Beiträge von hausverwalter

    Hallo Berny,

    nein, nein Berny so kann man das nicht in diesem Fall sehen. Wenn der gegnerische Anwalt das erstellte Gutachten meinem Anwalt zur Einsicht gegeben hätte und DIES eine ganz klare Sprache gesprochen hätte, also wenn alles im GRÜNEN Bereich gewesen wäre, wäre auch diese Sache dann, vom Tisch. Er hätte dann eine Rückzahlung von mir bekommen und alles wäre gut. Außerdem soll ja ein Gutachten einen Prozess verhindern, darum sollte man auch ein erstelltes Privatgutachten vorlegen, um klare Verhältnisse zu haben, hier wird es aber nicht gemacht, warum denn wohl nicht???? Ich habe in dieser Sache alles versucht um eine Einigung zu erzielen, aber es hat nichts genutzt, und darum werde ich mir erlauben ein gerichtliches Gutachten erstellen zu lassen, mit den weiteren Folgen. Es sei denn, der Gegner legt sein Gutachten, wenn da denn alles Ok ist, vor.

    danke Berny für die Antwort, der Anwalt hat also seine persönliche Bewertung abgegben und meinen Anwalt dieses Gutachten eben nicht vorgelegt. Genau wie Azze schon schrieb, ein wasserdichtes Gutachten wo nun alles aufgeführt ist und auch alles im grünen Bereich liegt, wird im Normalfall doch dem Gegner dann vorgelegt und nicht so ein blabla. Soetwas macht man doch nur, wenn im Gutachten etwas steht, was negativ ist, unter dem Motto, versuchen wir erst mal so.Darum erfolgt nun die gerichtliche Beweissichrung, alle Karten auf den Tisch,

    Hallo Azze,

    genau das ist der Knackpunkt. Natürlich gibt es ein Gutachten, sein Anwalt hat aber nur blabla geschrieben. Wenn ALLES in Ordnung wäre, hätte er ja das Gutachten vorlegen können, aber hier liegt wohl eine Leiche im Keller die er nicht zeigen will.Nun wird von meiner Seite das gerichtliche Beweissicherungsverfahren eingeleitet, dann wird man sehen, wo SIE ist.Danke für Deine Mühe!

    Hallo,

    mein Vermieter hat ein privates schallgutachten erstellen lassen, nachdem ich Mietminderung praktiziere. Er hat nun lediglich über seinen Anwalt mitgeteilt, dass die Überschreitung lediglich bei einer Messung stattfand. Wenn so ein Gutachten von einem vereidigten Gutachter erstellt wird und es wasserdicht ist, kann man es doch klar der Gegenpartei vorlegen , damit auch hier Klarheit herrscht. Kann evtl. in diesem Gutachten etwas aufgefüht sein, was so gar nicht mehr in den Kram passt, Bei mir liegt DIN 4109 Fassung 1962 vor und dennoch wurde die Norm nicht eingehalten darum glaube ich, es ist etwas " FAUL ". Wer kann evtl. aus der Erfahrung berichten.

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem.

    Habe seit dem 15.9.2014 eine neue Wohnung angemietet. Schon unmittelbar nach dem Einzug musste ich leider feststellen, dass im Bereich des SCHLAFZIMMERS aus der Nachbarwohnung Geräusche deutlich zu vernehmen sind, insbesondere die Geräusche bzg. Wasser-Ver- und Entsorgung von KÜCHE und BAD. Da der in dieser Wohnung lebende Nachbar auch häufiger , was jeden Abend, in den späten Stunden- 23 - 24 Uhr duscht bzw. die Spülmaschine anstellt, werde ich in meiner Nachtruhe erheblich gestört. Dies belastet meine Gesundheit erheblich . Das Problem mit dem Nachbarn ist aber dem Vermieter bereits BEKANNT.

    Die Ursache ist nach meiner Auffassung die völlig unzureichende und auch nicht alterstypische Trennwand in den beiden Wohnungen im Bereich des Schlafzimmers - Abgrenzung zur Nachbarwohnung -

    Es ist zu VERMUTEN, dass hier eine Wohnungsabtrennung später erfolgt ist mit einer für solche Wohnungsabtrennungen völlig unzureichenden möglicherweis nur aus Rigips oder sonstigem Ständerwerk bestehenden Wand, die die Mindestanforderungen an Schallschutz für zwei getrennte Wohnungen nicht erfüllt.

    Hier sollte wohl schnell aus 1 Wohnung , 2 gemacht werden !

    Mein Schlafzimmer, nur getrennt aus einer Rigipswand, grenzt an des Nachbarn Küche UND Bad, kaum zu glauben.

    Ich habe folgendes nun vor:

    Vermieter eine Frist setzen . Geschieht nichts, Mitminderung.
    Des Weiteren behalte ich mir die außerordentliche Kündigung vor, wegen nicht durchgeführter Mängelbeseitigung und andererseits auch wegen VERSCHWEIGNS des offensichtlichen Mangels, der dem VERMIETER BEI Vertragsabschluss bereits bekannt war. Die Folgen einer solchen Kündigung sind ja Aufwand und Schaden ersetzen durch den Vermieter.

    Ich bin immer noch entsetzt, dass man so eine Frechheit haben kann und dann eine solche Wohnung vermieten, wo doch der ÄRGER vorprogrammiert ist. Zur Zeit möchte ich nicht von arglistiger Täuschung sprechen.

    Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Wer kann mir Ratschläge geben wie sich evtl. ein Verfahren gegen den Vermieter darstellt. Sehe ich diese Sache richtig?????

    Würde mich freuen wenn ich von Euch hören würde-

    LG

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