Hallo!
Ich befinde mich derzeit im "Streit" bezüglich einer Nebenkostenabrechnung - genauer dem Posten Heizkosten.
Es handelt sich um eine Abrechnung für den Zeitraum 1.9.13-Ende 2013 (4-Heizmonate; 1.9. = frisch eingezogen).
Aus der NBK-Abrechnung ergibt sich, dass ich alleine für die 4-Monate aufgrund der Heizkosten 50€/Monat nachzahlen muss. Aufgrund dessen, wollte ich Einsicht in die Unterlagen und bekam dies auch. Hier ergeben sich (meiner Meinung nach) Rechenfehler.
Erstmal die Situation (zahlen leicht gerundet! Rechnungen und Endergebnisse sind hieran angepasst).
Meine Wohnung: 70m², Verbrauch abgelesen am Zähler (für das ganze Jahr 2013): 4090 (KWh)
Die Wohnung ist Teil eines Gebäudes, welches wiederrum in zwei Gebäudeteile aufgeteilt wird.
Jeder Gebäudeteil beinhaltete mehrere Mietparteien: Gebäudeteil 1 enthält mehrere Gewerbeeinheiten, Gebäudeteil 2 enthält mehrere Gewerbeeinheiten und 2 Wohneinheiten.
Gebäudeteil 1 ist 400m² groß, Gebäudeteil 2 300m²; Gesamtfläche 700m²
Meine Wohnung befindet sich in Gebäudeteil 2.
Die Heizkosten belaufen sich auf 8000€ (für beide Gebäudeteile).
Nun folgt die Rechnung des Vermieters:
1. Aufteilung der Heizkosten auf die Gebäudeteile:
Gebäudeteil 1: 8000€ * 400m² / 700m² = 4571€
Gebäudeteil 2: 8000€ * 300m² / 700m² = 3428€
2. Aufteilung der in 1) errechneten "Teilverbrauchskosten" auf die jeweiligen Verbräuche der Parteien
In unserem Gebäudeteil 2 sind 3 Parteien
Partei 1(ich): 70m² mit einem Verbrauch von 4090 KWh
Restliche Parteien: 230m² mit einem Verbrauch von 17710KWh
Gesamtverbrauch Gebäudeteil 2: 21800KWh
Wodurch berechnet wird: 4090 KWh * 3428€ / 21800 KWh = 643.14€
Bzw. wird es hier geteilt: die alten Mieter zahlen 4 Monate Heizen und wir ebenfalls= 321.57€
Mein Problem an dieser Rechnung:
Die Kosten, die er als Grundlage für die 2. Rechnung nimmt, sind nicht die richtigen Kosten. Er nimmt an, dass die anteilige Fläche der Gebäudeteile äquivalent zu dem Anteil der Verbrauchskosten ist. D.h. ein Gebäudeteil mit 40% Flächenanteil, muss 40% der Verbrauchskosten zahlen. Egal wieviel die einzelnen Parteien des Gebäudeteils tatsächlich (zusammen) verbraucht haben!
Zudem erfolgt keine wirkliche Aufteilung (Heizkostenverordnung: z.B. 70% Verbrauch / 30% Fläche).
Wie ich es kenne und auch mehrfach nun gelesen habe erfolgt die Aufteilung, wenn sie nach Heizkostenverordnung durchgeführt wird wie folgt (unabhängig von Gebäudeteilen).
(bei 30% nach Fläche und 70% nach Verbrauch)
Kosten = (30% * 70m² * 8000€ / 700m²) + (70% * 4090KWh * 8000€ / "unbekannter Gesamtverbrauch, da nirgendwo angegeben in meinen Abrechnungen")
Ich vermute den Gesamtverbrauch aufgrund der befüllten Heizöl-Menge auf 109.000 KWh (mit Umrechnugsfaktor 10.6KWh/Liter Heizöl)
Kosten = (30% * 70m² * 8000€ / 700m²) + (70% * 4090KWh * 8000€ / 109000) = 450€ bzw. für unseren Anteil: 225€
Somit ergibt sich ein Rechenfehler im Jahr von 418€ (!).
Stellt man die anteiligen Verbrauchskosten aus seiner Rechnung den "echten"-anteiligen Verbrauchskosten gegenüber:
(Verbrauchskosten nach Fläche der Gebäudeteile aufgeteilt) 8000€ * 300m² / 700m² = 3428€
(Verbrauchskosten nach Verbrauch der Gebäudeteile aufgeteilt) 21800 KWh * 8000€ / 109.000 KWh = 1600€; also quasi die Hälfte.
Nun ist die Frage: Welche Rechnung ist Richtig? / "Richtiger"? Ist seine Berechnung überhaupt zulässig? (In meinen Augen ist sowohl ein Denkfehler drin als auch ein rechtlicher Fehler -> keine 'richtige' Anwendung der Heizkostenverordnung). Und ist es überhaupt zulässig "nach Gebäudeteilen" aufzuspalten? Auch unter Berücksichtigung, dass Gewerbe einen Großteil des Gebäudes ausmacht.
Ich hoffe hier hilft mir jemand bei den Rechnungen weiter. Viele Wege führen zum Ergebnis, nur was ist wirklich korrekt?