Heizkosten: zwei Gebäudeteile + Gewerbe + Wohnraum

  • Hallo!

    Ich befinde mich derzeit im "Streit" bezüglich einer Nebenkostenabrechnung - genauer dem Posten Heizkosten.
    Es handelt sich um eine Abrechnung für den Zeitraum 1.9.13-Ende 2013 (4-Heizmonate; 1.9. = frisch eingezogen).
    Aus der NBK-Abrechnung ergibt sich, dass ich alleine für die 4-Monate aufgrund der Heizkosten 50€/Monat nachzahlen muss. Aufgrund dessen, wollte ich Einsicht in die Unterlagen und bekam dies auch. Hier ergeben sich (meiner Meinung nach) Rechenfehler.

    Erstmal die Situation (zahlen leicht gerundet! Rechnungen und Endergebnisse sind hieran angepasst).

    Meine Wohnung: 70m², Verbrauch abgelesen am Zähler (für das ganze Jahr 2013): 4090 (KWh)

    Die Wohnung ist Teil eines Gebäudes, welches wiederrum in zwei Gebäudeteile aufgeteilt wird.
    Jeder Gebäudeteil beinhaltete mehrere Mietparteien: Gebäudeteil 1 enthält mehrere Gewerbeeinheiten, Gebäudeteil 2 enthält mehrere Gewerbeeinheiten und 2 Wohneinheiten.
    Gebäudeteil 1 ist 400m² groß, Gebäudeteil 2 300m²; Gesamtfläche 700m²
    Meine Wohnung befindet sich in Gebäudeteil 2.

    Die Heizkosten belaufen sich auf 8000€ (für beide Gebäudeteile).

    Nun folgt die Rechnung des Vermieters:
    1. Aufteilung der Heizkosten auf die Gebäudeteile:
    Gebäudeteil 1: 8000€ * 400m² / 700m² = 4571€
    Gebäudeteil 2: 8000€ * 300m² / 700m² = 3428€

    2. Aufteilung der in 1) errechneten "Teilverbrauchskosten" auf die jeweiligen Verbräuche der Parteien
    In unserem Gebäudeteil 2 sind 3 Parteien
    Partei 1(ich): 70m² mit einem Verbrauch von 4090 KWh
    Restliche Parteien: 230m² mit einem Verbrauch von 17710KWh
    Gesamtverbrauch Gebäudeteil 2: 21800KWh

    Wodurch berechnet wird: 4090 KWh * 3428€ / 21800 KWh = 643.14€
    Bzw. wird es hier geteilt: die alten Mieter zahlen 4 Monate Heizen und wir ebenfalls= 321.57€

    Mein Problem an dieser Rechnung:
    Die Kosten, die er als Grundlage für die 2. Rechnung nimmt, sind nicht die richtigen Kosten. Er nimmt an, dass die anteilige Fläche der Gebäudeteile äquivalent zu dem Anteil der Verbrauchskosten ist. D.h. ein Gebäudeteil mit 40% Flächenanteil, muss 40% der Verbrauchskosten zahlen. Egal wieviel die einzelnen Parteien des Gebäudeteils tatsächlich (zusammen) verbraucht haben!
    Zudem erfolgt keine wirkliche Aufteilung (Heizkostenverordnung: z.B. 70% Verbrauch / 30% Fläche).

    Wie ich es kenne und auch mehrfach nun gelesen habe erfolgt die Aufteilung, wenn sie nach Heizkostenverordnung durchgeführt wird wie folgt (unabhängig von Gebäudeteilen).
    (bei 30% nach Fläche und 70% nach Verbrauch)
    Kosten = (30% * 70m² * 8000€ / 700m²) + (70% * 4090KWh * 8000€ / "unbekannter Gesamtverbrauch, da nirgendwo angegeben in meinen Abrechnungen")
    Ich vermute den Gesamtverbrauch aufgrund der befüllten Heizöl-Menge auf 109.000 KWh (mit Umrechnugsfaktor 10.6KWh/Liter Heizöl)
    Kosten = (30% * 70m² * 8000€ / 700m²) + (70% * 4090KWh * 8000€ / 109000) = 450€ bzw. für unseren Anteil: 225€

    Somit ergibt sich ein Rechenfehler im Jahr von 418€ (!).
    Stellt man die anteiligen Verbrauchskosten aus seiner Rechnung den "echten"-anteiligen Verbrauchskosten gegenüber:
    (Verbrauchskosten nach Fläche der Gebäudeteile aufgeteilt) 8000€ * 300m² / 700m² = 3428€
    (Verbrauchskosten nach Verbrauch der Gebäudeteile aufgeteilt) 21800 KWh * 8000€ / 109.000 KWh = 1600€; also quasi die Hälfte.

