privates Schallgutachten des Vermieters

  • Hallo,

    mein Vermieter hat ein privates schallgutachten erstellen lassen, nachdem ich Mietminderung praktiziere. Er hat nun lediglich über seinen Anwalt mitgeteilt, dass die Überschreitung lediglich bei einer Messung stattfand. Wenn so ein Gutachten von einem vereidigten Gutachter erstellt wird und es wasserdicht ist, kann man es doch klar der Gegenpartei vorlegen , damit auch hier Klarheit herrscht. Kann evtl. in diesem Gutachten etwas aufgefüht sein, was so gar nicht mehr in den Kram passt, Bei mir liegt DIN 4109 Fassung 1962 vor und dennoch wurde die Norm nicht eingehalten darum glaube ich, es ist etwas " FAUL ". Wer kann evtl. aus der Erfahrung berichten.

  • Weswegen wurde denn diese Schallmessung durchgeführt ?

    IM Gutachten wenns dann eins gibt, wird ja aufgeführt sein, wann , wo und wie gemessen wurde. Das muss er dann natürlich auch offenlegen. Jedenfalls wenn er gerne wieder die volle Miete hätte

    3 Mal editiert, zuletzt von Azze (28. März 2015 um 19:00)

  • Hallo Azze,

    genau das ist der Knackpunkt. Natürlich gibt es ein Gutachten, sein Anwalt hat aber nur blabla geschrieben. Wenn ALLES in Ordnung wäre, hätte er ja das Gutachten vorlegen können, aber hier liegt wohl eine Leiche im Keller die er nicht zeigen will.Nun wird von meiner Seite das gerichtliche Beweissicherungsverfahren eingeleitet, dann wird man sehen, wo SIE ist.Danke für Deine Mühe!

  • danke Berny für die Antwort, der Anwalt hat also seine persönliche Bewertung abgegben und meinen Anwalt dieses Gutachten eben nicht vorgelegt. Genau wie Azze schon schrieb, ein wasserdichtes Gutachten wo nun alles aufgeführt ist und auch alles im grünen Bereich liegt, wird im Normalfall doch dem Gegner dann vorgelegt und nicht so ein blabla. Soetwas macht man doch nur, wenn im Gutachten etwas steht, was negativ ist, unter dem Motto, versuchen wir erst mal so.Darum erfolgt nun die gerichtliche Beweissichrung, alle Karten auf den Tisch,

  • danke Berny für die Antwort, der Anwalt hat also seine persönliche Bewertung abgegben und meinen Anwalt dieses Gutachten eben nicht vorgelegt. Genau wie Azze schon schrieb, ein wasserdichtes Gutachten wo nun alles aufgeführt ist und auch alles im grünen Bereich liegt, wird im Normalfall doch dem Gegner dann vorgelegt und nicht so ein blabla. Soetwas macht man doch nur, wenn im Gutachten etwas steht, was negativ ist, unter dem Motto, versuchen wir erst mal so.Darum erfolgt nun die gerichtliche Beweissichrung, alle Karten auf den Tisch,


    ... worüber Du uns sicherlich weiter berichten wirst...

  • Mich würde ja interessieren warum überhaupt solch ein Gutachten nötig ist :) sind die Nachbarskinder zu laut, ist die Baustelle nebenan Schuld ? Um wieviel Mietminderung geht es hier ?

    Im übrigen Google hat mir geflüstert dieses Schallschutz DIn 4109 von 1962 ist outestestest :) selbst das aktuellste von 1989 ist outer als out. Aber die von 2010 wird wohl aktuell sein . Wenn selbst dieses minimum an Lärmschutz nicht gesichert ist, na dann kannste dich vermutlich entspannt zurücklehnen. Wenn der "Gutachter" diese DIN dann in seinem Gutachnten als Maßstab angelegt haben sollte.

