Beiträge von Fallada


    Trotzdem hat die - mich mich kostenlose - Aktion den positiven Nebeneffekt, dass ich mich kaum noch mit vermüllten Kellern rumplagen muss. Die Mieter haben ja keine Notwendigkeit, dass Zeug heimlich irgendwo abzustellen.

    Ich denke, dass es sich bei dem Krempel um Sachen handelte, die Mieter zunächst nicht unbedingt vorsätzlich entsorgt, aber aus Bequemlichkeit bei ihrem Auszug dann elegant "vergessen" haben, mitzunehmen.
    Ich kenne das Problem im Kleinen aus der Wohnung. Ich vermiete unter und muss auch jedes Mal hinterher sein, dass ausziehende Mieter ihren Kram wirklich vollständig mitnehmen. Da wird auch gerne etwas "übersehen". Vor allem Dinge, die keinen Wert haben und die ich dann entsorgen müsste.

    Es ist keinerlei Problem, den Sperrmüll zu bestellen - und kostet ja nicht mal etwas. Das Problem ist, dass manche Leute wohl schlichtweg zu faul dazu sind.

    Von daher finde ich Deine Regelung sehr gut, Leipziger, ein mal pro Jahr einen Container hinzustellen.
    Ich kann mir gut vorstellen, dass das die Leute animiert, dann wirklich ihren Kram reinzutun. Sogar die, die es sonst nicht auf die Kette bekommen. :p

    Es war die erste Entrümpelungsaktion, seit ich hier wohne. Einige der Sachen dürften von anno dazumal gewesen sein.
    Von daher kann von Regelmäßigkeit keine Rede sein.

    Unser individueller (wohnungseigener) Kellerteil ist sowieso immer abgeschlossen.
    Der allgemeine, allen Hausbewohnern zugängliche Teil (um den es geht und aus dem der Kram entsorgt wurde) ist ebenfalls abgeschlossen, kann aber von allen Mietern mit den entsprechenden Schlüsseln betreten (und mit Krempel hinterlassen :p) werden.

    Ja, genau das habe ich auch ergoogelt: Widersprüchliche Urteile dazu. :confused:

    Wobei mein Rechtsempfinden mir sagt, dass das nicht geht: Dass ich für irgendwelchen hinterlassenen Kram von Leuten aufkommen muss, die hier schon seit Ewigkeiten nicht mehr wohnen und mit denen - und schon gar nicht ihrem Müll - ich nie zu tun hatte.

    Allerdings ist mir bewusst, dass Rechtsempfinden nicht immer unbedingt auch Recht haben heißt. ;) :/ :D

    Ätzend. Aber wie gesagt: Ich merks mir dann mal für meinen potentiellen Auszug und werde meinen Scheiß auch einfach im Kellerraum hinterlassen. Die Hausgemeinschaft wirds auf ihrer nächsten NK-Abrechnung schon richten. :mad:

    Sie werden den nicht ausfindig machen können. Wie auch. Wenn jemand irgendwo einen alten Fernseher stehenlässt oder ein kaputtes Fahrrrad - wie sollen sie bennenen, wer das war?

    Regelmäßig entrümpeln nein, das ist die erste (umgelegte) Entrümpelung, die ich hier erlebe und auf meiner Abrechnung habe und für die ich in Rechnung gestellt werde.

    Hallo Azze,

    der Anteil Kellerentrümpelung steht in der allgemeinen Haus-NK-Abrechnung für das letzte Jahr neben den anderen Positionen als einzeln aufgeführter Posten '"Kellerentrümpelung".

    Das Problem ist natürlich - das verstehe ich auch von Vermieterseite aus - dass wohl überhaupt nicht nachvollziehbar ist, wer den Kram da hinterlassen hat und höchstwahrscheinlich sogar davon auszugehen ist, dass die Leute nicht mal mehr hier wohnen. Und die Hausbesitzer da verständlicherweise auch nicht drauf sitzenbleiben wollen.

    Trotzdem geht das meinem Empfinden nach nicht: Es dann auf alle (größtenteils unschuldigen) umzulegen.
    Man stelle sich vor, man zieht irgendwo neu ein und findet auf seiner BK-Abrechnung die Entrümpelung für Sachen von Leuten, die den Kram da fünf Jahre zuvor haben stehen lassen.

    Bwz. im Umkehrschluss werde ich dann ehrlich gesagt hiermit erwägen, bei einem eventuellen Auszug meinerseits auch einfach Müll im Keller zu hinterlassen - die nächste Mietergeneration wird dann schon dafür aufkommen. :mad: :mad: :mad:

    Hallo allseits,

    wir sind Mieter einer Wohnung in einem Wohnhaus mit 8 Mietparteien.