    Nun ist die Frage: Welche Rechnung ist Richtig? / "Richtiger"? Ist seine Berechnung überhaupt zulässig? (In meinen Augen ist sowohl ein Denkfehler drin als auch ein rechtlicher Fehler -> keine 'richtige' Anwendung der Heizkostenverordnung). Und ist es überhaupt zulässig "nach Gebäudeteilen" aufzuspalten? Auch unter Berücksichtigung, dass Gewerbe einen Großteil des Gebäudes ausmacht.

    Ich hoffe hier hilft mir jemand bei den Rechnungen weiter. Viele Wege führen zum Ergebnis, nur was ist wirklich korrekt?

    Einmal editiert, zuletzt von huebym (7. April 2015 um 14:17)

  • Von mir leider keine konkrete Antwort. Ich sehe mich außerstande "Ihre" Abrechnung nachzuvollziehen, geschweige den die Ihres Vermieters.

    Nur soviel zur Nachzahlung. Wenn man im Herbst einzieht, werden in den meisten Fällen erhebliche Nachzahlungen fällig sein.
    Die Ursache liegt im Mangel an ansparen.
    Wenn Sie im Frühling einziehen, können Sie im Sommer bei abgeschalteter Heizung schon einiges ansparen.

  • Nun folgt die Rechnung des Vermieters:
    1. Aufteilung der Heizkosten auf die Gebäudeteile:
    Gebäudeteil 1: 8000€ * 400m² / 700m² = 4571€
    Gebäudeteil 2: 8000€ * 300m² / 700m² = 3428€


    Wurde die HeizkAbr. von einem Provider gemacht?
    Sind Heizkostenverteiler an den Heizkörpern?

  • Wurde die HeizkAbr. von einem Provider gemacht? Nein, die hat er offensichtlich selber erstellt & selber abgelesen.
    Sind Heizkostenverteiler an den Heizkörpern? Nein

  • ist mir zuviel blabla, stell die Abrechnung der Heizkostzen mal hier rein dann kann man sich ein Bild machen

    Grundlegend sollten Gewerbeeinheiten und Wohnungen separat berechnet werden. Mal angenommen unter dir wird ein Wellnesstempel mit Sauna , Massage , Wirlpools etc blablub betrieben und man müsste dafür mitbezahlen wegen der 30% Fläche Regel. OJe

    Einmal editiert, zuletzt von Azze (7. April 2015 um 21:54)

  • Wurde die HeizkAbr. von einem Provider gemacht? Nein, die hat er offensichtlich selber erstellt & selber abgelesen.
    Sind Heizkostenverteiler an den Heizkörpern? Nein


    Ich würde der "HK-Abrechnung", da rechtswidrig, widersprechen.
    PS: Gibt es Wärmemengenzähler? => https://www.google.de/search?tbm=isch&hl=de&source=hp&q=w%C3%A4rmemengenz%C3%A4hler&gbv=2&oq=w%C3%A4rmemengenz%C3%A4hler&gs_l=img.3..0l10.1313.6563.0.8297.17.9.0.8.8.0.141.843.5j3.8.0.msedr...0...1ac.1.34.img..1.16.995.VQJSADTsvD8

  • Frage : Wie soll der VM denn was ablesen wenn keine Heizkostenverteiler an den Heizkörpern vorhanden sind ? Gibts nicht !

    Ausser man heizt mit ner Gastherme oder Strom , dann hat man aber auch entsprechende Zähler und sowas wie 30/70 Regel würde es dann nicht geben.

  • Frage : Wie soll der VM denn was ablesen wenn keine Heizkostenverteiler an den Heizkörpern vorhanden sind ? Gibts nicht !


    Eben - dann wird er sich wohl befleissigen müssen, seine Heizungsanlage heizkostenvorschriftskondom zu konfigurieren. Ansonsten kann der Mieter 15% der ihm in Rechnung gestellten Heizkosten abziehen.

