Entrümpelung - umlegbar auf die Mieter oder nicht

  • Hallo allseits,

    wir sind Mieter einer Wohnung in einem Wohnhaus mit 8 Mietparteien.

    Einige der Wohnung werden von WG's bewohnt und es war und ist ein Ärgernis, dass deren wechselnde Bewohner anscheinend gerne mal irgendwelchen Krempel im Keller hinterlassen.
    Jede Wohnung hat ihr eigenes, abschließbares Kellerabteil, diese "Hinterlassenschaften" wurden dann einfach im Kellerflur stehengelassen.

    Im letzten Jahr gab es eine offizielle Aufforderung des Hausbesitzers an alle Hausbewohner binnen einer gewissen Frist jeweils ihren Unrat aus dem offenen Kellerrraum zu entfernen und die Androhung, dass dieses nach dem Termin kostenpflichtig geschieht.

    Nun findet sich auf der diesjährigen Betriebskostenabrechnung die Aufführung eine Kellerentrümpelung, die anteilig auf alle Mieter umgelegt wird. :mad:

    Das ärgert mich maßlos - ich bin seit über 10 Jahren Mieter und wir haben nie etwas herumstehen lassen, sollen nun aber für die Schlamperei von anderen zahlen.

    Ich habe im Internet nachgesehen, finde dort aber widersprüchliche Angaben, ob diese Umlage überhaupt zulässig ist.

    Abgesehen davon finde ich den Betrag mit knapp € 500,-- extrem hoch. Kann man da Einsicht in die Rechnung für die Entrümpelung fordern? Bis jetzt ist es ja nur eine Behauptung, dass das Aufräumen und die Entsorgung so viel gekostet haben soll und von uns deshalb Betrag xyz gefordert wird.

    Danke für Tipps.

    Fallada

    2 Mal editiert, zuletzt von Fallada (27. März 2015 um 23:42)

  • Grundlegend kannst du die Kopien der Rechnungen vom Vermieter verlangen. Alles was in den Nebenkosten abgerechnet wird , muss auch nochvollziehbar sein.

    Den Posten würde ich aber in jedem Fall schonmal schriftlich bemängeln. Das sind Dinge die nichts in den Betriebskosten zu suchen haben. Ausser das fällt mit in die Hausreinigung. Steht den in den BK drin "Kellerentrümpelung" dann würd ich klar sagen , das ist nicht zulässig. Die 500 Euro sind dagegen nicht unüblich als Pauschale für ne Kellerentrümpelung. Aber das kann der Vermieter ja nicht mal eben so locker auf das ganze Haus umlegen. Wem dieser Keller gehört bzw wer Mieter davon ist, der hat auch dafür zu Haften. Wenns ne WG ist müssen die eben dafür gradestehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Azze (27. März 2015 um 23:55)

  • Wenn der Krempel im allgemein zugänglichen Kellerbereich abgestellt wurde, isses Sache des Vermieters das zu entsorgen. Den Verursacher ausfindig zu machen dürfte in dem Fall ja möglich sein. Dann kann auch dorthin eine separate Rechnungsstellung erfolgen.
    Wenn das aber gängige Praxis ist, das Mieter ihren Scheiß einfach stehen lassen und der Vermiter regelmässig entrümpeln muss mithilfe einer Firma, dann kann er das laut BGH Urteil als Müllentsorgungskosten auf die Nebenkosten verteilen.

  • Hallo Azze,

    der Anteil Kellerentrümpelung steht in der allgemeinen Haus-NK-Abrechnung für das letzte Jahr neben den anderen Positionen als einzeln aufgeführter Posten '"Kellerentrümpelung".

    Das Problem ist natürlich - das verstehe ich auch von Vermieterseite aus - dass wohl überhaupt nicht nachvollziehbar ist, wer den Kram da hinterlassen hat und höchstwahrscheinlich sogar davon auszugehen ist, dass die Leute nicht mal mehr hier wohnen. Und die Hausbesitzer da verständlicherweise auch nicht drauf sitzenbleiben wollen.

    Trotzdem geht das meinem Empfinden nach nicht: Es dann auf alle (größtenteils unschuldigen) umzulegen.
    Man stelle sich vor, man zieht irgendwo neu ein und findet auf seiner BK-Abrechnung die Entrümpelung für Sachen von Leuten, die den Kram da fünf Jahre zuvor haben stehen lassen.

