Beiträge von Rose

    Hallo an alle,

    @sense: ja, meine ich auch. es stand in der Klausel auch drin dass: "Einbauten u. Einrichtungen, die sich in der vermieteten Wohnung befinden, die aber nicht vom Vormieter gestellt wurden, insbesondere vom Vormieter zurückgelassenen wurden, gelten als nicht mitvermietet. Insoweit ist der Vermieter zu einer Instandhaltung nicht verpflichtet.

    Insbesondere handelt es sich hierbei um: " (Danach ist nichts aufgelistet worden, es ist nur eine Lücke)

    Somit ist das ja auch nicht mein Eigentum und gehört dem Vermieter.

    Es existiert kein genaues Übergabeprotokoll. Es ist nirgends aufgelistet wie die Wohnung genau aussah.

    Ich bin zum Mieterverein gegangen und die prüfen meinen Mietvertrag nochmal. Möglicherweise könnte ich auch damit rauskommen, da ich die Wohnung unrenoviert übernommen habe, es wurden nur die Wände weiß gestrichen, sonst nichts. Ich habe das mit Fotos dokumentiert, was zeigt, z. B. dass das Bad sehr alt und abgewohnt ist und dass nicht so in dem Ausmaß, in der Zeit geht.

    Wie würdet ihr mir raten weiter zu verfahren? Ich habe am 30.03. eigtl. die Wohnungsübergabe und mein Vermieter will mir die Wohnung ja so nicht abnehmen. Ich dachte ich würde einfach soweit es geht, die Wohnung weißen und das dann so lassen.

    Hallo,
    Danke für die Antworten.

    Es gibt keine Anlage zu den Einbauten vom Vormieter Und es ist nirgends explizit aufgelistet.

    Mir hat der damalige Vermieter die Wohnung übergeben und hatte nie was von diesen Decken erwähnt .., er hatte mir die Wohnung auch zum Teil unrenoviert gegeben und somit mir auch eine günstigere miete angegeben. Aber das steht leider nirgends.
    Es gibt auch eine Klausel wo drin steht, dass ich die Wohnung renoviert übernommen habe, obwohl das garnicht so stimmt...

    Hallo liebe Mitglieder,

    ich habe echt ein Problem mit meinem Vermieter und hoffe, dass ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt, meine Rechtslage einzuschätzen.

    Kurz zur Vorgeschichte: Der Eigentümer war damals ein anderer, als ich den Mietvertrag abgeschlossen habe.

    Nach vier Jahren habe ich jetzt meine Wohnung gekündigt und habe die Wohnung in einem zum Teil unrenovierten Zustand übernommen.

    Mein jetziger Vermieter verlangt jetzt von mir, dass ich:

    -Schönheitsreperaturen durchführe (die ich jetzt schon fast erledigt habe: Wände weiß, Tür- und Fensterrahmen lackieren) - im Vertrag sind Schönheitsreperaturen auch angegeben,
    -die Tapete ändere (obwohl diese bei Einzug schon so war, Tapete ist und war weiß gestrichen), denn sie wollen eine Raufahsertapete haben!,
    -und dass ich die Styroporverkleidungen an den Decken entferne.

    Ich wusste bis Dato nicht, dass ich irgendwelche Styropordecken habe! Mir wurde das bei Einzug nicht mitgeteilt und jetzt falle ich in ein Loch, da ich nicht verstehe warum ich dafür jetzt gerade stehen muss...

    Mein Vermieter besteht jetzt auf folgende Klausel in meinem Mietvertrag:

    "Einbauten u. Einrichtungen vom Vormieter:

    Einbauten u. Einrichtungen, die sich in der vermieteten Wohnung befinden, die aber nicht vom Vormieter gestellt wurden, insbesondere vom Vormieter zurückgelassenen wurden, gelten als nicht mitvermietet. Insoweit ist der Vermieter zu einer Instandhaltung nicht verpflichtet.

    Insbesondere handelt es sich hierbei um:

    Bei Beendigung des Mietverhältsnisses verpflichten sich die Mieterin alle eigenen und vom Vormieter übernommenen Einbauten und Gegenstände aus der Wohnung zu entfernen und die Wohnung in ordnungsgemäßen einwandfreien und bezugsfähigen Zustand zu übergeben. Die Mieter tragen, durch die Übernahme der Einbauten und Einrichtungsgegenstände vom Vormieter, das Risiko der Schadensersatzpflicht für eventuell entstandener o. entstehender Schäden an der Mietsache und übernimmt die fachgerechte Beseitigung eventueller Schäden an der Mietsache."


    Ich bin echt verzweifelt und weiß nicht, wenn das jetzt so sein sollte, wie ich das aufbringen soll, diese Decken zu entfernen. Ich als Laie, habe als ich eingezogen bin, ja garnicht darauf geachtet und wusste nicht mal was der Unterschied ist. Ich war und bin noch Studentin und weiß nicht wie ich das zeitlich und monetär hinkriegen soll.
    Ich hoffe ihr könnt mir einen Rat geben, ob ich denn eine reelle Chance hätte gegen den Vermieter.

    Vielen Dank im Voraus!

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