    Einige der Wohnung werden von WG's bewohnt und es war und ist ein Ärgernis, dass deren wechselnde Bewohner anscheinend gerne mal irgendwelchen Krempel im Keller hinterlassen.
    Jede Wohnung hat ihr eigenes, abschließbares Kellerabteil, diese "Hinterlassenschaften" wurden dann einfach im Kellerflur stehengelassen.

    Im letzten Jahr gab es eine offizielle Aufforderung des Hausbesitzers an alle Hausbewohner binnen einer gewissen Frist jeweils ihren Unrat aus dem offenen Kellerrraum zu entfernen und die Androhung, dass dieses nach dem Termin kostenpflichtig geschieht.

    Nun findet sich auf der diesjährigen Betriebskostenabrechnung die Aufführung eine Kellerentrümpelung, die anteilig auf alle Mieter umgelegt wird. :mad:

    Das ärgert mich maßlos - ich bin seit über 10 Jahren Mieter und wir haben nie etwas herumstehen lassen, sollen nun aber für die Schlamperei von anderen zahlen.

    Ich habe im Internet nachgesehen, finde dort aber widersprüchliche Angaben, ob diese Umlage überhaupt zulässig ist.

    Abgesehen davon finde ich den Betrag mit knapp € 500,-- extrem hoch. Kann man da Einsicht in die Rechnung für die Entrümpelung fordern? Bis jetzt ist es ja nur eine Behauptung, dass das Aufräumen und die Entsorgung so viel gekostet haben soll und von uns deshalb Betrag xyz gefordert wird.

    Danke für Tipps.

    Fallada

    Hallo,

    entschuldigung für die späte Rückmeldung - ich hatte wieso auch immer keine Benachrichtigung über neue Antworten hier.

    Vielen Dank - das war sehr hilfreich (und danke für die Blumen, AjaxMH - ich bemühe mich, nicht ganz einfache Sachverhalte einigermaßen verständlich zu erklären)!

    Beste Grüße

    Fallada

    Hallo,

    ich habe ein Zimmer untervermietet - beim Einzugsprotokoll wurde von beiden Seiten unterschrieben, dass die Wände geweißt sind und in demselben makellosen Zustand hinterlassen werden müssen.
    Das Zimmer wurde dann aber mit sichtbaren Spuren (Bohrlöcher unsauber gefüllt, schlecht=sichtbar nachgestrichene Stellen) hinterlassen, so dass die Wände nachgearbeitet werden müssen um Zustand laut Einzugsprotokoll zu haben.
    Dem Untermieter wurde dies mitgeteilt und auch, dass er die Möglichkeit hat, die Reparaturarbeiten selber durchzuführen. Er hat darauf nicht geantwortet und wurde daraufhin nach vier Wochen noch einmal benachrichtigt, dass er binnen einer Woche äußern soll, ob er die Reparaturarbeiten selber durchführt und andernfalls jemand damit beauftragt und dies mit der Mietkaution verrechnet wird. Auch hierauf kam keinerlei Antwort.

    Fragen:
    - Wer kann/darf solche Reparaturen durchführen, muss es sich dabei um eine professionelle Firma (=sehr teuer) handeln?
    - Was wäre, wenn ich als Vermieter die Schönheitsreparaturen selber durchführe - in welcher Höhe kann ich diese in Rechnung stellen und mit der Mietkaution verrechnen? Ich bin ja kein Maler- und Lackierer.

    Danke für Antworten

    Fallada

    Guten Morgen,

    danke erstmal für Eure Meinungen!
    Das ist ehrlich ein Problem. Und es kann doch nicht sein, dass man es als in dem Fall dann Vermieter so schwer und das Nachsehen hat. Man hat doch sowieso schon genug am Bein damit, dass man alleinig die Verantwortung trägt für neue Mieter, eventuellen Leerstand und die Mietsache und deren Zustand. Und dann kommen wieder die Jammermeldungen, dass ja viel zu wenig Wohnraum für Studenten zur Verfügung steht. Das wundert mich nicht mehr, ich denke, jede/r, der (unter)vermietet hat, überlegt sich das irgendwann drei mal.

