Einbauten vom Vormieter - Vermieter verlangt entfernen von Styroporverkleidung!

  • Hallo liebe Mitglieder,

    ich habe echt ein Problem mit meinem Vermieter und hoffe, dass ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt, meine Rechtslage einzuschätzen.

    Kurz zur Vorgeschichte: Der Eigentümer war damals ein anderer, als ich den Mietvertrag abgeschlossen habe.

    Nach vier Jahren habe ich jetzt meine Wohnung gekündigt und habe die Wohnung in einem zum Teil unrenovierten Zustand übernommen.

    Mein jetziger Vermieter verlangt jetzt von mir, dass ich:

    -Schönheitsreperaturen durchführe (die ich jetzt schon fast erledigt habe: Wände weiß, Tür- und Fensterrahmen lackieren) - im Vertrag sind Schönheitsreperaturen auch angegeben,
    -die Tapete ändere (obwohl diese bei Einzug schon so war, Tapete ist und war weiß gestrichen), denn sie wollen eine Raufahsertapete haben!,
    -und dass ich die Styroporverkleidungen an den Decken entferne.

    Ich wusste bis Dato nicht, dass ich irgendwelche Styropordecken habe! Mir wurde das bei Einzug nicht mitgeteilt und jetzt falle ich in ein Loch, da ich nicht verstehe warum ich dafür jetzt gerade stehen muss...

    Mein Vermieter besteht jetzt auf folgende Klausel in meinem Mietvertrag:

    "Einbauten u. Einrichtungen vom Vormieter:

    Einbauten u. Einrichtungen, die sich in der vermieteten Wohnung befinden, die aber nicht vom Vormieter gestellt wurden, insbesondere vom Vormieter zurückgelassenen wurden, gelten als nicht mitvermietet. Insoweit ist der Vermieter zu einer Instandhaltung nicht verpflichtet.

    Insbesondere handelt es sich hierbei um:

    Bei Beendigung des Mietverhältsnisses verpflichten sich die Mieterin alle eigenen und vom Vormieter übernommenen Einbauten und Gegenstände aus der Wohnung zu entfernen und die Wohnung in ordnungsgemäßen einwandfreien und bezugsfähigen Zustand zu übergeben. Die Mieter tragen, durch die Übernahme der Einbauten und Einrichtungsgegenstände vom Vormieter, das Risiko der Schadensersatzpflicht für eventuell entstandener o. entstehender Schäden an der Mietsache und übernimmt die fachgerechte Beseitigung eventueller Schäden an der Mietsache."


    Ich bin echt verzweifelt und weiß nicht, wenn das jetzt so sein sollte, wie ich das aufbringen soll, diese Decken zu entfernen. Ich als Laie, habe als ich eingezogen bin, ja garnicht darauf geachtet und wusste nicht mal was der Unterschied ist. Ich war und bin noch Studentin und weiß nicht wie ich das zeitlich und monetär hinkriegen soll.
    Ich hoffe ihr könnt mir einen Rat geben, ob ich denn eine reelle Chance hätte gegen den Vermieter.

    Vielen Dank im Voraus!

  • Wenn es im Mietvertrag eine Anlage gibt, die die "Mietereinbauten" aufführt, eine separate Übernahmevereinbarung oder wenn im Übergabeprotokoll die Übergabe von Mietereinbauten an den Nachmieter beschrieben ist, hast Du schlechte Karten. Dann darfst Du die echt rausreissen.

    Bei der Rückgabe der geweißten Wände hätte ichvorher einen Anwalt gefragt, ob Du die Wohnung nicht besenrein zurück geben brauchst.
    Siehe aktuelle BGH-rechtsprechung. Wenn ein Mieter die Wohnung unrenoviert bekommt, muss er sie auch nicht renovieren. Dann sind schönheitsreparaturklauseln i. d. R. ungültig.

  • Auch nach dieser Meinung können die Parteien aber trotz der Schriftformklausel mündliche Vereinbarungen treffen (OLG Düsseldorf, DWW 2001 S. 248 = WuM 2002 S. 49). Dabei ist nicht erforderlich, dass die Parteien ausdrücklich vereinbaren, dass die Schriftformklausel auf die mündliche Regelung nicht angewendet werden soll. Es genügt vielmehr, wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass die mündliche Regelung ernsthaft gewollt ist. Ein solcher Fall wird insbesondere dann vorliegen, wenn sich die Parteien entsprechend der mündlichen Vereinbarung verhalten.

    M

  • Zitat

    die Tapete ändere (obwohl diese bei Einzug schon so war, Tapete ist und war weiß gestrichen), denn sie wollen eine Raufahsertapete haben!

    Eine Tapete kann dir niemand vorschreiben, solange es keine Mustertapete ist.

    Zitat

    und dass ich die Styroporverkleidungen an den Decken entferne.

    Da wirst Du nicht herum kommen. Die müssen runter.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zu den Styropurdecken:

    Sie sagen, das Sie von den eingebrachten Deckenelementen als Mieter keine Ahnung haben. Da ergibt sich die Frage: Wer hat Ihnen die Wohnung übergeben?