    Bwz. im Umkehrschluss werde ich dann ehrlich gesagt hiermit erwägen, bei einem eventuellen Auszug meinerseits auch einfach Müll im Keller zu hinterlassen - die nächste Mietergeneration wird dann schon dafür aufkommen. :mad: :mad: :mad:

    Einmal editiert, zuletzt von Fallada (28. März 2015 um 00:11)

  • Sie werden den nicht ausfindig machen können. Wie auch. Wenn jemand irgendwo einen alten Fernseher stehenlässt oder ein kaputtes Fahrrrad - wie sollen sie bennenen, wer das war?

    Regelmäßig entrümpeln nein, das ist die erste (umgelegte) Entrümpelung, die ich hier erlebe und auf meiner Abrechnung habe und für die ich in Rechnung gestellt werde.

  • Mach wie du meinst, Antwort auf deine Frage hast du ja bekommen.

    ?

    Gut, dann werde ich das zunächst mal telefonisch bei der Hausverwaltung ansprechen.
    Ich hätte nur gerne eine Rechtsgrundlage - wobei die sich im Internet wie gesagt auch nicht eindeutig finden lässt.

  • Ich verlinke normal nicht aber das sagt Google dazu :

    [/url]http://www.rdm-berlin-brandenburg.de/aktuelles/rdm-….html?tx_ttnews[day]=16&cHash=47eca88986[url]


    Mein Tip, Keller abschließen ! Jeden Tag aufs neue. WEenn dann doch mal was da steht, und es ist grade jemand ausgezogen. dann ist der jenige schon zu kriegen.

    Eine Rechtsgrundlage gibt es da nicht ! Kann dir nun 20 Urteile rauskopieren wo besagt wird , die KOsten sind rein Vermietersache.
    Aber ebenso 20 Urteile , in denen besagt wird, der der Vermieter sowas auf die Nebenkosten umlegen kann.


    Das ist Mietrecht :)

    4 Mal editiert, zuletzt von Azze (28. März 2015 um 00:33)

  • Unser individueller (wohnungseigener) Kellerteil ist sowieso immer abgeschlossen.
    Der allgemeine, allen Hausbewohnern zugängliche Teil (um den es geht und aus dem der Kram entsorgt wurde) ist ebenfalls abgeschlossen, kann aber von allen Mietern mit den entsprechenden Schlüsseln betreten (und mit Krempel hinterlassen :p) werden.

    Ja, genau das habe ich auch ergoogelt: Widersprüchliche Urteile dazu. :confused:

    Wobei mein Rechtsempfinden mir sagt, dass das nicht geht: Dass ich für irgendwelchen hinterlassenen Kram von Leuten aufkommen muss, die hier schon seit Ewigkeiten nicht mehr wohnen und mit denen - und schon gar nicht ihrem Müll - ich nie zu tun hatte.

    Allerdings ist mir bewusst, dass Rechtsempfinden nicht immer unbedingt auch Recht haben heißt. ;) :/ :D

    Ätzend. Aber wie gesagt: Ich merks mir dann mal für meinen potentiellen Auszug und werde meinen Scheiß auch einfach im Kellerraum hinterlassen. Die Hausgemeinschaft wirds auf ihrer nächsten NK-Abrechnung schon richten. :mad:

  • Is doch ganz einfach bemängel den Posten, führe als Grundlage dazu die Urteile an die dir rechtgeben und schau mal was passiert. Kann mir aber auch nicht vorstellen das die anderen Mieter damit einverstanden sind für ne Entrümpelung zu zahlen. Schließt euch da am besten zusammen und schreibt alle den selben Brief an die Hausverwaltung.

    Wenn du aber mal ausziehst und deinen Scheiß einfach stehen lassen willst, kannste einen drauf lassen, das man grade dich dann dafür belangen wird :)

  • Wieder mal viel Palaver um immer das gleiche.

    In der Betriebskostenverordnung ist genau festgelegt, welche Kosten der Vermieter umlegen darf.
    Entrümplungskosten sind keinesfalls dabei.
    Ansonsten müssten diese unter "Sonstiges" im Vertrag vereinbart werden.
    Weiterhin zählen Betriebskosten zu den regelmäßig wiederkehrenden Kosten. Solche stellen eine einmalige Entrümpelung nicht dar.

    Diese Aktion gehört zum Geschäftsrisiko des Vermieters. Er scheint da in der Vergangenheit seinen Verpflichtungen nicht genügend nachgekommen zu sein.

    Ich würde die Zahlung dieses Posten in der Abrechnung widersprechen und den Betrag einbehalten.

  • Zitat

    Entrümplungskosten sind keinesfalls dabei.

