Hallo allseits,
wir sind Mieter einer Wohnung in einem Wohnhaus mit 8 Mietparteien.
Einige der Wohnung werden von WG's bewohnt und es war und ist ein Ärgernis, dass deren wechselnde Bewohner anscheinend gerne mal irgendwelchen Krempel im Keller hinterlassen.
Jede Wohnung hat ihr eigenes, abschließbares Kellerabteil, diese "Hinterlassenschaften" wurden dann einfach im Kellerflur stehengelassen.
Im letzten Jahr gab es eine offizielle Aufforderung des Hausbesitzers an alle Hausbewohner binnen einer gewissen Frist jeweils ihren Unrat aus dem offenen Kellerrraum zu entfernen und die Androhung, dass dieses nach dem Termin kostenpflichtig geschieht.
Nun findet sich auf der diesjährigen Betriebskostenabrechnung die Aufführung eine Kellerentrümpelung, die anteilig auf alle Mieter umgelegt wird. ![]()
Das ärgert mich maßlos - ich bin seit über 10 Jahren Mieter und wir haben nie etwas herumstehen lassen, sollen nun aber für die Schlamperei von anderen zahlen.
Ich habe im Internet nachgesehen, finde dort aber widersprüchliche Angaben, ob diese Umlage überhaupt zulässig ist.
Abgesehen davon finde ich den Betrag mit knapp € 500,-- extrem hoch. Kann man da Einsicht in die Rechnung für die Entrümpelung fordern? Bis jetzt ist es ja nur eine Behauptung, dass das Aufräumen und die Entsorgung so viel gekostet haben soll und von uns deshalb Betrag xyz gefordert wird.
Danke für Tipps.
Fallada