    1. War es der Vormieter. Dann ist die Kacke am dampfen.

    2. War es der Vermieter. Dann hatten Sie berechtigten Grund zur Annahme, das es Bestandteil der Wohnung ist.

  • Hallo,
    Danke für die Antworten.

    Es gibt keine Anlage zu den Einbauten vom Vormieter Und es ist nirgends explizit aufgelistet.

    Mir hat der damalige Vermieter die Wohnung übergeben und hatte nie was von diesen Decken erwähnt .., er hatte mir die Wohnung auch zum Teil unrenoviert gegeben und somit mir auch eine günstigere miete angegeben. Aber das steht leider nirgends.
    Es gibt auch eine Klausel wo drin steht, dass ich die Wohnung renoviert übernommen habe, obwohl das garnicht so stimmt...

  • Dann stimme ich Kolinum zu.

    Hat der Mieter vom Vormieter nichts übernommen und die Wohnungsübergabe ist durch den Vermieter durchführt worden, dann sind diese Deckenverkleidungen Eigentum des Vermieters und bleiben da, wo sie sind.

  • Es gibt auch eine Klausel wo drin steht, dass ich die Wohnung renoviert übernommen habe, obwohl das garnicht so stimmt...


    Toll... Gibt es denn wenigstens ein genaues Übergabeprotokoll?

  • Hallo an alle,

    @sense: ja, meine ich auch. es stand in der Klausel auch drin dass: "Einbauten u. Einrichtungen, die sich in der vermieteten Wohnung befinden, die aber nicht vom Vormieter gestellt wurden, insbesondere vom Vormieter zurückgelassenen wurden, gelten als nicht mitvermietet. Insoweit ist der Vermieter zu einer Instandhaltung nicht verpflichtet.

    Insbesondere handelt es sich hierbei um: " (Danach ist nichts aufgelistet worden, es ist nur eine Lücke)

    Somit ist das ja auch nicht mein Eigentum und gehört dem Vermieter.

    Es existiert kein genaues Übergabeprotokoll. Es ist nirgends aufgelistet wie die Wohnung genau aussah.

    Ich bin zum Mieterverein gegangen und die prüfen meinen Mietvertrag nochmal. Möglicherweise könnte ich auch damit rauskommen, da ich die Wohnung unrenoviert übernommen habe, es wurden nur die Wände weiß gestrichen, sonst nichts. Ich habe das mit Fotos dokumentiert, was zeigt, z. B. dass das Bad sehr alt und abgewohnt ist und dass nicht so in dem Ausmaß, in der Zeit geht.

    Wie würdet ihr mir raten weiter zu verfahren? Ich habe am 30.03. eigtl. die Wohnungsübergabe und mein Vermieter will mir die Wohnung ja so nicht abnehmen. Ich dachte ich würde einfach soweit es geht, die Wohnung weißen und das dann so lassen.

  • Hallo an alle,

    @sense: ja, meine ich auch. es stand in der Klausel auch drin dass: "Einbauten u. Einrichtungen, die sich in der vermieteten Wohnung befinden, die aber nicht vom Vormieter gestellt wurden, insbesondere vom Vormieter zurückgelassenen wurden, gelten als nicht mitvermietet. Insoweit ist der Vermieter zu einer Instandhaltung nicht verpflichtet.

    Insbesondere handelt es sich hierbei um: " (Danach ist nichts aufgelistet worden, es ist nur eine Lücke)

    Somit ist das ja auch nicht mein Eigentum und gehört dem Vermieter.

    Es existiert kein genaues Übergabeprotokoll. Es ist nirgends aufgelistet wie die Wohnung genau aussah.

    Ich bin zum Mieterverein gegangen und die prüfen meinen Mietvertrag nochmal. Möglicherweise könnte ich auch damit rauskommen, da ich die Wohnung unrenoviert übernommen habe, es wurden nur die Wände weiß gestrichen, sonst nichts. Ich habe das mit Fotos dokumentiert, was zeigt, z. B. dass das Bad sehr alt und abgewohnt ist und dass nicht so in dem Ausmaß, in der Zeit geht.

    Wie würdet ihr mir raten weiter zu verfahren? Ich habe am 30.03. eigtl. die Wohnungsübergabe und mein Vermieter will mir die Wohnung ja so nicht abnehmen. Ich dachte ich würde einfach soweit es geht, die Wohnung weißen und das dann so lassen.

    wenn die Wände gestrichen sind, ist das (zumindest teilweise) renoviert.

    Wenn neu gefliest wird oder neue Keramiken im Bad gesetzt werden, ist das keine Renovierung mehr sondern Sanierung, je nach Umfang auch Modernisierung.
    Renovierung ist alles das, was ein Mieter auch können sollte, z. B. malern, tapezieren, etc.

  • wenn die Wände gestrichen sind, ist das (zumindest teilweise) renoviert.

    Wenn neu gefliest wird oder neue Keramiken im Bad gesetzt werden, ist das keine Renovierung mehr sondern Sanierung, je nach Umfang auch Modernisierung.
    Renovierung ist alles das, was ein Mieter auch können sollte, z. B. malern, tapezieren, etc.

    Okay, verstehe. Danke für die Antwort.

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