Hallo,
Folgender Fall:
ein Hauptmieter schließt mit 4 Personen (jeweils einzeln) einen Untermietvertrag. Dieser umfasst die Nutzung jeweils eines unmöblierten Zimmers sowie die Mitbenutzung der "Gemeinschaftsräume" (Bad, Küche etc.). In dem Vertrag ist eine Kündigungfrist von 1 Monat vereinbart. Der Hauptmieter wohnt nicht mit in der Wohnung.
Nach einigen Monaten kommt es zum persönlichem Streit zwischen den Untermietern. Der Hauptmieter kündigt zwei Personen (welche sich nichts zu schulden kommen lassen haben).
Frage 1:
Ist / War die Klauses der "verkürzen" Kündigungsfrist von 1 Monat überhaupt wirksam oder gilt die Gesetzliche von 3 Monaten?
Frage 2:
Darf der Hauptmieter den Untermietern kündigen "nur" weil diese sich nicht verstehen?
Vielen Dank für die Aufklärung.
FH