Licht Treppenhaus Kleinreperatur?

  • Hallo,

    bei uns im Haus ist das Licht im Treppenhaus defekt. Andauernd mussten die Birnen gewechselt werden (was von unseren Nachbarn durchgeführt wurde) nun geht die gesamte Lampe jedoch nicht mehr; es gab einen Knall, Birne geplatzt und Kurzschluss.

    Wir haben den Schaden unserem Vermieter mitgeteilt, welcher sich aber auf die Kleinreperaturklausel im Mietvertrag beruft und meint wir sollen die Lampe selbst auswechseln. Ist das Treppenhaus denn damit auch gemeint? Zur Mietsache gehört doch eigentlich nur die Wohnung und der Stellplatz des Autos oder nicht?
    Meines Erachtens gehört die Treppenhausbeleuchtung zur Verkehrssicherungspflicht welche dem Vermieter unterliegt.

    Ich wäre um jede Hilfe dankbar.

  • So ist es. Die Kleinreparaturklausel gilt nur für Ihr gemietetes Objekt. Bei mehreren Mietern im Haus haben Sie nur ein Nutzungsrecht auf das Treppenhaus.
    Damit ist der Vermieter in der Pflicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (25. März 2015 um 16:04)

  • Zitat

    Meines Erachtens gehört die Treppenhausbeleuchtung zur Verkehrssicherungspflicht welche dem Vermieter unterliegt.

    So ist es richtig!

    Da hilft der § 535 BGB und der § 823 BGB weiter.

    Der Vermieter ist verpflichtet die Beleuchtung reparieren zu lassen und er wird im Schadensfall haften müssen

    Mit Kleinreparatur hat das überhaupt nichts zu tun.

  • Allgemeinbereiche wie Treppenhaus muss der Vermieter instandhalten !

    Die Kleinreparaturregel auf die sich Vermieter gerne berufen ist ohnehin witzlos. Denn selbst son Kleinkram wie ne Birne austauschen, würde wenn ein Elektriker dafür rauskommt die Kleinreparaturgrenze fast immer überschreiten. An und Abfahrt (1 std, oder pauschale von z.b. 50 euro euro, Material, Arbeitzeit (natürlich nicht die MInute die es dauert ne Birne zu wechseln) auch dafür wird mind., 30 min aufgeschrieben. Also selbst für KIllefitz ist schnell ne Rechnung von um die 100 Euro geschrieben.

  • Allgemeinbereiche wie Treppenhaus muss der Vermieter instandhalten !


    Faul, wie ich nun mal bin, habe ich in meinem Vermietobjekt die sechs Deckenlampen im Treppenhaus und Kellerabgang gegen LED-Lampen ausgetauscht in der Hoffnung, nie mehr daran zu müssen (niemand wird jünger). War eine Arbeit von einem halben Tag. An den Kosten wurde nur das Finanzamt beteiligt.
    Ich habe auch kein Problem damit, die Treppenhauslampe vor meiner Mietwohnung auzuwechseln.
    Wer immer (nach deutscher Manier) gesetzliche Grundlagen sucht, sollte besser in seinem eigenem (Schnecken-)Haus wohnen.

  • Ist ein Hausmeister in den Nebenkosten aufgeführt, kann man schon erwarten das ab und an mal die Treppenhausbeleuchtung kontrolliert wird.
    Finds ohnehin dreist vom Vermieter mit der Kleinstreparaturregel zu kommen. Der könnt ja mal vorbeisprinten und die Birne wechseln :) oder zumindest mal im Haus ein paar Ersatzbirnen hinterlegen, damit die Mieter sich selbst behelfen dürfen

  • Hallo, ich habe eine ähnliche Frage. Ich habe einen privaten Vermieter, der ohne Verwaltung arbeitet. Es gibt also kein Hausmeisterdienst oder ähnliches. Bei mit ist ebenfalls eine Glühbirne defekt, und mein Vermieter verweist bezüglich der Auswechslung auf die Hausordnung.

