Guten Tag
wir haben vor zwei Wochen in eine neue Wohnung übernommen.
Mit dem Vormieter (er hat uns als Nachmieter vorgeschlagen) haben wir vereinbart (war seine Bedingung), selbst zu malern, so dass er gegenüber dem Vermieter von Malerarbeiten freigestellt wurde. Das habe ich ihm (dem Vormieter) in einer Email erklärt, die er an den Vermieter weiterleitete.
Die Wohnungsübergabe erfolgte insofern also unrenoviert. Bei der Übergabe vorhandene Farbkleckse, die ich monierte wurden bereits mir hypothetisch angelastet, da ich ja die Malerarbeiten übernehmen würde und diese dann unfachmännisch ausgeführt hätte. Soweit so gut, die Wohnung habe ich jetzt schön renoviert.
Nach den neuerlichen BGH Urteilen stellt sich für mich die Frage, ob ich vom Vormieter eine Verpflichtung übernommen habe, die eigentlich unwirksam ist.
Es geht mir nicht darum, jetzt eine Entschädigung zu fordern, sondern um die Feststellung, ob ich jetzt rechtlich eine renovierte oder unrenovierte Wohnung übernommen habe - mit den Folgen, die das bei einem späteren Auszug für mich hätte.
PS. Den Vertrag des Vormieters kenne ich nicht, kann ihn aber sicher einsehen.
Vielen Dank!