Tapezieren bei Auszug

  • Hallo

    Meine Frage bezieht sich auf eine Klausel in meinem Mietvertrag. Da steht das ich die Wohnung mit Weiß gestrichenen Raufaser Tapeten übernommen habe und sie auch so wieder verlassen muß. Natürlich in frisch gestrichen. Jetzt ist es aber so das ich keine Raufaser mehr an den Wänden habe. Muß ich jetzt alle Tapeten wieder abreißen und neu tapezieren oder ist diese Klausel ungültig?


    Mfg Andy

  • Bitte den genauen Wortlaut der Klausel und was sonst noch zu Schönheitsreparaturen im Vertrag steht oder die Seite(en) des Vertrages einscannen und als Bild hochladen. Bitte nicht zu klein und persönliche Daten unkenntlich machen.

    Die Endrenovierungsklausel im Formularmietvertrag dürfte zwar unwirksam sein, aber dennoch.

    Mit Interpretationen von Klauseln ist das immer so eine Sache, darum ist es besser sie wörtlich wiederzugeben oder als Bild einzustellen.

  • Hallo und danke erstmal für die schnelle Antwort. Einscannen geht leider nicht. Ist ein Standard Mietvertrag den man kaufen kann.
    Unter einem Punkt ist angegeben "Die Schönheitsreparaturen übernimmt der (Kästchen) Vermieter (Kästchen) Mieter. Wobei Mieter angekreuzt ist. Darunter sind zwei Zeilen in denen steht "Bei Auszug ist die Wohnung renoviert zu übergeben".

    Bei der Raufaser hab ich mich wohl vertan. Von der steht da nichts. Aber was heißt renoviert einfach Überstreichen?

  • Hallo und danke erstmal für die schnelle Antwort. Einscannen geht leider nicht. Ist ein Standard Mietvertrag den man kaufen kann.
    Unter einem Punkt ist angegeben "Die Schönheitsreparaturen übernimmt der (Kästchen) Vermieter (Kästchen) Mieter. Wobei Mieter angekreuzt ist. Darunter sind zwei Zeilen in denen steht "Bei Auszug ist die Wohnung renoviert zu übergeben".

    Bei der Raufaser hab ich mich wohl vertan. Von der steht da nichts. Aber was heißt renoviert einfach Überstreichen?


    schau dir hierzu das aktuelle BGH urteil an.

    BGH: Renovieren ist vor allem Vermietersache

  • "Die Schönheitsreparaturen übernimmt der (Kästchen) Vermieter (Kästchen) Mieter. Wobei Mieter angekreuzt ist. Darunter sind zwei Zeilen in denen steht "Bei Auszug ist die Wohnung renoviert zu übergeben".
    Aber was heißt renoviert einfach Überstreichen?


    "Renoviert" ist nirgendwo rechtssicher definiert. M.E. genügt hier, wenn Du die Wohnung sauber, besenrein und ohne Beschädigungen zurückgibst.

  • Man muss die Wohnung nicht unbedingt mit Raufaser zurückgeben. Eine neutrale Wandfarbe wird da meist vorrausgesetzt , da ist nicht die Rede von Tapetenart

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