    Persönlich glaube ich ja schon fast das der "Gutachter" ein "Gutzuredner" war, Onkel Erwin mit seinem Hörgerät oder so :) aber das nur als Randnotiz

    Einmal editiert, zuletzt von Azze (28. März 2015 um 20:38)

  • Ich frage mich allen Ernstres: Was hat Schallmessung nach DIN-Normen mit Mietrecht zu tun?

    Erfreut über dieses durchblicken lassens der Unkenntniss lieber Kolinum. Möchte ich dir eine Seite als Bettlektüre ans Herz legen. Damit du dir diese Blöße nicht erneut zumuten musst und mich und andere beim nächsten Anliegen dieser Art, treffend berichtigen kannst.

    https://www.baufachinformation.de/thema/DIN-4109

  • Das Maß aller Dinge ist die Zimmerlautstärke, mit Ausnahme bei Bau-und Renovierungsarbeiten im begrenzten Maße mal abgesehen.
    Die gilt auch ohne Schallschutzgutachten.

  • der Anwalt hat also seine persönliche Bewertung abgegben und meinen Anwalt dieses Gutachten eben nicht vorgelegt.


    ... damit schön vor Gericht darüber gestritten wird, was den DamenHerrenAnwältenSachvertändigenRichtern prima Geld in die Kassen spült...

  • Hallo Berny,

    nein, nein Berny so kann man das nicht in diesem Fall sehen. Wenn der gegnerische Anwalt das erstellte Gutachten meinem Anwalt zur Einsicht gegeben hätte und DIES eine ganz klare Sprache gesprochen hätte, also wenn alles im GRÜNEN Bereich gewesen wäre, wäre auch diese Sache dann, vom Tisch. Er hätte dann eine Rückzahlung von mir bekommen und alles wäre gut. Außerdem soll ja ein Gutachten einen Prozess verhindern, darum sollte man auch ein erstelltes Privatgutachten vorlegen, um klare Verhältnisse zu haben, hier wird es aber nicht gemacht, warum denn wohl nicht???? Ich habe in dieser Sache alles versucht um eine Einigung zu erzielen, aber es hat nichts genutzt, und darum werde ich mir erlauben ein gerichtliches Gutachten erstellen zu lassen, mit den weiteren Folgen. Es sei denn, der Gegner legt sein Gutachten, wenn da denn alles Ok ist, vor.

  • hausverwalter,

    es wird Zeit, dass Du mal in der Realität aufwachst.

    "nein, nein Berny so kann man das nicht in diesem Fall sehen. Wenn der gegnerische Anwalt das erstellte Gutachten meinem Anwalt zur Einsicht gegeben hätte und DIES eine ganz klare Sprache gesprochen hätte, also wenn alles im GRÜNEN Bereich gewesen wäre, wäre auch diese Sache dann, vom Tisch."
    - Aus Deiner Sicht, ja, aber daran hätte doch kein Anwalt Interesse. Wie sollte er denn die letzten Raten für das Chalet im Tessin bzw. die Finca auf Mallorca bezahlen...?

    "Er hätte dann eine Rückzahlung von mir bekommen und alles wäre gut."
    - Hätte hätte Fahrradkette, für Dich und Dein Fahrrad gut, jedoch nichts für Anwalt's Cermedes.

    "Außerdem soll ja ein Gutachten einen Prozess verhindern, darum sollte man auch ein erstelltes Privatgutachten vorlegen, um klare Verhältnisse zu haben, hier wird es aber nicht gemacht, warum denn wohl nicht????"
    - Siehe meine vorherigen Meinungen....

    "Ich habe in dieser Sache alles versucht um eine Einigung zu erzielen, aber es hat nichts genutzt, und darum werde ich mir erlauben ein gerichtliches Gutachten erstellen zu lassen, mit den weiteren Folgen."
    - ... für Deine Geldbörse.

    "Hallo Kolinum, dass Du Schlauberger dich überhaupt noch meldest, Du hast Dich doch selbst abqualifiziert."
    - Nein, er hat versucht, Dir beim Aufwachen zu helfen.

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