Hallo,
mein Vermieter hat ein privates schallgutachten erstellen lassen, nachdem ich Mietminderung praktiziere. Er hat nun lediglich über seinen Anwalt mitgeteilt, dass die Überschreitung lediglich bei einer Messung stattfand. Wenn so ein Gutachten von einem vereidigten Gutachter erstellt wird und es wasserdicht ist, kann man es doch klar der Gegenpartei vorlegen , damit auch hier Klarheit herrscht. Kann evtl. in diesem Gutachten etwas aufgefüht sein, was so gar nicht mehr in den Kram passt, Bei mir liegt DIN 4109 Fassung 1962 vor und dennoch wurde die Norm nicht eingehalten darum glaube ich, es ist etwas " FAUL ". Wer kann evtl. aus der Erfahrung berichten.