Hallo liebes Forum!
Wir möchten dieses Jahr vermieten, allerdings erst Ende des Jahres.
Um mehr verlangen zu können als die Mietpreisbremse hergibt, überlegen wir z.B. schon im Mai den Mietvertrag vom Mieter unterzeichnen lassen, auch wenn der Einzug erst zum 1.12. ist. Ist das dann außerhalb der neuen Regelung? Oder gilt die für den Tag des Vertragsbeginns, also Einzug?
Danke euch!