noch zur Höhe der Minderung:
    z.B. hier: Mietrecht: Badewanne, Duschwanne, Benutzung der Badewanne und Dusche
    und hier: Rechenprogramm f

    Beim ersten Link wird von einer Badewanne mit einem defekten Ausguss berichtet und einer Minderung von 3%. Heißt für mich eigentlich: Die Badewanne ist nicht nutzbar. Das klingt so ähnlich wie mein Fall. Habe außerdem in dem 2. Link einmal grob geschätzt die Größe des Bades eingetragen und "deutliche" bzw. "starke" Beeinträchtigung ausgewählt. Da kommt ebenfalls 3% raus. Nur kommt mir das irgendwie so wenig vor ... Immerhin ist das ja eine Whirlpool-Wanne. Die war ja ein Grund die Wohnung überhaupt zu nehmen.
    Wenn diese dann gegen eine normale Wanne ausgetauscht wird, habe ich ja auch gar kein Spiel mehr für eine dauerhafte Minderung (Badewanne ist schlechter als Whirlwanne, aber immernoch besser als garnix - müsste also zwischen 1-2% liegen dann).

    Was meint ihr dazu?

    "...der Whirlpool nach wie vor nicht benutzbar ist (und sich auch niemand mehr gemeldet hat)."
    Wenn sich der VM nicht reagiert bzw. sich verleugnet, würde ich Nägel mir Köpfen machen: Einwurfeinschreiben, Mängel definieren, seit wann sie existieren und dem VM bekannt sind, auf § 535 BGB verweisen und zeitnahe Mangelbehebung einfordern um Mietminderungen zu vermeiden.

    Genau das hatte ich ja bereits gemacht vor 2 Wochen. In der Zeit war der VM auch einmal da und hat sich das angeguckt. Die Frist ist nun abgelaufen und es ist sonst nichts passiert.

    Kann ich eine Mietminderung eigentlich vornehmen auch wenn der Whirlpool nicht explizit im Mietvertrag drin steht? Der war ja trotzdem Bestandteil der Wohnung als ich eingezogen bin und ein Grund die Wohnung überhaupt zu nehmen.

    Wenn ja, würde ich nun die Mietminderung ankündigen und ab sofort anteilig vornehmen, da meine gesetzt Frist abgelaufen ist und der Whirlpool nach wie vor nicht benutzbar ist (und sich auch niemand mehr gemeldet hat).

    So, das Ganze hatte sich jetzt noch etwas hingezogen. Da ich kein Streit vom Zaun brechen wollte, hatte ich der Vermieterin das Ganze nochmals per Telefon und per Kurznachricht mitgeteilt. Ein anderes Problem (mit der Therme) wurde auch schnell behoben, allerdings hatte sich beim Whirlpool wieder zwei Wochen nichts getan. Daraufhin habe ich dann letzte Woche ein Einschreiben rausgeschickt, wo ich aufgefordert habe das Problem bis zum 12.05. zu beheben, um Mietminderungen nach § 535 BGB zu vermeiden. Und siehe da, ihr Mann meldet sich und ist heute auch vorbei gekommen.

    Dieser hat sich das Ganze angesehen und schon anmerken lassen, dass das wohl schwierig sei zu reparieren, da der Whirlpool aus Fernost kommt und niemand so richtig weiß, was für ein Modell das überhaupt ist - geschweige denn jemand das reparieren kann. Die kaputte Fernbedienung hat er erstmal mitgenommen. Er hat noch gefragt, ob man die Wanne denn noch als Badewanne nutzen kann woraufhin ich erwidert habe, dass das nicht sehr hygienisch sei, da das ganze Dreckwasser in die Schläuche läuft und dort nicht vernünftig rauszubekommen sei. Das hat er auch eingesehen.

    Er hat aber anmerken lassen, dass es sein kann, dass die den Whirlpool durch eine Badewanne austauschen werden. Ich meinte direkt, dass man sich dann aber über die Miete unterhalten müsse, was der Vermieter mit einem "Wieso?" kommentierte. Daraufhin habe ich ihm erklärt, dass ich ja Miete für eine Wohnung mit Whirlpool bezahle. Wenn keiner mehr drin ist, sollte das also angepasst werden. Das schien ihm allerdings nicht so zu gefallen.

    Wenn bis zum Ablauf meiner Frist nichts passiert ist, wäre eine Mietminderung doch angebracht, oder? Welche Höhe ist hier "gerechtfertigt"? 10%? Immerhin habe ich weder Badewanne noch Whirlpool, obwohl beides vorhanden war, als ich eingezogen bin.

    Und wie sieht es aus, wenn der Whirlpool dauerhaft gegen eine Badewanne ausgetauscht wird?

    Ich würde in einem Einwurfeinschreiben den Mangel an der Mietsache beschreiben, seit wann er dem VM bekannt ist, und den VM auffordern, ihn zeitnah zu beheben, um Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB hinweisen.