    Das stimmt nicht. Hierzu hat sich der BGH bereits 2010 geäußert (BGH, Urteil v. 13.1.10, VIII ZR 137/09).

    Demnach kann der Sperrmüll umgelegt werden, wenn dieser regelmäßig durch den Vermieter beseitigt werden muss. Regelmäßig heißt - laut BGH - aber nicht, dass dies jährlich erfolgen muss, sondern einfach nur in gewissen Abständen. So wäre es beispielsweise ausreichend, wenn der Vermieter im Abstand von 2-3 Jahren mal ein Sofa beräumen muss.

    Laut BGH können diese Kosten gemäß § 2 Punkt 8 BetrKVO umgelegt werden.

    Von daher:

    Zitat

    Kann dir nun 20 Urteile rauskopieren wo besagt wird , die KOsten sind rein Vermietersache.
    Aber ebenso 20 Urteile , in denen besagt wird, der der Vermieter sowas auf die Nebenkosten umlegen kann.

    Diese 20 oder 40 Urteile sind bedeutungslos. Was der BGH urteilt, zählt.

    Ich für meinen Teil, mache einmal jährlich eine Sperrmüllaktion für meine Mieter, d.h. es wird ein Container bestellt, in dem meine Mieter ihren Müll einwerfen können. Das, was trotzdem noch in den Kellergängen landet, fliegt dann ebenso mit in den Containern.

    Trotzdem hat die - mich mich kostenlose - Aktion den positiven Nebeneffekt, dass ich mich kaum noch mit vermüllten Kellern rumplagen muss. Die Mieter haben ja keine Notwendigkeit, dass Zeug heimlich irgendwo abzustellen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Einmal editiert, zuletzt von Leipziger82 (28. März 2015 um 10:33)


  • Trotzdem hat die - mich mich kostenlose - Aktion den positiven Nebeneffekt, dass ich mich kaum noch mit vermüllten Kellern rumplagen muss. Die Mieter haben ja keine Notwendigkeit, dass Zeug heimlich irgendwo abzustellen.

    Ich denke, dass es sich bei dem Krempel um Sachen handelte, die Mieter zunächst nicht unbedingt vorsätzlich entsorgt, aber aus Bequemlichkeit bei ihrem Auszug dann elegant "vergessen" haben, mitzunehmen.
    Ich kenne das Problem im Kleinen aus der Wohnung. Ich vermiete unter und muss auch jedes Mal hinterher sein, dass ausziehende Mieter ihren Kram wirklich vollständig mitnehmen. Da wird auch gerne etwas "übersehen". Vor allem Dinge, die keinen Wert haben und die ich dann entsorgen müsste.

    Es ist keinerlei Problem, den Sperrmüll zu bestellen - und kostet ja nicht mal etwas. Das Problem ist, dass manche Leute wohl schlichtweg zu faul dazu sind.

    Von daher finde ich Deine Regelung sehr gut, Leipziger, ein mal pro Jahr einen Container hinzustellen.
    Ich kann mir gut vorstellen, dass das die Leute animiert, dann wirklich ihren Kram reinzutun. Sogar die, die es sonst nicht auf die Kette bekommen. :p

    Es war die erste Entrümpelungsaktion, seit ich hier wohne. Einige der Sachen dürften von anno dazumal gewesen sein.
    Von daher kann von Regelmäßigkeit keine Rede sein.

  • Zitat

    Es ist keinerlei Problem, den Sperrmüll zu bestellen - und kostet ja nicht mal etwas.

    Das Problem ist, dass es eben nicht immer kostenlos ist. Das hängt von der jeweiligen Gemeinde ab. Ich habe bei meinem Umzug im vergangenen Jahr auch die Abholung des Sperrmülls durch die Stadt in Auftrag gegeben und habe hierfür eine nette Rechnung erhalten.
    Kostenlos ist es nur dann, wenn ich die Sachen selbst zum Wertstoffhof fahre.

    Hier liegt dann auch das Problem: Eine Vielzahl der Mieter hat weder das Geld, die Sachen abholen zu lassen, noch die Möglichkeit (oder Lust), dass Zeug selbst wegzuschaffen. Da ist die Unterstellung im Keller dann der einfachste Weg.

    Zitat

    Es war die erste Entrümpelungsaktion, seit ich hier wohne. Einige der Sachen dürften von anno dazumal gewesen sein.
    Von daher kann von Regelmäßigkeit keine Rede sein.

    Wie gesagt: Auch eine Entsorgung aller 10 Jahre ist "regelmäßig". Seit wann Du in der Wohnung wohnst, spielt keine Rolle.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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