Hallo,
in unserer Wohnung ist seit ich hier wohne ein Whirlpool eingebaut. Seit einer Weile funktioniert dieser allerdings durch häufige Benutzung nicht mehr, da der An/Aus Schalter am Whirlpool nicht mehr funktioniert. Bei dem Schalter ist über die Jahre auch nach und nach die Beschichtung abgeplatzt und er ließ sich immer schwerer betätigen. Jetzt wie gesagt gar nicht mehr.
Ich habe den Vermieter vor einer Weile bereits darüber informiert, aber es ist nichts passiert. Jetzt wollte ich nochmal anrufen und noch einmal mit Nachdruck eine Reparatur verlangen, da wir den Whirlpool ja auch nicht mehr als Badewanne benutzen können, da sonst Keime in das Rohrsystem gelangen.
Kann ich in diesem Fall auch eine Mietminderung "androhen"? Schließlich funktioniert weder der Whirlpool, noch kann ich ihn als Badewanne benutzen. Laut § 535 muss der Vermieter aber ja dafür sorgen, dass alles so ist, wie es bei Einzug war. Ich habe gelesen, dass in dem Fall, dass die Wanne nicht benutzbar ist eine Mietminderung von ca. 15% (da noch eine Dusche vorhanden ist) mit einer entsprechenden Frist gerechtfertigt ist:
ZitatIm Falle, dass keine Dusche vorhanden ist 20% laut Urteil vom 18.09.1973 - 8 C 716/72, WM 1974, S. 53., Das AG Aachen sagt hingegen, dass nur 14% Minderung gerechtfertigt sind (Urteil vom 12.03.1970 - 10 C 90/70, NJW 1970, S. 1923).
Aber wie sieht das mit den Reparaturkosten aus? Kann der Vermieter die dann an mich abschieben, da ich den Schalter ja durch häufige Benutzung "kaputt" gemacht habe? Es war aber ja nicht mutwillig und ist durch normale Benutzung passiert. Oder zahlt das dann meine (Haftplicht-)Versichung? Oder muss er das ganz einfach selber tragen?