Eigenbedarf

  • Hallo,
    ich wohne seit über 10 Jahren mit 2 Kindern in einer sehr günstigen Mietwohnung. Nun wurde mir auf Grund von Eigenbedarf gekündigt. Ich habe die Kündigung angenommen und suche seitdem eine neue Wohnung.
    Muss ich quasi jede Wohnung annehmen? Was ist zumutbar? Ich bin Lehrerin, meine Kinder sind 15, wir benötigen eigentlich eine 5 Z-Wohnung, die es kaum gibt, während mein derzeitiger Vermieter alleine in diese 4 Zimmerwohnung von 135 qm einziehen möchte.
    Habe ich da irgendeine Chance?
    Ich würde mich sehr über kompetente Rückmeldungen freuen!
    twinnys

  • Hat der Vermieter die Kündigungsfrist beachtet? Bei Wohndauer ab 8 Jahre sind das ja 9 Monate.

    Du kannst von Deinem Recht Gebrauch machen der Kündigung zu widersprechen.

    http://dejure.org/gesetze/BGB/574.html

    Und zudem die Kündigung fachlich prüfen lassen.

    Das Du die Kündigung an-/entgegengenommen hast bedeutet noch lange nicht das sie auch wirksam ist.

  • Hui, das ging ja schnell. Danke!

    Die Kündigungsfrist ist beachtet.
    Die Möglichkeit des Widerspruchs bis zwei Monate vor Ablauf der Mietzeit ist in der Kündigung erwähnt. Offen ist für mich, was zumutbar ist, und was ein Härtefall ist?

  • In roter Schrift mein Text.

    Hallo,
    ich wohne seit über 10 Jahren mit 2 Kindern in einer sehr günstigen Mietwohnung. Nun wurde mir auf Grund von Eigenbedarf gekündigt. Ich habe die Kündigung angenommen und suche seitdem eine neue Wohnung. Wie ist denn die Kündigung (Text) begründet?
    Muss ich quasi jede Wohnung annehmen? Der Vermieter hätte eine vergleichbare Wohnung anzubieten, wenn er denn über eine verfügen würde.Was ist zumutbar? Um auf die Frage zu antworten, müssten Sie einen Anspruch haben. Ich bin Lehrerin, meine Kinder sind 15, wir benötigen eigentlich eine 5 Z-Wohnung, die es kaum gibt, während mein derzeitiger Vermieter alleine in diese 4 Zimmerwohnung von 135 qm einziehen möchte.Hier könnte schon eine Möglichkeit eines Widerspruchs liegen - möglicherweise würde hier ein Gericht für eine Person (wegen der Größe) etwas anderes entscheiden.
    Habe ich da irgendeine Chance? Wenig, denn selbst bei formeller Unwirksamkeit der Kündigung, würde dies nur einen kurzen Zeitaufschub bedeuten.
    Ich würde mich sehr über kompetente Rückmeldungen freuen!
    twinnys

    Es gäbe da noch die "Härtefallklausel" nach § 574 BGB. Aber das kann man hier kaum besprechen.

  • § 574 BGB - Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung
    (1) Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Dies gilt nicht, wenn ein Grund vorliegt, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt.

    (2) Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.

    (3) Bei der Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters werden nur die in dem Kündigungsschreiben nach § 573 Abs. 3 angegebenen Gründe berücksichtigt, außer wenn die Gründe nachträglich entstanden sind

    (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Aus meiner Sicht:

    (1) In Anwendung dises Absatzes könnten sich Chancen eines Verbleibes ergeben

    (2) 9 Monate für eine Wohnungssuche dürften reichen

    (3) Grund für Eigenbedarf liegt vor

    (4) entfällt

    Widerspruch sollten Sie auf alle Fälle mal einlegen. Wenn nicht haben Sie schon verloren.
    Sie müssen aber danach eventuell mit mit einem Klagebegehren des Vermieters rechnen.

  • twinnys:

    "muss ich quasi jede Wohnung annehmen? Was ist zumutbar? Ich bin Lehrerin, meine Kinder sind 15, wir benötigen eigentlich eine 5 Z-Wohnung, die es kaum gibt, während mein derzeitiger Vermieter alleine in diese 4 Zimmerwohnung von 135 qm einziehen möchte.
    Habe ich da irgendeine Chance?"
    - Wenn es hart auf hart kommt, wird der Amtsrichter abwägen und entscheiden.

  • Zu den Härtefällen noch eine Bemerkung:

    In aller Regel führt ein Härtefall aber nicht zu einer dauerhaften Ablehnung einer Kündigung.
    Ich meine damit, dass er möglicherweise, wie schon gesagt, meist nur eine aufschiebende Wirkung hat.

  • Hallo,
    ich wohne seit über 10 Jahren mit 2 Kindern in einer sehr günstigen Mietwohnung. Nun wurde mir auf Grund von Eigenbedarf gekündigt. Ich habe die Kündigung angenommen und suche seitdem eine neue Wohnung.
    Muss ich quasi jede Wohnung annehmen? Was ist zumutbar? Ich bin Lehrerin, meine Kinder sind 15, wir benötigen eigentlich eine 5 Z-Wohnung, die es kaum gibt, während mein derzeitiger Vermieter alleine in diese 4 Zimmerwohnung von 135 qm einziehen möchte.
    Habe ich da irgendeine Chance?
    Ich würde mich sehr über kompetente Rückmeldungen freuen!
    twinnys

    Hallo,

    wenn ich schon lese, dass ihr zu dritt eigentlich eine 5 Zimmer Wohnung braucht, dann ist mir schon klar, dass hier ein Anspruchsdenken vorliegt, dass in deiner Lage nicht angemessen ist.

    Warum sollte der Vermieter nicht in seine eigene Wohnung einziehen dürfen, weil du keine günstige 5 Zimmer Traumwohnung findest?

    P.S. du bist Lehrerin und kannst nicht einmal die Basics selbst im Internet herausfinden. Gibt mir ja schon zu denken.

    Gruss
    H H

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