Schimmel und Vermieter macht nichts!

  • Hallo erstmal an alle,

    habe seit ca. 4 Wochen das Problem, dass bei uns in der Wohnung sich ein Schimmel ausbreitet...

    Das erste mal zeigte sich dieser in der Küche, wurde von mir beseitigt und kam nach ca. 7 Tagen wieder.
    Daraufhin informierte ich den Vermieter, dieser sagte nur, dass dies durch falsches Lüften käme und sich zu viel Feuchtigkeit in der Wohnung befinde und ich diese nur mit richtigem Lüften raus schaffen könne.

    Wie wir lüften:
    Wir lüften morgens nach dem Aufstehen, bevor wir beide (Ehefrau und ich) die Wohnung verlassen (ca. 8-9 Uhr).
    Abends kommen wir in der Regel gegen 19-20 Uhr wieder nach Hause, dann wird nochmals gelüftet.
    Teilweise lüften wir sogar nochmals vor dem Schlafengehen gegen 22-23 Uhr.

    Nach knapp 7 weiteren Tagen kam erneut der Schimmel raus. Darauf hin schaute ich mir auch die anderen Zimmer genauer an. Mit einem schockierenden Ergebnis!

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    Schimmel im Schlafzimmer (Bild1), Wohnzimmer (Bild2) sowie wieder in der Küche (Bild3).

    Im Schlafzimmer musste ich sogar die Komplette Einrichtung entsorgen (Vor ca. 8 Monaten neu gekauft). Da der Schrank schon vom Schimmel befallen war.

    Ich informierte wieder den Vermieter und dieser kam dann auch ca. 1 Woche später zur Besichtigung.
    Wir einigten uns darauf, dass eine Firma sich der Sache annimmt und der Sache auf den Grund geht.

    Heute informierte mich der Vermieter, dass die Firma Ihm eine telefonische Auskunft gegeben hat und es sich um falsches Lüften handelt.
    Wir haben den ganzen Tag hin und her geschrieben, leider vergebens!

    Bin langsam mit meinem Latein am ende... Der Vermieter weigert sich irgendetwas zu unternehmen.

    Was ich dazu sagen sollte ich habe Ihm die Miete für diesen Monat nicht Überwiesen, Ihn aber bei dem Termin vor Ort darüber informiert, dass ich unverzüglich den Zahlungen nachkommen werde sobald ein Lösungsweg da ist.

    Könnt Ihr mir bitte Helfen???

  • Was ich dazu sagen sollte ich habe Ihm die Miete für diesen Monat nicht Überwiesen, Ihn aber bei dem Termin vor Ort darüber informiert, dass ich unverzüglich den Zahlungen nachkommen werde sobald ein Lösungsweg da ist.

    Das sollten Sie aber nicht tun. Sie haben nur das Recht die Miete angemessen zu mindern

    Zur Schimmelproblematik an sich äußere ich mich nicht. Das wäre unseriös

  • danke für die Info zur Miete, was meinen Sie mit angemessen? 50%? Mehr????

    Zu dem Schimmel, würde ich mich über eine PN freuen, wenn Sie sich nicht öffentlich äußern wollen.

  • Diese Aussage:

    Zitat

    Daraufhin informierte ich den Vermieter, dieser sagte nur, dass dies durch falsches Lüften käme und sich zu viel Feuchtigkeit in der Wohnung befinde und ich diese nur mit richtigem Lüften raus schaffen könne.

    ...ist totaler Schwachsinn.
    Hier gilt, wie auch im richtigen Leben, wer die Beweislast trägt. Nach unserer Rechtsprechung ist das in solchen Fällen immer der Vermieter. Er hat zu beweisen, dass der Schimmel nicht durch ihn zu vertreten ist. Dies wird er i.a.R. nur durch ein Gutachten (Gerichtsfest) beweisen können.

    So ein massiver Schimmelbefall hat sicher eine andere Quelle als die Atemluft. Meist sind es bauliche Mängel, die auch nach längerer Zeit erste Auswirkungen zeigen können.

    Der Vermieter wäre, ohne dass ich mich noch weiter damit beschäftige, zum Schadensersatz an den Möbeln und zur sofortigen Sanierung verpflichtet.

    Nach dieser absolut dämlichen Antwort des Vermieters, sollte sich der Mieter mit einem Mieterverein oder besser noch mit einem Anwalt unterhalten.

    Nachwort:
    Mit einer Mietminderung bekommt man keinen Schimmel weg.

  • könntest du evtl. bilder rein stellen, was sich an der aussenwand der schimmelflecken befindet?
    nicht , daß es dir so geht wie dem Mieter unserer neuen Wohnung.
    der baff war, als ich ihm sagte, daß er seinen pflichten nicht nachgekommen war.

    kurz:
    2 Balkone , zur hälfte ins haus intergriert.
    kleine rinne aussen rum zur Hauswand hin, welche die letzten 5 jahre nicht gereinigt wurde.
    und Schnee wurde nicht geräumt.
    schlafzimmereck nass (haus Baujahr 1994, 1OG, kein erdkontakt)
    er erwähnte mitminderung gegen über dem Besitzer.
    kam mir bei den kaufverhandlungen entgegen.
    nach dem notartermin im Dez. bat ich ihn den Schnee zu räumen.
    dannach hab ich die rinne gesäubert (kapilareffekt zur Hauswand)

    wand ist trocken!!!!!


    Schlafzimmer und küche sind die räume, welche selten oder nie beheizt werden.

  • Zitat

    Schlafzimmer und küche sind die räume, welche selten oder nie beheizt werden.

    Was aber ein Kardinalfehler wäre! Besonders dann, wenn man annehmen muss, dass tatsächlich ein Fehlverhalten des Mieters vorliegt.

  • deshalb, nach Möglichkeit, immer den Kühlschrank an die aussenwand plazieren. der heizt 24 stunden, an 365 tagen im jahr.


    Vorsicht! Hinter dem Kühlschrank wird auch das abgetaute Eis/Wasser verdampft...

  • wo trocknest du deine Wäsche ? Schlafzimmer vermutlich ? Dann nicht geheizt und schlecht gelüftet, Schimmel Helau :)

    Auch wenn Schimmel meist auf schlechte Bausubstanz rückzuführen ist, gibts Faktoren die selbst in einer einwandfreien Wohnung Schimmel entstehen lassen.

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