    Hier steht:

    "Sofern die Treppenhausbeleuchtung dem Mieter obliegt, hat er die zu seiner Wohnung führende Flure und Treppen ausreichend zu beleuchten. Unbrauchbare gewordene Glühbirnen im Treppenhaus sind auf Kosten des Mieters bzw. sofern mehrere Mieter einen Flurteil gemeinsam nutzen, auf kosten er Mieter zu ersetzen."

    Woher weiß man, ob den Mieter die Treppenhausbeleuchtung obliegt? Zumal sind das doch wie bereits geschrieben Instandhaltungskosten. Kann sowas mit der Hausordnung auf den Mieter abgewälzt werden? Und müsste man tatsächlich von allen Parteien im Haus dann 0,20€ einsammeln um die Glühbirne zu finanzieren?

    § 535 BGB ist leider sehr allgemein gehalten. Bei Google hab ich bisher leider auch nichts wasserdichtes gefunden.

  • Hallo tino,

    "Bei mit ist ebenfalls eine Glühbirne defekt, und mein Vermieter verweist bezüglich der Auswechslung auf die Hausordnung.
    "Sofern die Treppenhausbeleuchtung dem Mieter obliegt, hat er die zu seiner Wohnung führende Flure und Treppen ausreichend zu beleuchten. Unbrauchbare gewordene Glühbirnen im Treppenhaus sind auf Kosten des Mieters bzw. sofern mehrere Mieter einen Flurteil gemeinsam nutzen, auf kosten er Mieter zu ersetzen.""
    - Das geht nur, wenn die Hausordnung bereits bei Mietvertragsabschluss mit der entsprechneden Klausel bestand, besser noch: wenn auf diese HO im MV auch Bezug genommen wird.

  • Hallo Berny,

    vielen Dank für deine Antwort. Leider ist es so. Also es steht im MV das die angehängte Hausordnung gilt. Misst.
    Dann werde ich mich wohl mit meinen Nachbarn einigen müssen.

    Danke dir für die schnelle Antwort!

    Edit:
    Oh jetzt hatte ich gar nicht die Nachricht von Mainschwimmer gesehen. Mh vielleicht, werde ich es so machen. Also dass ich den Vermieter bitte die Rechnung für die Leuchtmittel zu zahlen. Echt nervig sowas. Aber es geht eigentlich auch ums Prinzip. Zumahl ich im Haus der einzigste bin, der sich um sowas kümmert. :(

    2 Mal editiert, zuletzt von tino (16. Januar 2017 um 20:32)

  • Hallo Berny,

    vielen Dank für deine Antwort. Leider ist es so. Also es steht im MV das die angehängte Hausordnung gilt. Misst.
    Dann werde ich mich wohl mit meinen Nachbarn einigen müssen.

    Danke dir für die schnelle Antwort!

    Edit:
    Oh jetzt hatte ich gar nicht die Nachricht von Mainschwimmer gesehen. Mh vielleicht, werde ich es so machen. Also dass ich den Vermieter bitte die Rechnung für die Leuchtmittel zu zahlen. Echt nervig sowas. Aber es geht eigentlich auch ums Prinzip. Zumahl ich im Haus der einzigste bin, der sich um sowas kümmert. :(

    Hallo,

    das mag durchaus sein, dass eine Hausordnung gilt, doch sind das Instandhaltungsarbeiten, noch dazu nicht im Vertragsgegenstand, ich kann mir nicht vorstellen, dass du den Hausflur mitgemietet hast.

    Zudem kann und darf der Vermieter auch kleinere Instandhaltungen und deren Kosten nicht auf den Mieter abwälzen nur weil das so in der Hausordnung steht, der Vermieter hat wirklich einen an der Waffel.

    Kleinlich gesehen, wäre es hier der Fall, dass die Tätigkeiten die der Mieter ausführen soll auf den Mieter überwälzt und nicht zumutbar, schon gar, wie bereits erwähnt, ausserhalb der gemieteten Wohnung.

    Gruß
    BHShuber

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