Beiträge von tino
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Hallo,
unser Mieter wünscht sich einen neuen Fußboden, der auch deutlich hochwertiger ist.
Die Abmachung ist bisher, dass er ihn verlegen lässt und wir die Materialkosten tragen.
Dazu kommt, dass er 20% der Materialkosten pro Jahr als Mieterhöhung trägt. Dazu
hat der Mieter eingewilligt.
Hintergrund ist, das der bisherige Fußboden völlig in Ordnung ist, er gefällt dem Mieter nur nicht mehr.
Da sich für uns bei einer normalen Modernisierung die 8% nicht lohnen, weil bis zum erreichen der
Kosten ja 12,5 Jahre vergehen und der Fußboden schon wieder verbraucht sein könnte, wollen wir
und auch der Mieter gern die 20% anstelle der 8% festhalten.
Meine Frage ist nun, ob das rechtlich möglich ist. Also im gegenseitigen Wunsch außerhalb der regulären 8%
ein Vertrag/Abmachung zu schließen?
Vielen Dank vorab. Bei google hab ich irgendwie nichts gefunden

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Hallo Berny,
vielen Dank für deine Antwort. Leider ist es so. Also es steht im MV das die angehängte Hausordnung gilt. Misst.
Dann werde ich mich wohl mit meinen Nachbarn einigen müssen.Danke dir für die schnelle Antwort!
Edit:
Oh jetzt hatte ich gar nicht die Nachricht von Mainschwimmer gesehen. Mh vielleicht, werde ich es so machen. Also dass ich den Vermieter bitte die Rechnung für die Leuchtmittel zu zahlen. Echt nervig sowas. Aber es geht eigentlich auch ums Prinzip. Zumahl ich im Haus der einzigste bin, der sich um sowas kümmert.
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Hallo, ich habe eine ähnliche Frage. Ich habe einen privaten Vermieter, der ohne Verwaltung arbeitet. Es gibt also kein Hausmeisterdienst oder ähnliches. Bei mit ist ebenfalls eine Glühbirne defekt, und mein Vermieter verweist bezüglich der Auswechslung auf die Hausordnung.
Hier steht:
"Sofern die Treppenhausbeleuchtung dem Mieter obliegt, hat er die zu seiner Wohnung führende Flure und Treppen ausreichend zu beleuchten. Unbrauchbare gewordene Glühbirnen im Treppenhaus sind auf Kosten des Mieters bzw. sofern mehrere Mieter einen Flurteil gemeinsam nutzen, auf kosten er Mieter zu ersetzen."
Woher weiß man, ob den Mieter die Treppenhausbeleuchtung obliegt? Zumal sind das doch wie bereits geschrieben Instandhaltungskosten. Kann sowas mit der Hausordnung auf den Mieter abgewälzt werden? Und müsste man tatsächlich von allen Parteien im Haus dann 0,20€ einsammeln um die Glühbirne zu finanzieren?
§ 535 BGB ist leider sehr allgemein gehalten. Bei Google hab ich bisher leider auch nichts wasserdichtes gefunden.
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