    Berny, dass Du dann für € 2.000 Zähler eingebaut hast, ist sicherlich die kostenintensivste, aber auch sinnvollste Lösung. Das kann ich aber weder finanziell leisten, noch möchte ich das - anders sähe ich das, wenn ich Eigentümerin wäre, nicht selber Mieterin. Dann wäre das eine langfristige sinnvolle Investition, die sich irgendwann rentieren würde. Aber für ein Zimmer zur Untervermietung in einer Mietwohnung ist das natürlich nicht wirklich machbar.

    Ich schließe mich meines Vorschreibers an.
    Pauschalmiete bei den explodierenden Nebenkosten ein hohes Risiko. Es bleibt nur zu hoffen, dass der befristete Mietvertrag auch korrekt verfasst wurde. Sonst kann das noch teurer werden.

    Ich weiß. Nur ist es gehupft wie gesprungen: Es gibt keine gute Lösung, außer sich auf die Untermieter und ihren vernünftigen Verbrauch/Gebrauch zu verlassen. Wackelige Angelegenheit.
    Deshalb habe ich ja schon die Befristung eingesetzt (denn sonst hätte ich als Vermieter ja auch noch 6 Monate Kündigungsfrist, wenn ich das recht verstanden habe). Was heißt/hieße denn korrekt verfasst? In dem Untermietvertrag steht, dass das Mietverhältnis bis zum 30. Juni befristet ist und eine mögliche Verlängerung mindestens zwei Monate vorher beschlossen wird.
    Ist das "korrekt"?

    Und eben noch mal die Frage - vielleicht weiß das jemand? - ob man bei einer Pauschalmiete eine obere Grenze des Strom- und Gasverbrauchs setzen kann, die dem üblichen Verbrauch entspricht und darüber hinausgehendes umgelegt wird?

    Eine andere Frage: Die Untermieterin hat (nach ihrem Einzug) angekündigt, dass sie für ihre Diplomarbeit etwa sechs Woche zu Hause arbeiten wird. Sprich: 6 Wochen immer hier und Dauerbetrieb ihrer erwähnten elektrischen Anlagen.
    Kann man denn so etwas untersagen? Das ist ja hier Wohnraum und kein Büro. Und z.B. zwei Bildschirme gehen in meinen Augen über das hinaus, was man privat nutzt - sie hat die ja auch nur aus beruflichen Gründen.

    Aber wahrscheinlich ist auch das wieder eine subjektive, wenn auch menschliche Meinung, hat aber nichts mit dem Recht von Mietern zu tun, so viele Geräte zu haben, wie sie wollen.
    Ich habe echt ein wenig die Nase voll - mittelfristig werde ich nach einer Lösung suchen, dass ich meine eigene Wohnung und meine eigenen Rechnungen habe, mein Bad alleine benutzen und dann können mich die Studenten mal - sollen sie selber ihre Rechnungen zahlen und sich um alles kümmern. :)
    Grüße

    Fallada

    Hallo,

    ich bin Hauptmieter einer Wohnung und vermiete davon (mit Einwilligung meines Vermieters) ein Zimmer unmöbliert unter.

    Mit meiner derzeitigen Untermieterin habe ich einen Untermietvertrag abgeschlossen, in dem eine Pauschalmiete angegeben ist, also Miete inkl. Nebenkosten, Strom, Gas.
    Diese Form der Pauschalmiete habe ich letztlich gewählt, da ich ja selber auch in der Wohnung wohne, es keine getrennten Gas- oder Stromzähler gibt und eine recht hohe Fluktuation auf dem Markt der Untermietzimmer, eine NK-Abrechnung für das unvermietete Zimmer kompliziert bis fast unmöglich macht.

    Die Pauschalmiete ist berechnet auf Basis des bisherigen durchschnittlichen Verbrauchs von Gas und Strom von mir + einem Untermieter. Dieser blieb bisher auch mit wechselnden Untermietern immer in etwa gleich.

    Mit Einzug einer neuen Untermieterin vor drei Monaten hat sich nun jedoch der Stromverbrauch drastisch (gesamt 30-35%) erhöht. Sie scheint elektrische Geräte zu haben, die jede Menge Strom verbrauchen (Großfernseher, zwei Computerbildschirme, die parallel laufen, keine Sparlampen).
    Der Nachteil der Pauschalmiete ist natürlich, dass - wie nun in diesem Fall zum ersten Mal vorkommend -, die Untermieterin offensichtlich sorglos mit dem Verbrauch umgeht und umgehen kann, denn es ist ja alles in ihrer Miete enthalten, egal, wie ihr Energieverhalten ist.
    So ist es z.B. auch schon vorgekommen, dass sie über Nacht nicht da war und ihr Fenster offen ließ - bei laufender Heizung. Außerdem läuft ein PC oder Laptop offensichtlich Tag und Nacht durchgehend und auch während ihrer Abwesenheit - das kann ich am Internetfluss sehen.

