Hallo,
bei uns im Haus ist das Licht im Treppenhaus defekt. Andauernd mussten die Birnen gewechselt werden (was von unseren Nachbarn durchgeführt wurde) nun geht die gesamte Lampe jedoch nicht mehr; es gab einen Knall, Birne geplatzt und Kurzschluss.
Wir haben den Schaden unserem Vermieter mitgeteilt, welcher sich aber auf die Kleinreperaturklausel im Mietvertrag beruft und meint wir sollen die Lampe selbst auswechseln. Ist das Treppenhaus denn damit auch gemeint? Zur Mietsache gehört doch eigentlich nur die Wohnung und der Stellplatz des Autos oder nicht?
Meines Erachtens gehört die Treppenhausbeleuchtung zur Verkehrssicherungspflicht welche dem Vermieter unterliegt.
Ich wäre um jede Hilfe dankbar.