So, das Ganze hatte sich jetzt noch etwas hingezogen. Da ich kein Streit vom Zaun brechen wollte, hatte ich der Vermieterin das Ganze nochmals per Telefon und per Kurznachricht mitgeteilt. Ein anderes Problem (mit der Therme) wurde auch schnell behoben, allerdings hatte sich beim Whirlpool wieder zwei Wochen nichts getan. Daraufhin habe ich dann letzte Woche ein Einschreiben rausgeschickt, wo ich aufgefordert habe das Problem bis zum 12.05. zu beheben, um Mietminderungen nach § 535 BGB zu vermeiden. Und siehe da, ihr Mann meldet sich und ist heute auch vorbei gekommen.
Dieser hat sich das Ganze angesehen und schon anmerken lassen, dass das wohl schwierig sei zu reparieren, da der Whirlpool aus Fernost kommt und niemand so richtig weiß, was für ein Modell das überhaupt ist - geschweige denn jemand das reparieren kann. Die kaputte Fernbedienung hat er erstmal mitgenommen. Er hat noch gefragt, ob man die Wanne denn noch als Badewanne nutzen kann woraufhin ich erwidert habe, dass das nicht sehr hygienisch sei, da das ganze Dreckwasser in die Schläuche läuft und dort nicht vernünftig rauszubekommen sei. Das hat er auch eingesehen.
Er hat aber anmerken lassen, dass es sein kann, dass die den Whirlpool durch eine Badewanne austauschen werden. Ich meinte direkt, dass man sich dann aber über die Miete unterhalten müsse, was der Vermieter mit einem "Wieso?" kommentierte. Daraufhin habe ich ihm erklärt, dass ich ja Miete für eine Wohnung mit Whirlpool bezahle. Wenn keiner mehr drin ist, sollte das also angepasst werden. Das schien ihm allerdings nicht so zu gefallen.
Wenn bis zum Ablauf meiner Frist nichts passiert ist, wäre eine Mietminderung doch angebracht, oder? Welche Höhe ist hier "gerechtfertigt"? 10%? Immerhin habe ich weder Badewanne noch Whirlpool, obwohl beides vorhanden war, als ich eingezogen bin.
Und wie sieht es aus, wenn der Whirlpool dauerhaft gegen eine Badewanne ausgetauscht wird?