  • PS: Gibt es Wärmemengenzähler? => https://www.google.de/search?tbm=isc...95.VQJSADTsvD8 Ja, dort wurden eben die Werte wie "4090 KWh" für meine Partei abgelesen (Differenz Dez 2012-2013)

    Frage : Wie soll der VM denn was ablesen wenn keine Heizkostenverteiler an den Heizkörpern vorhanden sind ? Gibts nicht ! Siehe Punkt oben.

    Und nochmal die Rechnung die der Vermieter vorgenommen hat (auf Wunsch von Azze, das was hier steht ist exakt das was auf seinem "Abrechnugszettel steht"):

    Gesamtheizkosten = 8000€

    Gebäudeteil 1 mit 400m² Fläche
    Anteilige Heizkosten Gebäudeteil 1 = 8000€ * 400m² / 700m² = 4571€
    Gebäudeteil 2 mit 300m² Fläche:
    Anteilige Heizkosten Gebäudeteil 2 = 8000€ * 300m² / 700m² = 3428€

    Auf der Grundlage der anteiligen Heizkosten der Gebäudeteile nach Fläche lässt er nun die jeweiligen Verbräuche einfließen:

    Das heißt für meinen Gebäudeteil (Gebäudeteil 2):
    Gesamtverbrauch (Summe des Verbrauchs 2013 aller Parteien): 21800 KWh
    Mein Verbrauch: 4090 KWh -> 4090 KWh * 3428€ / 21800 KWh = 643.14€ für das Jahr 2013
    Restliche Parteien: 17710KWh

    Genauer kann ich es leider nicht beschreiben, da das alle Informationen sind ;). Das Problem dabei habe ich oben beschrieben.

    Einmal editiert, zuletzt von huebym (8. April 2015 um 09:13)

  • korekt wäre
    Grundkosten 8000/100x30= 2400
    Verbrauchskosten 8000/100x70= 5600

    Dein Anteil der Grundkosten wenn man die Gradtage nach VDI 2067 berücksichtigt. (Sep-Dez = 370Gradtage)
    370 / 1000 x 70m² = 25,09

    2400 /700 = 3,43
    3,43 x 25,09 = ca 86 Euro Grundkosten

    Dein Anteil aufgrund des Verbrauchs :

    5600 / 109000 x 4090 = 210 Euro Verbrauchskosten

    mit den 109000kwh kann man hier aber vielleicht nicht rechen, denn da ist ja normalerweise auch der Warmwasserverauch mit drin. ZU klären ist wieviel % der kwh fürs Warmwasser angefallen sind. Vermutlich ist in den 8000€ Gesammtkosten auch Warmwasser mit drin. Somit kann man hier für die Berechnung der Heizkosten nicht mit 8000 Euro rechnen

    oder wird per Durchlauferhitzer der mit Strom läuft Warmwasser in der Wohnung erzeugt ?

    4 Mal editiert, zuletzt von Azze (8. April 2015 um 11:15)

  • Dein Anteil der Grundkosten wenn man die Gradtage nach VDI 2067 berücksichtigt. (Sep-Dez = 370Gradtage)
    370 / 1000 x 70m² = 25,09

    Was genau sind die 1000 ? und wie kommst du auf 370 Gradtage (Sep-Dez für 4 Monate)?
    Was ich auch nicht verstehe: in der Rechnung 370 (tage) * 70m² / 1000(tage?) teilst du einfach meine Wohnfläche auf einen Zeitraum auf?

    Bezüglich Warmwasser: ich kann nur für meine Partei sprechen, wir haben einen Durchlauferhitzer über Strom. Vermutlich ist das beim Rest genauso (vermutlich).

    Einmal editiert, zuletzt von huebym (8. April 2015 um 11:32)

  • Jeder MOnat hat unterschiedliche Gradtage, die Kalten natürlich mehr als die Warmen. Gesammtgradtage pro Jahr sind 1000

    so wirds in meiner Heizkostenabrechnung angegeben

  • Okay, dann habe ich jetzt drei Möglichkeiten, um die Heizkosten zu berechnen. Aber keine Gründe, welche ich wann nehmen muss :).

    Die Gradtagszahlengeschichte sieht mir so aus, als wenn sie nur bei Mieterwechsel stattfindet. Da wir aber in den genau letzten 4 Monaten eingezogen sind, haben wir gesagt, wie teilen die Kosten für 2013 genau auf (Kosten / 2). Dann haben wir pauschal die letzten 4 Monate und die ehemaligen Mieter die ersten 4 Monate. Ich glaube da würde man nach Gradtagszahlen nur auf Kleinbeträge kommen.

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