    Es ist wohl verständlich, dass mir dieser Umstand mehr als sauer aufstößt und ich keine Lust auf eine horrende Nachzahlung am Ende des Jahres habe. Ich habe zum Glück mit ihr zunächst einen befristeten Vertrag bis Mitte des Jahres geschlossen, so dass ich diesen nicht verlängern muss und wenigstens die Zeit absehbar ist, in der hier dieser hohe Mehrverbrauch stattfindet.

    Für die Zukunft und den Vertrag mit einem neuen Untermieter jedoch die Frage: Wie kann man so etwas am besten vertraglich regeln? Eine NK-Abrechnung für das untervermiete Zimmer scheidet aus o.g. Gründen aus.
    Ich kann aber ja auch nicht vorsorglich die Pauschalmiete bewusst viel zu hoch ansetzen, um das Risiko einer Nachzahlung aufgrund eines potentiellen Verhaltens (oder der mitgebrachten elektrischen Geräte) eines neuen Untermieters abzumindern. Letztlich ließe sich dafür ab einer gewissen Summe auch schwerlich ein Mieter finden.
    Gleichzeitig kann es aber ja auch nicht sein, dass ein Untermieter theoretisch auch eine Flutlichtanlage brennen lassen könnte und man als den Strom zahlender Vermieter dagegen machtlos ist.

    Ich habe ja die Strom- und Gasabrechnungen der letzten Jahre hier, aus denen ein recht gleichbleibender jährlicher Verbrauch in den letzten Jahren hervorgeht. Wäre es zulässig, einen Zusatz in den Untermietvertrag zu setzen in der Art "die Nebenkosten sind bis zu einem Verbrauch von bis zu xyz kwh Strom und xyz Gas gesamt pro Jahr enthalten. Ein darüber hinausgehender Verbrauch wird zu jeweils 50% dem Vermieter und dem Untermieter berechnet."
    Dass ich dem Untermieter/der Untermieterin nicht zu 100% einen überdurchschnittlichen Mehrverbrauch aufladen könnte, leuchtet mir noch ein (auch wenn das der Realität entspräche). Aber so wäre der Untermieter zumindest mit in die Pflicht genommen, einen achtsamen Umgang mit dem Verbrauch zu zeigen und hätte auch finanzielle Konsequenzen, wenn er/sie das nicht tut?
    Oder ist das ein klassischer Fall von "menschlich logisch gedacht, aber rechtlich nicht machbar"?


    Eine zweite Frage:
    Die Wohnung ist, da ich hier seit Jahren wohne, recht gut eingerichtet. Die mündliche Vereinbarung war, dass neue Untermieter für die hier wohnende Zeit auch einen Teil beitragen und nicht selbstverständlich und ausschließlich mein Inventar genutzt wird. Letzteres ist auch schriftlich im Vertrag festgehalten ebenso wie der Zusatz, dass ich nicht automatisch für die Neubeschaffung von möglicherweise mal ausfallenden Geräten (z.B. Kühlschrank defekt) verantwortlich bin.
    Auch dies ist in diesem Fall noch nicht geschehen, das heißt die betreffende Untermieterin hat trotz dieser Absprache noch kein Teil zur Wohnung beigesteuert. Auch dieses stößt mir natürlich sauer auf, denn in der Praxis heißt das, dass meine Geräte (ab)genutzt werden, von der Gegenseite aber kein Ausgleich kommt. Normal wäre ja hier z.B. "Meine Waschmaschine wird benutzt, also bringst Du wenigstens einen Toaster mit ein, den wiederum ich dann mit benutzen kann."
    Da von der Gegenseite da nichts kommt, kommt bei mir natürlich langsam der Wunsch auf, ihr die Benutzung meiner Gegenstände zu untersagen. In wieweit bzw. in welchem Umfang ist dies zulässig? Ich kann ja z.B. kaum verbieten, die Waschmaschine zu benutzen - schon weil für sie gar nicht die Möglichkeit bestünde, eine eigene, zusätzliche anzuschließen.


    Und bevor jetzt jemand schreibt: Zieh aus und vermiete nicht mehr unter: Ein Umzug kommt derzeit aus verschiedenen Gründen nicht in Frage, ohne Untervermietung kann ich aber auch die derzeitige Wohnung finanziell nicht halten. Also muss ich mich arrangieren.

    Für klärende Antworten wäre ich von daher sehr dankbar!

    Fallada

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!