    Danke, habe am Anfang das Datum eingefügt, wann ich es ihm telefonisch gesagt habe, die beiden Mängel beschrieben und den abschließenden Absatz geändert in:

    Zitat

    Ich bitte um baldige Behebung dieser Mängel Ihrerseits, bis spätestens den 27.04.2015, um Mietminderungen aufgrund von § 535 BGB zu vermeiden.

    les dir mal bitte diese Seite durch

    http://www.mhm-ffm.de/Merkblaetter/MaengelbeseitigungUnd.pdf

    Danke!

    Dann werde ich jetzt erstmal ein Einschreiben rausschicken in dem ich die Mängel beanstande (gibt noch einen anderen) und einer Frist bis zum 27.04. Am Ende dann den Satz "Wegen dieser Mängel behalte ich mir die Wahrnehmung meiner Mieterrechte vor, u.a. ohne weitere Ankündigung die Miete zu mindern.". Wieviel die Miete dann gemindert wird, ist dann nochmal ein anderes Thema. Damit brauche ich mich aber erst beschäftigen, wenn er wirklich nicht reagieren sollte (was ich mir nicht vorstellen kann).

    MIt den 150 Euro könnte eng werden für einen neuen Schalter plus Einbau vom Fachmann. Wenn das wieder so ne Arbeit ist wo nur Servicetechniker vom Hersteller was machen können, wirds sehr wahrscheinlich über 150 Euro liegen.

    Aber das wäre doch gut für mich, oder? Dann müsste es ja der Vermieter übernehmen.

    Das mit der Haftpflicht habe ich mir fast gedacht, schade.

    Hmm, das weiß ich so nicht. Das ist sicher schon sehr lange hier drin, würde schätzen mindestens 5 Jahre.

    Ich habe eine solche Klausel im Mietvertrag:

    Zitat

    Der Mieter hat die Kosten für Kleinreparaturen innerhalb der Mieträume zu tragen. Die kleinen Instandsetzungen und - haltungen umfassen u.a. das Beheben von Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlusseinrichtungen von Fensterläden/Rolläden - d.h. Einrichtungen und Gegenständen, die dem ständigen Zugriff des Mieters unterliegen, bis zum Kostenbetrag von 150€ + MwSt. für den einzelnen Reparaturfall, höchstens jedoch 500€ im Jahr.

    Ich bezweifle allerdings, dass eine Reparatur nur 150€ kosten würde. D.h. in dem Fall, dass es mehr kostet, müsste er es selbst tragen, richtig? Wenn es weniger als 150€ sind, zahlt das dann meine Haftplichtkasse?

    Kann ich denn - für den Fall, dass er sich weigert oder wiedermal ewig braucht (wie meistens) - eine schriftliche Aufforderung inkl. Mietminderung rausschicken? Ein Grund die Wohnung zu nehmen war zugegebenermaßen der Whirlpool :P Also will ich auch, dass der funktioniert und ohne diesen finde ich die Miete ehrlich gesagt auch zu hoch (auch mit, aber naja), zumal wir den ja nichtmal mehr als Badewanne nutzen können.

    Hallo,
    in unserer Wohnung ist seit ich hier wohne ein Whirlpool eingebaut. Seit einer Weile funktioniert dieser allerdings durch häufige Benutzung nicht mehr, da der An/Aus Schalter am Whirlpool nicht mehr funktioniert. Bei dem Schalter ist über die Jahre auch nach und nach die Beschichtung abgeplatzt und er ließ sich immer schwerer betätigen. Jetzt wie gesagt gar nicht mehr.
    Ich habe den Vermieter vor einer Weile bereits darüber informiert, aber es ist nichts passiert. Jetzt wollte ich nochmal anrufen und noch einmal mit Nachdruck eine Reparatur verlangen, da wir den Whirlpool ja auch nicht mehr als Badewanne benutzen können, da sonst Keime in das Rohrsystem gelangen.

    Kann ich in diesem Fall auch eine Mietminderung "androhen"? Schließlich funktioniert weder der Whirlpool, noch kann ich ihn als Badewanne benutzen. Laut § 535 muss der Vermieter aber ja dafür sorgen, dass alles so ist, wie es bei Einzug war. Ich habe gelesen, dass in dem Fall, dass die Wanne nicht benutzbar ist eine Mietminderung von ca. 15% (da noch eine Dusche vorhanden ist) mit einer entsprechenden Frist gerechtfertigt ist:

    Zitat

    Im Falle, dass keine Dusche vorhanden ist 20% laut Urteil vom 18.09.1973 - 8 C 716/72, WM 1974, S. 53., Das AG Aachen sagt hingegen, dass nur 14% Minderung gerechtfertigt sind (Urteil vom 12.03.1970 - 10 C 90/70, NJW 1970, S. 1923).

    Aber wie sieht das mit den Reparaturkosten aus? Kann der Vermieter die dann an mich abschieben, da ich den Schalter ja durch häufige Benutzung "kaputt" gemacht habe? Es war aber ja nicht mutwillig und ist durch normale Benutzung passiert. Oder zahlt das dann meine (Haftplicht-)Versichung? Oder muss er das ganz einfach selber tragen?

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